Steh grad irgendwie auf'm Schlauch.
Darf man bei einem VU auch weniger zusprechen als gefordert ?
Dann würde man doch aber sagen, dass die Klage zumindest der Höhe nach unschlüssig ist. Man müsste im Übrigen abweisen, was ja nicht im Sinne des Klägers wäre.
Helft mir mal bitte. Danke.
Versäumnisurteil
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säumnisstrafe für beklagten: geständnisfiktion (vortrag muss also dem grunde und der höhe nach schlüssig sein).
wenn also bei säumnis des beklagten der vortrag des klägers teilweise unschlüssig ist, muss im übrigen abgewiesen werden.
warum sollte ein vu bei unschlüssigkeit seines vorbringens auch im sinne eines klägers sein?
wenn also bei säumnis des beklagten der vortrag des klägers teilweise unschlüssig ist, muss im übrigen abgewiesen werden.
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