Stellung des Staatsanwalts innerhalb des Prozesses

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Gelöschter Nutzer

Stellung des Staatsanwalts innerhalb des Prozesses

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Welche Funktion könnte der Staatsanwalt haben?

Insbesondere:

Wozu soll der Schlußvortrag dienen? Denn im Ergebnis führt der Richter die Verhandlung und fällt das Urteil.

Wenn der Richter nun sich zu dem Staatsanwalt wendet und ihn fragt:

"Haben sie noch Fragen an den Angeklagten oder Zeugen?"

Wozu diese Frage?


Und insbesondere die Frage an den Zeugen oder Sachverständigen. Dazu

§ 239 StPO
(1) Die Vernehmung der von der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten benannten Zeugen und Sachverständigen ist der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger auf deren übereinstimmenden Antrag von dem Vorsitzenden zu überlassen. Bei den von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen und Sachverständigen hat diese, bei den von dem Angeklagten benannten der Verteidiger in erster Reihe das Recht zur Vernehmung.

(2) Der Vorsitzende hat auch nach dieser Vernehmung die ihm zur weiteren Aufklärung der Sache erforderlich scheinenden Fragen an die Zeugen und Sachverständigen zu richten.



Also ich kann mich nicht errinern, dass der Staatsanwalt vor dem Richter mit der Vernehmung des Zeugen anfing.
In den USA leuchtet mir die Funktion des Staatsanwalts und des Verteidigers ein, weil beide im Grunde genommen das Verfahren führen und der Richter sich im wesentlichen auf die Einhaltung des Verfahrensrechts beschränkt.


Ganz anders soll es offenbar in Deutschland sein, wo der Staatsanwalt die Einhaltung der Gesetze kontrollieren soll, unter anderem auch Verfahrensvorschriften.
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Beitrag von Westerbergkaiser »

Nach Deinem vorherigen Posting bzgl. Sitzungsdienst gehe ich mal davon aus, dass Du Ref. bist. Frage mich daher, was Dir bzgl. der Funktion des StA im Verfahren unklar ist?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

naja,

ob halt der Richter Herr des Verfahrens ist

oder der Staatsanwalt und der Richter?


dh, welche Funktion der StA hat
Westerbergkaiser
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Beitrag von Westerbergkaiser »

???
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Beitrag von Westerbergkaiser »

Du hattest doch schon Sitzungsdienst, oder? Warst Du da der Herr des Verfahrens? Oder der Richter? Oder Ihr beide zusammen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

:D


und genau das war mir nicht so recht klar ;)


glaube aber, dass der richter es war :D
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Volki
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Re: Stellung des Staatsanwalts innerhalb des Prozesses

Beitrag von Volki »

juramoeger hat geschrieben:Welche Funktion könnte der Staatsanwalt haben?
Steht alles in der RiStBV, so um die Nr. 127 herum.
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
--
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ juramoeger:

Der von dir genannte § 239 betrifft das Kreuzverhör und stellt eine Ausnahme zu § 238 I dar!
Nach der letzteren Vorschrift hat der Vorsitzende die Verhandlungsleitung inne. Kreuzverhöre gibt es praktisch nicht.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ Tsathogguah


eben, Kreuzverhöre gibt es eigentlich gar nicht.


Wenn man sich Nr.127 I. RiStBV anschaut, so kann man durchaus die Meinung vertreten, dass beide, also sowohl der Richter, als auch der Staatsanwalt ebenbürtige Figuren innerhalb der Hauptverhandlung darstellen.

Insbesondere steht da:

"Der Staatsanwalt soll darauf hinwirken, daß ungeeignete oder nicht zur Sache gehörende Fragen zurückgewiesen werden" (Absatz 2).


Doch welcher Staatsanwalt rügt schon einen Richter???
:D
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chefrocker
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Beitrag von chefrocker »

Hierbei geht es wohl eher darum, dass der Staatsanwalt Fragen des Angeklagten oder dessen Verteidiger beanstandet, sofern das nötig sein sollte.
Der Richter wird wohl nicht seine eigenen Fragen zurückweisen :D

Gruß,
Chefrocker
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