Nebentätigkeit

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Gelöschter Nutzer

Nebentätigkeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Man darf durch die Nebentätigkeit ja genausoviel dazu verdienen, wie man im Ref. verdient, ohne das die Unterhaltsbeihilfe gekürzt wird.

Wie ist es aber mit den Steuern? Ich möchte gerne freiberuflich im Call Center arbeiten - würde im Monat ca. 150 € verdienen!
Muss ich die 150€ dann versteuern? Dann würde es sich ja kaum lohnen, oder?

Würde mich über eine Antwort freuen, da irgendwie keiner was Genaues sagen kann!
LieschenMueller
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Beitrag von LieschenMueller »

Hi Bluebird,

Ich arbeite auch freiberuflich nebenbei und verdiene etwa in der Größenordnung. Ich muss immer am Jahresende ne Einkommenssteuererklärung abgeben und bekomme dann einen Steuerbescheid über 0 €...
Allerdings bin ich auch noch im Studium, daher weiß ich nicht, wie sich das mit der Unterhaltsbeihilfe zusammen verhält. Würde mich aber auch interessieren, da es mir in ca. einem Jahr ähnlich gehen wird...
"Ich weiß nur das, was wir wissen. Ob ich alles weiß, was wir wissen weiß ich auch nicht, aber ich weiß natürlich, niemand von uns weiß etwas was er nicht weiß." (Dr. W. Schäuble)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Bluebird,

also ich habe auch vor neben dem Ref noch zu arbeiten und habe bisher gedacht (und denke immer noch), dass es ohne Probleme geht ...

Ist dieser Nebenjob nicht ein sog. Minijob/ 400 € - Job, bei dem man ja keine Abgaben hat?!

Auf jeden Fall darf man so einen Job neben einem "normalen" (d.h. auf Lohnsteuerkarte) haben ... ein Grund, warum man einen solchen beim Ref nicht haben dürfte, fällt mir nicht ein ...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo, einen Nebenjob kann man sich in den meisten Bundesländern relativ problemlos genehmigen lassen. Darf dann nicht über 8 Stunden die Woche sein (1/5 der regulären Arbeitszeit, die mit 40 Std. veranschlagt wird).
Bei mir gings über LSK 6, also unter Abzug sämtlicher Steuern, die es gibt. Da kriegt man dann am Anfang nicht wirklich viel ausbezahlt, aber wie mir erklärt wurde, kriegt man alles per Jahresausgleich zurück. Kann dann natürlich ein bißchen dauern, aber im nächsten Jahr freut man sich ja auch drüber. Da ich im letzten Jahr erst zum Dezember mit dem Ref angefangen hab und wegen der besonderen Verrechnungsart des anderen Jobs das Geld erst zwei Monate später kam, ist es im Dezember nicht mit verrechnet worden und ich kann nicht sagen, ob's stimmt. Aber bis mir das Gegenteil bewiesen worden ist, glaube ich, dass alles gut geht.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mein Job ist halt kein Job auf 400€ Basis, sondern ich bin freiberuflich tätig! Da gibt es wohl Unterschiede ... welche genau ist mir auch rätselhaft!
Hallo, einen Nebenjob kann man sich in den meisten Bundesländern relativ problemlos genehmigen lassen. Darf dann nicht über 8 Stunden die Woche sein (1/5 der regulären Arbeitszeit, die mit 40 Std. veranschlagt wird)
Ja, ich weiß! Mir ging es auch nicht um die Genehmigung (die wird wohl kein Problem werden), sondern ob es sich am Ende finanziell überhaupt lohnt!
Asche
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Beitrag von Asche »

Bluebird hat geschrieben:Mein Job ist halt kein Job auf 400€ Basis, sondern ich bin freiberuflich tätig!
Dann zahlst Du natürlich Einkommenssteuer. Nur eben nicht als Abzugssteuer, sondern erst nach Veranlagung bzw. als quartalsweise Vorauszahlung (der Fachbegriff aus dem EStG ist mir gerade entfallen).

Inwieweit die Sozialversicherungen Zugriff auf dieses Einkommen nehmen, ist mir nicht bekannt.
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
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