Fehler des ausbildenden Richters ?

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Fehler des ausbildenden Richters ?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich habe vor kurzem eine Akte meines ausbildenden Richters zur Bearbeitung bekommen, und zwar soll ich ein Votum schreiben.

In der Akte ist jedoch bereits ein Beweisbeschluss. Das macht meiner Ansicht nach das Votum sinnlos. Ich kann ja schlecht vorschlagen, die Beweisaufnahme durchzuführen. Was meint ihr ? Hat mein Richter da gepennt, als er mir die Akte gegeben hat ?

gruss, huckster
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Auslegeware
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Beitrag von Auslegeware »

Es ist ja auch ein Votum über einen entscheidungsreifen Fall denkbar.
Ist nur blöd, wenn du das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht hast... :-k

Nochmal nachfragen?
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

danke für die einschätzung !
st nur blöd, wenn du das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht hast
stimmt ! wenn ich das hätte würde ich eh ein urteil schreiben. werde dann wohl mal am montag nachhören müssen.

gruss, huckster
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

nur ein kleines update für all jene die ein ähnliches problem mit einer akte haben:

mein richter hat die akte wieder an sich genommen. er meinte, er habe da einen fehler gemacht und ein votum sei in der tat nicht sinnvoll.

gruss, huckster
Culpa
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Beitrag von Culpa »

Ich hatte in der letzten Woche das gleiche Problem. Habe vorgeschlagen Beweis zu erheben und ihm dann zwei Lösungsmöglichkeiten vorgelegt. Einen für Beweis erbracht, die andere für Beweisfällig geblieben.
Fand er auch ganz gut so.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Einen für Beweis erbracht, die andere für Beweisfällig geblieben
bevor ich mir die arbeit mache (beweisbeschluss war fast 2 seiten lang) habe ich dann doch besser mal nachgefragt :D

gruss, huckster
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