Frage zur (versuchten) Rücknahme einer Erledigungserklärung

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Frage zur (versuchten) Rücknahme einer Erledigungserklärung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Folgender Fall:

Kläger stellt 2 Anträge (objektive Klagehäufung). Einen davon erklärt er sodann für erledigt. Der Beklagte widerspricht mehrere Wochen nicht, die Vorgaben des § 91a Abs. 1 ZPO (Belehrung usw.) werden gewahrt. In der mündlichen Verhandlung stellt der Kläger sodann aber dennoch wieder beide ursprünglichen Anträge als sei die (teilweise) EE nicht ergangen.

Frage:

rechtliche Behandlung und Darstellung?

Meine Lösung:

Bzgl. des für erledigt erklärten Antrags würde ich am Anfang der Entscheidungsgründe kurz schreiben, dass aufgrund der übereinstimmenden EE (Fiktion der Zustimmung nach § 91a I 2 ZPO) nur noch über die Kosten zu entscheiden war. Die erneute Stellung des einen ursprünglichen Antrags ist auszulegen als die versuchte Rücknahme bzw. der versuchte Widerruf der EE, die aber nicht möglich ist.

Folge: Behandlung regulär als 1x regulärer Antrag und 1x Beschluss nach § 91a ZPO.

Was meint ihr?

(alternativ wäre es denkbar, das erneute Stellen des ursprünglichen Antrags in der mündlichen Verhandlung als nachträgliche Klageerweiterung zu deuten, was aber m.E. nicht wirklich überzeugt?)
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Frage zur (versuchten) Rücknahme einer Erledigungserklärung

Beitrag von batman »

Suchender_ hat geschrieben: Mittwoch 4. Juli 2018, 19:55alternativ wäre es denkbar, das erneute Stellen des ursprünglichen Antrags in der mündlichen Verhandlung als nachträgliche Klageerweiterung zu deuten, was aber m.E. nicht wirklich überzeugt
Warum nicht?
Gelöschter Nutzer

Re: Frage zur (versuchten) Rücknahme einer Erledigungserklärung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe eine ähnliche Frage hier nochmal gestellt, aber mit ausführlicherer Begründung:

Übereinstimmende Erledigungserklärung, anschließend erneutes Stellen des Antrags via Klageerweiterung?
Antworten