Dieser Thread hat hier meiner Meinung nach noch gefehlt: Ein best of Behördensprache.
Ich fang mal damit an.
Anordnung (!) zur Teilnahme an dem Kurzlehrgang "Alkohol und Drogen im Zivil-und Strafrecht" des Dienstherrn: .....................................
....Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass Sie Gast der DEULA sind. Die im Rahmen der Tagung veranstalteten Trinkversuche bringen es mit sich, dass alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten. Gleichwohl sollte es selbstverständlich sein, dass Sie sich auch während der Trinkversuche und danach als Gast verhalten. Eigene zusätzliche alkoholische Getränke sollen zur Tagung nicht mitgebracht werden.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie die Räumlichkeiten so verlassen, wie Sie sie vorgefunden haben.................................Es bestehen keine Bedenken, wenn Musikinstrumente mitgebracht und am Abend während des Trinkversuchs auch benutzt werden.
Best of Behördensprache
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