Staatsdienst - wo Ref?

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Staatsdienst - wo Ref?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

hab da mal ne Frage an alle Experten hier. Hab in BW mein erstes Examen mit Gut hinter mich gebracht und bin am überlegen wo ich fürs Ref hingehen soll. Nun möchte ich später vielleicht in den Staatsdienst und frage mich wo dann meine Chancen später besser sind. Lieber in nen Flächenstaat wie zb Bayern gehen oder nen Stadtstadt wie Hamburg wo vielleicht die bessere Note winkt, die aber mangels Einstellungen vielleicht gar nichts bringt?? Weiß jemand wie wichtig die Note im ersten für die Anstellung bei der Justiz ist?? - in Bayern zählt die glaub ich überhaupt nicht.

Danke schonmal
Schlumpfi
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Beitrag von Schlumpfi »

Wieso bleibst Du denn nicht in BW?

Von Bayern würde ich Dir echt abraten, weil Du dann außer dem Umlernen vom Landesrecht auch noch so Schmankerln wie Erbscheinsverfahren oder Steuerrecht am Hals hast.

Gruß,
Schlumpfi
Asche
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Beitrag von Asche »

Schlumpfi hat geschrieben:Von Bayern würde ich Dir echt abraten, weil Du dann außer dem Umlernen vom Landesrecht auch noch so Schmankerln wie Erbscheinsverfahren oder Steuerrecht am Hals hast.
Ob das (jdfs SteuerR) ein Vorteil oder ein Nachteil ist, sollte man doch eher selbst entscheiden....
Ausserdem hat das mit der Frage nix zu tun...
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja stimmt schon, in Bayern ists wohl ne ziemliche Maloche. Andererseits hat man auch gegenüber BW nen Verbesserungsversuch.
jan
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Beitrag von jan »

auch in BW gibt es seit neuem einen verbesserungsversuch, den es meines wissens gerade nicht in bay gibt
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Erstmal herzlichen Glückwunsch zum guten Examen - eine wirklich schöne Leistung! Ob Du ins Ref lieber in einen Flächen- oder einen Stadtstaat gehst, ist meines Erachtens Geschmacksfrage. Für eine spätere Einstellung in den Staatsdienst zählt in erster Linie die Note, in zweiter Linie leider immer noch z.T. die parteipolitische Präferenz - äh, natürlich besondere persönliche Eignungsmerkmale. :-w

Wichtig ist also, eine vernünftige Note auch im zweiten Examen zu erzielen. Dann klappt es auch mit dem Staatsdienst - sofern Du im Referendariat nicht merken solltest, daß man sich dort teilweise zu Tode langweilt. :D

Ich habe nicht ganz verstanden, was Du mit der Bemerkung meinst, daß ein Examen in einem Bundesland für die Einstellung nichts bringt. Es ist ganz egal, in welchem Land Du Dein Examen machst - Du kannst Dich anschließend in allen Bundesländern für den Staatsdienst bewerben.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Freitag 2. September 2005, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
Schlumpfi
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Beitrag von Schlumpfi »

Doch, den Notenverbesserungsversuch gibt es. Hier die Info von der Seite des Landesjustizprüfungsamts:

"IV. Notenverbesserung:

Wer die Prüfung bei erstmaliger Ablegung in Bayern bestanden hat, kann sie im zweiten oder dritten Termin nach dem Termin der erstmaligen Ablegung zur Notenverbesserung wiederholen (§§ 60, 30 Abs. 1 JAPO (1993)). Der Antrag hierzu ist spätestens zwei Monate vor Beginn der Prüfung zu stellen."
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

> Notenverbesserungsversuch

Und dann wird über die angeblich laxen norddeutschen Examina gelästert... ts!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ChristianS hat geschrieben:Für eine spätere Einstellung in den Staatsdienst zählt in erster Linie die Note, in zweiter Linie leider immer noch z.T. die parteipolitische Präferenz - äh, natürlich besondere persönliche Eignungsmerkmale. :-w
Wie läuft das denn praktisch ab? Gibt man dann im Lebenslauf/Vorstellungsgespräch an, "ich bin seit dann und dann Mitglied der X-Partei"? Oder fragen die das von sich aus? Und woher weiß man, was die 'richtige' Partei ist, oder ist das gar egal?
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Also ich habe inzwischen schon mit einigen jungen RichterInnen und StaatsanwältInnen über deren Bewerbungen und Bewerbungsverfahren gesprochen. Alle sagten übereinstimmend, dass in Bayern wirklich nur die Note des zweiten Staatsexamens zählt; kein besonderes Einstellungsgespräch (das gibts natürlich, soll aber eher locker sein und dauert nicht lang), nichts weiter.

In anderen Bundesländern soll es da ganz anders aussehen, wo man zT den ganzen Tag "durch die Mangel" genommen wird und dann tatsächlich ganz entscheidend noch andere Merkmale als die Examensnote die letztliche Entscheidung über eine Einstellung beeinflussen.

Meine Antwort geht zwar leicht an der Frage vorbei, aber letztlich könnte das bei deinen Überlegungen natürlich eine Rolle spielen. Wie es da in BW aussieht, weiß ich allerdings nicht; das sollte sich aber rausfinden lassen.
Übrigens weise ich nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es keine eigenen Erfahrungen sind, sondern Berichte (aber aus erster Hand!).


grtz
BuggerT
ready_or_not
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Beitrag von ready_or_not »

Mein Senf hierzu:
Schau Dir die Examensstatistiken der letzten 5 Jahre an (gibts regelmäßig auf der Internetseite des jeweiligen Prüfungsamtes, irgendwo hab ich im Netz auch mal ne Zusammenstellung gesehen ...). Dann vergleiche, wie viel Prozent die von Dir erstrebte Note oder darüber schaffen. Hierbei berücksichtigen, dass HH wohl aufgrund der Warteplatzvergabe nach Note kombiniert mit starker Nachfrage überdurchschnittlich gute Referendare hat, was die weit überdurchschnittlichen Noten z.T. wett macht. Unter den top drei vergleiche dann den Prüfungsstoff, bzw. die Prüfbedingungen, bspw. Notenverbesserungsversuch.
Danach --- mach es anders als ich und verdrücke Dich aus Ba-Wü. Mit die schlechtesten Note in der Spitze und keine Kommentare im Examen. Mein aktueller Tip: Rheinland-Pfalz: Notenverbesserungsversuch und mit den besten Schnitt im VB Bereich ...
- Due to budget cutbacks the light at the end of the tunnel is temporarily switched off! -
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