ich habe vor kurzem eine Akte meines ausbildenden Richters zur Bearbeitung bekommen, und zwar soll ich ein Votum schreiben.
In der Akte ist jedoch bereits ein Beweisbeschluss. Das macht meiner Ansicht nach das Votum sinnlos. Ich kann ja schlecht vorschlagen, die Beweisaufnahme durchzuführen. Was meint ihr ? Hat mein Richter da gepennt, als er mir die Akte gegeben hat ?
Ich hatte in der letzten Woche das gleiche Problem. Habe vorgeschlagen Beweis zu erheben und ihm dann zwei Lösungsmöglichkeiten vorgelegt. Einen für Beweis erbracht, die andere für Beweisfällig geblieben.
Fand er auch ganz gut so.