Anfängerfrage
Moderator: Verwaltung
Anfängerfrage
Hallo zusammen.
Ich werde mich bis zum 30.06.2006 zum ersten Staatsexamen anmelden.
Letztens sagte mir jemand von der Polizei, dass ich mich für das Referendariat bei der Polizei bewerben müsse.
Wie läuft das ab?
Wird man nicht zugeteilt? Muss man sich für die Wahlstation bei der Polizei eventuell bewerben?
Für Tipps von Profis wäre ich sehr dankbar...
Ich werde mich bis zum 30.06.2006 zum ersten Staatsexamen anmelden.
Letztens sagte mir jemand von der Polizei, dass ich mich für das Referendariat bei der Polizei bewerben müsse.
Wie läuft das ab?
Wird man nicht zugeteilt? Muss man sich für die Wahlstation bei der Polizei eventuell bewerben?
Für Tipps von Profis wäre ich sehr dankbar...
hallo
bin mir nicht ganz sicher was du meinst. aber wenn du zb deine verwaltungsstation bei der polizei ableisten möchtest, dann muss man sich meist frühzeitig bewerben, da komischerweise (ich kann es nicht nachvollziehen) recht viele leute dahin wollen.
aber wenn du dich bewirbst, sollte zumindest klar sein zu welchem zeitpunkt du dahin möchtest. angesichts der tatsache, dass du dich bis zum 30.06.2006 zum 1. stex anmeldest, also etwa anfang 2007 fertig bist, eine wartezeit zum referendariat noch mit eingerechnet, zZ gar nicht absehen kannst wann das sein wird. also am besten mal 1. examen abwarten und dann sehen wie sich der weitere zeitliche ablauf darstellt. dann kannst du eine bewerbung ja mal in angriff nehmen.
ich zb habe meine bewerbung fuer die vw-station fertig gemacht als ich eine zusage vom olg hatte mit einem starttermin für das referendariat.
eine zuteilung zur polizei durch die dienststelle ist meines erachtens nicht vorgesehen. da ist eher eigeninitiative gefragt.
hoffe es hilft weiter
beste grüße
bin mir nicht ganz sicher was du meinst. aber wenn du zb deine verwaltungsstation bei der polizei ableisten möchtest, dann muss man sich meist frühzeitig bewerben, da komischerweise (ich kann es nicht nachvollziehen) recht viele leute dahin wollen.
aber wenn du dich bewirbst, sollte zumindest klar sein zu welchem zeitpunkt du dahin möchtest. angesichts der tatsache, dass du dich bis zum 30.06.2006 zum 1. stex anmeldest, also etwa anfang 2007 fertig bist, eine wartezeit zum referendariat noch mit eingerechnet, zZ gar nicht absehen kannst wann das sein wird. also am besten mal 1. examen abwarten und dann sehen wie sich der weitere zeitliche ablauf darstellt. dann kannst du eine bewerbung ja mal in angriff nehmen.
ich zb habe meine bewerbung fuer die vw-station fertig gemacht als ich eine zusage vom olg hatte mit einem starttermin für das referendariat.
eine zuteilung zur polizei durch die dienststelle ist meines erachtens nicht vorgesehen. da ist eher eigeninitiative gefragt.
hoffe es hilft weiter
beste grüße
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Wenn sechs Monate reichen, ist es ja gut. Ich wüsste auch nicht, wie man sich sonst mit so ungenauen Zeitangaben bewerben sollte.
Nochmal ne kleine Frage :
Wenn ich das JAG NRW richtig verstanden habe, kann ich neben der Pflichtstation (Verwaltung) auch beide Wahlpraktika bei der Polizei machen, oder?
Nochmal ne kleine Frage :
Wenn ich das JAG NRW richtig verstanden habe, kann ich neben der Pflichtstation (Verwaltung) auch beide Wahlpraktika bei der Polizei machen, oder?
Das verstehe ich jetzt aber nicht wirklich. Ich könnte doch bei 3., 4. und 6. theoretisch zur Polizei oder verstehe ich das falsch? Ist ne andere Frage, ob das sinnvoll ist, aber das JAG sieht das doch auch als eine Möglichkeit vor.
§ 23 JAG :
(1) Der Vorbereitungsdienst dauert vierundzwanzig Monate.
(2) Davon sind zu verwenden:
1. mindestens sechs Monate zur Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen;
2. drei Monate zur Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft oder bei einem
ordentlichen Gericht in Strafsachen;
3. mindestens vier Monate zur Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde;
4. drei Monate nach Wahl der Referendarin oder des Referendars zur weiteren Ausbildung bei einer der in Nummern 1, 3 und 5 genannten Stationen;
5. mindestens vier Monate zur Ausbildung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt;
6. vier Monate nach Wahl der Referendarinnen oder Referendare (Wahlstation) zur Ausbildung
a) zusätzlich bei den in Nummern 1 bis 3 und 5 genannten Stellen,
b) bei einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes,
c) bei einer Notarin oder einem Notar,
d) bei einem Gericht der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- oder
Sozialgerichtsbarkeit,
e) bei einer Gewerkschaft, einem Arbeitgeberverband oder einer Körperschaft wirtschaftlicher, sozialer oder beruflicher Selbstverwaltung,
f) bei einem Wirtschaftsunternehmen,
g) bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stelle oder bei einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt,
h ) bei einer sonstigen Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung
gewährleistet ist.
§ 23 JAG :
(1) Der Vorbereitungsdienst dauert vierundzwanzig Monate.
(2) Davon sind zu verwenden:
1. mindestens sechs Monate zur Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen;
2. drei Monate zur Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft oder bei einem
ordentlichen Gericht in Strafsachen;
3. mindestens vier Monate zur Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde;
4. drei Monate nach Wahl der Referendarin oder des Referendars zur weiteren Ausbildung bei einer der in Nummern 1, 3 und 5 genannten Stationen;
5. mindestens vier Monate zur Ausbildung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt;
6. vier Monate nach Wahl der Referendarinnen oder Referendare (Wahlstation) zur Ausbildung
a) zusätzlich bei den in Nummern 1 bis 3 und 5 genannten Stellen,
b) bei einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes,
c) bei einer Notarin oder einem Notar,
d) bei einem Gericht der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- oder
Sozialgerichtsbarkeit,
e) bei einer Gewerkschaft, einem Arbeitgeberverband oder einer Körperschaft wirtschaftlicher, sozialer oder beruflicher Selbstverwaltung,
f) bei einem Wirtschaftsunternehmen,
g) bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stelle oder bei einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt,
h ) bei einer sonstigen Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung
gewährleistet ist.
hallo lucy,
also auf dein Häääääh antworte ich folgendes:
1. du machst dein examen nach altem recht.
2. du wirst nach neuem recht als referndarin eingestellt.
das sind 2 ganz unterschiedliche dinge.
nochmal zur veranschaulichung: ich habe 2005 examen gemacht, ergo nach jag 93. bin seit juli referendar. eingestellt nach jag 2003.
gruss, huckster
also auf dein Häääääh antworte ich folgendes:
1. du machst dein examen nach altem recht.
2. du wirst nach neuem recht als referndarin eingestellt.
das sind 2 ganz unterschiedliche dinge.
nochmal zur veranschaulichung: ich habe 2005 examen gemacht, ergo nach jag 93. bin seit juli referendar. eingestellt nach jag 2003.
gruss, huckster