Hi Leute!
Muss man bei einer Relation, wenn die Sache entscheidungsreif ist nach dem Tenorieungsvorschlag noch einen Urteilsentwurf machen? Also nochmal das ganze Ding als Urteil schreiben?
Muss ich gerade machen und habe den Fall gründlich satt. Jetzt alles nochmal als Urteil. Naja egal. Muss ich wohl durch.
Aber der Oberheim und der Zimmermann sagen nichts von so einem Urteilsentwurf. Ander/Gehle schon....
Wie mußtet Ihr die Relation machen?
Schönen Sonntag noch!
Sonnige Grüße
Relation
Moderator: Verwaltung
Ja, genauso ging es mir auch!
Mein Ausbilder hat mir die Relation netterweise nochmal mitgegeben, dass ich das Urteil halt noch hinter dran mache. Ist ja wirklich nett, aber schon blöd, weil ich ehrlich gesagt, sehr froh war, den fall am Freitag abgeben zu können und quasi "zu den Akten legen zu können". Ich habe solange dran rumgebastelt und es war echt ein blöder Fall( und das sage ich sehr selten!!" und ich konnte ihn einfach nicht mehr sehen.
Naja, jetzt muss ich ihn doch noch sehen....
Und dann muss ich am Montag Beweisaufnahme machen und noch ein Akte machen mit einem Kostenbeschluss nach § 269 Abs3 S.3 ZPO.
Geht irgendwie voll zur Sache gerade.....
Mein Ausbilder hat mir die Relation netterweise nochmal mitgegeben, dass ich das Urteil halt noch hinter dran mache. Ist ja wirklich nett, aber schon blöd, weil ich ehrlich gesagt, sehr froh war, den fall am Freitag abgeben zu können und quasi "zu den Akten legen zu können". Ich habe solange dran rumgebastelt und es war echt ein blöder Fall( und das sage ich sehr selten!!" und ich konnte ihn einfach nicht mehr sehen.
Naja, jetzt muss ich ihn doch noch sehen....
Und dann muss ich am Montag Beweisaufnahme machen und noch ein Akte machen mit einem Kostenbeschluss nach § 269 Abs3 S.3 ZPO.
Geht irgendwie voll zur Sache gerade.....