Stellung des Staatsanwalts innerhalb des Prozesses
Moderator: Verwaltung
Stellung des Staatsanwalts innerhalb des Prozesses
Welche Funktion könnte der Staatsanwalt haben?
Insbesondere:
Wozu soll der Schlußvortrag dienen? Denn im Ergebnis führt der Richter die Verhandlung und fällt das Urteil.
Wenn der Richter nun sich zu dem Staatsanwalt wendet und ihn fragt:
"Haben sie noch Fragen an den Angeklagten oder Zeugen?"
Wozu diese Frage?
Und insbesondere die Frage an den Zeugen oder Sachverständigen. Dazu
§ 239 StPO
(1) Die Vernehmung der von der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten benannten Zeugen und Sachverständigen ist der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger auf deren übereinstimmenden Antrag von dem Vorsitzenden zu überlassen. Bei den von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen und Sachverständigen hat diese, bei den von dem Angeklagten benannten der Verteidiger in erster Reihe das Recht zur Vernehmung.
(2) Der Vorsitzende hat auch nach dieser Vernehmung die ihm zur weiteren Aufklärung der Sache erforderlich scheinenden Fragen an die Zeugen und Sachverständigen zu richten.
Also ich kann mich nicht errinern, dass der Staatsanwalt vor dem Richter mit der Vernehmung des Zeugen anfing.
In den USA leuchtet mir die Funktion des Staatsanwalts und des Verteidigers ein, weil beide im Grunde genommen das Verfahren führen und der Richter sich im wesentlichen auf die Einhaltung des Verfahrensrechts beschränkt.
Ganz anders soll es offenbar in Deutschland sein, wo der Staatsanwalt die Einhaltung der Gesetze kontrollieren soll, unter anderem auch Verfahrensvorschriften.
Insbesondere:
Wozu soll der Schlußvortrag dienen? Denn im Ergebnis führt der Richter die Verhandlung und fällt das Urteil.
Wenn der Richter nun sich zu dem Staatsanwalt wendet und ihn fragt:
"Haben sie noch Fragen an den Angeklagten oder Zeugen?"
Wozu diese Frage?
Und insbesondere die Frage an den Zeugen oder Sachverständigen. Dazu
§ 239 StPO
(1) Die Vernehmung der von der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten benannten Zeugen und Sachverständigen ist der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger auf deren übereinstimmenden Antrag von dem Vorsitzenden zu überlassen. Bei den von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen und Sachverständigen hat diese, bei den von dem Angeklagten benannten der Verteidiger in erster Reihe das Recht zur Vernehmung.
(2) Der Vorsitzende hat auch nach dieser Vernehmung die ihm zur weiteren Aufklärung der Sache erforderlich scheinenden Fragen an die Zeugen und Sachverständigen zu richten.
Also ich kann mich nicht errinern, dass der Staatsanwalt vor dem Richter mit der Vernehmung des Zeugen anfing.
In den USA leuchtet mir die Funktion des Staatsanwalts und des Verteidigers ein, weil beide im Grunde genommen das Verfahren führen und der Richter sich im wesentlichen auf die Einhaltung des Verfahrensrechts beschränkt.
Ganz anders soll es offenbar in Deutschland sein, wo der Staatsanwalt die Einhaltung der Gesetze kontrollieren soll, unter anderem auch Verfahrensvorschriften.
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Re: Stellung des Staatsanwalts innerhalb des Prozesses
Steht alles in der RiStBV, so um die Nr. 127 herum.juramoeger hat geschrieben:Welche Funktion könnte der Staatsanwalt haben?
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
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Beanstandungswürdige Beiträge seit 1795.
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@ Tsathogguah
eben, Kreuzverhöre gibt es eigentlich gar nicht.
Wenn man sich Nr.127 I. RiStBV anschaut, so kann man durchaus die Meinung vertreten, dass beide, also sowohl der Richter, als auch der Staatsanwalt ebenbürtige Figuren innerhalb der Hauptverhandlung darstellen.
Insbesondere steht da:
"Der Staatsanwalt soll darauf hinwirken, daß ungeeignete oder nicht zur Sache gehörende Fragen zurückgewiesen werden" (Absatz 2).
Doch welcher Staatsanwalt rügt schon einen Richter???
eben, Kreuzverhöre gibt es eigentlich gar nicht.
Wenn man sich Nr.127 I. RiStBV anschaut, so kann man durchaus die Meinung vertreten, dass beide, also sowohl der Richter, als auch der Staatsanwalt ebenbürtige Figuren innerhalb der Hauptverhandlung darstellen.
Insbesondere steht da:
"Der Staatsanwalt soll darauf hinwirken, daß ungeeignete oder nicht zur Sache gehörende Fragen zurückgewiesen werden" (Absatz 2).
Doch welcher Staatsanwalt rügt schon einen Richter???
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