Hallo,
1) Kein Haftbefehl erlassen
Wo beantrage ich den Erlass eines Haftbefehls in der Abschlussverfügung? Einfach ein Vermerk? Es wird doch kaum ein kompletter Haftbefehlsantrag erwartet, oder? Ich hab da schon welche in der Praxis gesehen, das wäre dann locker nochmal ne Seite Schreibarbeit. Meistens wird ja der Haftbefehl auch vor der Abschlussverfügung erlassen, also quasi sofort. In der Klausur bin ich ja schon viel weiter im Ermittlungsverfahren.
2) Haftbefehl schon erlassen
Hier schreibe ich dann in der Anklageschrift: "Wird beantragt das Hauptverfahren vor xy zu eröffnen, und den Haftbefehl des AG xy vom xx.xx.xxxx aufrechtzuerhalten". Oben rechts unter dem Datum: HAFT! und darunter Haftprüfungstermin: xx.xx.xxxx, oder?
Haftbefehl wo in der Anklage?
Moderator: Verwaltung
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Haftbefehl wo in der Anklage?
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5106
- Registriert: Donnerstag 19. Juni 2008, 02:32
Re: Haftbefehl wo in der Anklage?
Der Erlass des Haftbefehls wird zusammen mit den anderen Anträgen (Ich erhebe öffentliche Klage und beantrage...) gestellt. Mit Eröffnung des Hauptverfahrens beschließt das Gericht ja ohnehin von Amts wegen über die Anordnung der Untersuchungshaft (§ 207 IV StPO).Tobias__21 hat geschrieben:Hallo,
1) Kein Haftbefehl erlassen
Wo beantrage ich den Erlass eines Haftbefehls in der Abschlussverfügung? Einfach ein Vermerk? Es wird doch kaum ein kompletter Haftbefehlsantrag erwartet, oder? Ich hab da schon welche in der Praxis gesehen, das wäre dann locker nochmal ne Seite Schreibarbeit. Meistens wird ja der Haftbefehl auch vor der Abschlussverfügung erlassen, also quasi sofort. In der Klausur bin ich ja schon viel weiter im Ermittlungsverfahren.
Ja, rechts oben kommt der Hinweis:Tobias__21 hat geschrieben: 2) Haftbefehl schon erlassen
Hier schreibe ich dann in der Anklageschrift: "Wird beantragt das Hauptverfahren vor xy zu eröffnen, und den Haftbefehl des AG xy vom xx.xx.xxxx aufrechtzuerhalten". Oben rechts unter dem Datum: HAFT! und darunter Haftprüfungstermin: xx.xx.xxxx, oder?
Eilt! Haftsache!
Termin zur Haftprüfung gemäß §§ 121,122 StPO durch den Strafsenat des Oberlandesgericht __ am __
- Ara
- Urgestein
- Beiträge: 8350
- Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Haftbefehl wo in der Anklage?
Nein da macht man es üblicherweise gerade nicht, weil die Anklage zugestellt wird und dir dann mit Pech deine Fluchtgefahr sich zur Flucht wandelt.Ant-Man hat geschrieben:Der Erlass des Haftbefehls wird zusammen mit den anderen Anträgen (Ich erhebe öffentliche Klage und beantrage...) gestellt. Mit Eröffnung des Hauptverfahrens beschließt das Gericht ja ohnehin von Amts wegen über die Anordnung der Untersuchungshaft (§ 207 IV StPO).Tobias__21 hat geschrieben:Hallo,
1) Kein Haftbefehl erlassen
Wo beantrage ich den Erlass eines Haftbefehls in der Abschlussverfügung? Einfach ein Vermerk? Es wird doch kaum ein kompletter Haftbefehlsantrag erwartet, oder? Ich hab da schon welche in der Praxis gesehen, das wäre dann locker nochmal ne Seite Schreibarbeit. Meistens wird ja der Haftbefehl auch vor der Abschlussverfügung erlassen, also quasi sofort. In der Klausur bin ich ja schon viel weiter im Ermittlungsverfahren.
In der Klausur: Am Ende bei der Verfügung beim U.m.A machste den Zusatz "ferner beantrage ich den Erlass eines Haftbefehls." Danach machste es ganz kurz "Ein dringender Tatverdacht liegt aus den der Anklage ersichtlichen Gründen vor (optional mE auch ein Verweis aufs B-Gutachten möglich. Wenn Zeit da ist den dringenden Tatverdacht kurz definieren)" anschließend 1-2 Sätze zum Haftgrund und der Verhältnismäßigkeit. Im Endeffekt steht ja alles schon in deinem B-Gutachten.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5106
- Registriert: Donnerstag 19. Juni 2008, 02:32
Re: Haftbefehl wo in der Anklage?
@Ara
Ja, mein Fehler. Der Antrag wird außerhalb der Anklage, aber zugleich mit ihr gestellt (Vollmer/Heidrich, Rn. 224)
Ja, mein Fehler. Der Antrag wird außerhalb der Anklage, aber zugleich mit ihr gestellt (Vollmer/Heidrich, Rn. 224)
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Haftbefehl wo in der Anklage?
Danke Euch
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet