Liebe Community, folgender Fall:
A hat an B eine vollmöblierte Wohnung vermietet, was auch im Mietvertrag entsprechend vermerkt worden ist. Es wurde eine Nettokaltmiete zzgl. Betriebs- und Heizkosten vereinbart. Nun möchte A nach drei Jahren die Nettokaltmiete um 15% erhöhen, wobei diese bereits mit 50% über dem Mietspiegel liegt. Nach Meinung von A findet der Mietspiegel auf möblierte Wohnungen keine Anwendung. Daher ist er überzeugt, dass er sein Mieterhöhungsverlangen rechtlich durchsetzen kann. Im Mietvertrag sind diesbezüglich keine Regelungen getroffen. Was meint Ihr? Kann er in dem Fall die Miete erhöhen?
Danke für die Antworten!
Mietrecht - Mieterhöhung bei möblierter Wohnung
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Re: Mietrecht - Mieterhöhung bei möblierter Wohnung
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