Hallo, es geht um den Tatbestand eines Urteils mit einer Widerklage: Hier baut man ja den Tatbestand danach auf, ob ein einheitlicher Lebenssachverhalt oder nicht vorliegt. Was aber, wenn dieser vorliegt, zu einem unbedeutenden Teil aber in der Widerklage eine Forderung aus einem nicht einheutlichen Lebensachverhalt geltend gemacht wird?
Bsp:
A verklagt B auf Zahlung des Restkaufpreises i.H.v. 100.000. B will seinerseits den schon gezahlten Preis widerklagend zurück und macht zudem eine andere Forderung iHv 1000 in der Widerklage geltend. Nun erkennt A diese andere kleine Forderung an, fordert aber ansonsten Abweisung der Widerklage.
Wie stell ich hier am besten aufbaumäßig den Tatbstand dar?
Grüße
Tatbestand bei Kl./Widerklage
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