Versäumnisurteil

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Syd26
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Versäumnisurteil

Beitrag von Syd26 »

Steh grad irgendwie auf'm Schlauch.

Darf man bei einem VU auch weniger zusprechen als gefordert ?

Dann würde man doch aber sagen, dass die Klage zumindest der Höhe nach unschlüssig ist. Man müsste im Übrigen abweisen, was ja nicht im Sinne des Klägers wäre.

Helft mir mal bitte. Danke.
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Auslegeware
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Beitrag von Auslegeware »

Warum willst du denn weniger zusprechen?
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

säumnisstrafe für beklagten: geständnisfiktion (vortrag muss also dem grunde und der höhe nach schlüssig sein).

wenn also bei säumnis des beklagten der vortrag des klägers teilweise unschlüssig ist, muss im übrigen abgewiesen werden.

warum sollte ein vu bei unschlüssigkeit seines vorbringens auch im sinne eines klägers sein?
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Beitrag von Auslegeware »

Muss nicht bei Teil(Unschschlüssigkeit) ein Hinweis ergehen?
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Okudera
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Beitrag von Okudera »

wenn die klage teilweise unschlüssig ist ergeht in jedem fall teil-vu

wegen des unschlüssigen teils muss ein hinweis erteilt werden. aber auch wenn nicht, bleibt es beim teil-vu, weil der klageabweisende teil, ja gerade nicht wegen der säumnis entschieden wird
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Beitrag von Auslegeware »

oki. Muss ich wohl noch mal elaborieren.
8-[
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