Anfängerfrage

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Anfängerfrage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen.

Ich werde mich bis zum 30.06.2006 zum ersten Staatsexamen anmelden.
Letztens sagte mir jemand von der Polizei, dass ich mich für das Referendariat bei der Polizei bewerben müsse.
Wie läuft das ab?
Wird man nicht zugeteilt? Muss man sich für die Wahlstation bei der Polizei eventuell bewerben?

Für Tipps von Profis wäre ich sehr dankbar...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo

bin mir nicht ganz sicher was du meinst. aber wenn du zb deine verwaltungsstation bei der polizei ableisten möchtest, dann muss man sich meist frühzeitig bewerben, da komischerweise (ich kann es nicht nachvollziehen) recht viele leute dahin wollen.

aber wenn du dich bewirbst, sollte zumindest klar sein zu welchem zeitpunkt du dahin möchtest. angesichts der tatsache, dass du dich bis zum 30.06.2006 zum 1. stex anmeldest, also etwa anfang 2007 fertig bist, eine wartezeit zum referendariat noch mit eingerechnet, zZ gar nicht absehen kannst wann das sein wird. also am besten mal 1. examen abwarten und dann sehen wie sich der weitere zeitliche ablauf darstellt. dann kannst du eine bewerbung ja mal in angriff nehmen.

ich zb habe meine bewerbung fuer die vw-station fertig gemacht als ich eine zusage vom olg hatte mit einem starttermin für das referendariat.

eine zuteilung zur polizei durch die dienststelle ist meines erachtens nicht vorgesehen. da ist eher eigeninitiative gefragt.

hoffe es hilft weiter
beste grüße
mullmark
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 69
Registriert: Montag 28. Februar 2005, 16:16
Ausbildungslevel: Anderes

Beitrag von mullmark »

Kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Werde meine Verwaltungsstadtion bei der Kripo machen (was eher bockt als so eine verf.... Amtsstube). Dazu habe ich mich ca. 6 Monate vorher beworben, was auch zwingend erforderlich ist, denn solche Stadtionen sind bei Referendaren sehr beliebt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn sechs Monate reichen, ist es ja gut. Ich wüsste auch nicht, wie man sich sonst mit so ungenauen Zeitangaben bewerben sollte.

Nochmal ne kleine Frage :
Wenn ich das JAG NRW richtig verstanden habe, kann ich neben der Pflichtstation (Verwaltung) auch beide Wahlpraktika bei der Polizei machen, oder?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Lucy,

meinst du jetzt die praktische studienzeit ? wenn ja, dann kannst du nicht beide praktika bei der polizei machen. vgl. § 8 JAG.

Im Rahmen des Referendariats kannst du natürlich in der verwaltungsstation und in der wahlstation zur polizi gehen.

gruss, huckster
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, genau. Ich meinte das Referendariat.

Also theoretisch elf Monate zur Polizei??? (NRW)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also theoretisch elf Monate zur Polizei??? (NRW)
das ist ausgeschlossen. du kannst in der wahlstation und in der verwaltungsstation zur polizei, also insgesamt 6 monate.

gruß, huckster
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das verstehe ich jetzt aber nicht wirklich. Ich könnte doch bei 3., 4. und 6. theoretisch zur Polizei oder verstehe ich das falsch? Ist ne andere Frage, ob das sinnvoll ist, aber das JAG sieht das doch auch als eine Möglichkeit vor.

§ 23 JAG :
(1) Der Vorbereitungsdienst dauert vierundzwanzig Monate.
(2) Davon sind zu verwenden:
1. mindestens sechs Monate zur Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen;
2. drei Monate zur Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft oder bei einem
ordentlichen Gericht in Strafsachen;
3. mindestens vier Monate zur Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde;
4. drei Monate nach Wahl der Referendarin oder des Referendars zur weiteren Ausbildung bei einer der in Nummern 1, 3 und 5 genannten Stationen;
5. mindestens vier Monate zur Ausbildung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt;
6. vier Monate nach Wahl der Referendarinnen oder Referendare (Wahlstation) zur Ausbildung
a) zusätzlich bei den in Nummern 1 bis 3 und 5 genannten Stellen,
b) bei einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes,
c) bei einer Notarin oder einem Notar,
d) bei einem Gericht der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- oder
Sozialgerichtsbarkeit,
e) bei einer Gewerkschaft, einem Arbeitgeberverband oder einer Körperschaft wirtschaftlicher, sozialer oder beruflicher Selbstverwaltung,
f) bei einem Wirtschaftsunternehmen,
g) bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stelle oder bei einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt,
h ) bei einer sonstigen Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung
gewährleistet ist.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Lucy,

das von dir zitierte gesetz ist das alte jag 93. es gilt jedoch bereits das neue jag von 2003. dies findest du hier:

http://www.olg-koeln.nrw.de/home/service/formular/jpa/gesetz.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

dort unter § 35 (seite 16).

Gruß, huckster
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo.

Wenn ich nach "altem Recht" mache, mich also bis zum 30.06.2006 zum ersten StEx anmelde, gilt aber doch das JAG von 1993?
So steht es zumindest auf der HP meiner Uni...


Häääh ???
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo lucy,

also auf dein Häääääh antworte ich folgendes:

1. du machst dein examen nach altem recht.
2. du wirst nach neuem recht als referndarin eingestellt.

das sind 2 ganz unterschiedliche dinge.

nochmal zur veranschaulichung: ich habe 2005 examen gemacht, ergo nach jag 93. bin seit juli referendar. eingestellt nach jag 2003.

gruss, huckster
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ahaaaaa!

Das erklärt einiges.
Hab mich bislang noch nie mit Referendariat und so beschäftigt.
Vielen Dank für Deine Geduld mit mir!!!

:clock: :dontknow:
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielen Dank für Deine Geduld mit mir!!!
gern geschehen ! :)

gruss, huckster
Antworten