Mjur (Oxford) oder LLM
Moderator: Verwaltung
Mjur (Oxford) oder LLM
Hat eigentlich einer von euch ne Ahnung welcher Titel angesehner ist (an der Uni, den Kanzleien ists glaub ich egal). Mjur von Oxford oder nen LLm einer der Top US Law Schools. In den USA ist die ganze Sache ja selbst mit dickem Stipendium ziemlich teuer.
Danke schonmal
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- schlafkatze
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Re: Mjur (Oxford) oder LLM
Hast du etwa die freie AuswahlMacMurphy hat geschrieben:Hat eigentlich einer von euch ne Ahnung welcher Titel angesehner ist (an der Uni, den Kanzleien ists glaub ich egal). Mjur von Oxford oder nen LLm einer der Top US Law Schools. In den USA ist die ganze Sache ja selbst mit dickem Stipendium ziemlich teuer.
Danke schonmal
Der Titel an sich bringt im engeren Sinne überhaupt kein Ansehen, weil das einzig schwierige am Pogramm ist überhaupt aufgenommen zu werden (das ist allerdings sehr schwer).
Ansonsten kommt es darauf an. Amerikanische Kanzleien sehen einen Titel von einer Top US-Law School natürlich lieber, zumal die (US-)Partner auch dort studiert haben.
Außerdem kannst du im Anschluß daran den Att. at Law in NY machen, was im Gegensatz zu den LL.M-Pogrammen von den Anforderungen her viel schwieriger ist.
Ansehen an der Uni??? Willst du Prof. werden? Also viele Prof. haben selber keinen LL.M. Allein schon deshalb erachten die ihn auch nicht für so wichtig. Aber an der Uni zu landen hat auch viel mit Vitamin B zu tun.
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Ein Exman bestehen, das man in Albany, NY ablegen muss. das kostet eine Gebühr (von ein paar Hundert $$ so weit ich weiß). Davor muss man sich aber intensiv vorbereiten, was die allermeisten mittels eines privaten Repititors (Bar Review) machen und was 1.200 $ kostet (evtl. sogar mehr). Das ist wohl v.a. deswegen nötig, weil Du in aller Regel keine Kenntnisse im NEw York law vermittelt bekommst während deines LLM Studiums. Gegenstand ist wohl alles mögliche US Recht (Contracts, Torts, Criminal Law, Administrative, Real Estate, und eben NY Law ). Durchkomen ist alles, auf die Note kommt es nicht an (so es eine solche überhaupt gibt).larzerrus1 hat geschrieben:was muss man denn dafür machen?
Wir hatten bei uns einen Japaner, der das Ding zum zweiten Mal machte, was natürlich auch doppelt kostete.
Das geht übrigens für LL.M.s nur in New York, da dies der einzige US-Staat ist, der LL.M.s zum Bar zulässt. Man ist dann nicht, wie hier behauptet wurde, US Anwalt (ich glaube es gibt keine federal bar) sondern Anwalt im Staat New York, d.h. man darf dort vor Gericht auftreten. Wenn Du das willst, mach et. Wenn nicht, nimm das Geld für Urlaub oder sonst etwas.
Und falls Du die Frage jetzt stellen wolltest: Soweit ich weiß ist es deutschen Kanzleien (inkl. der hier vetretenen amerikanischen und englischen) relativ Banane, ob Du das Bar gemacht hast oder nicht. Du machst für die eh kein US Recht.
Es gab mal nen interessanten Artikel von nem Deutschen, der als mittelständischer Anwalt in Deutschland mittelständische US Unternehmen berät, für so eine Nische ist das Bar natürlich auch super und wahrscheinlich fast zwingend.
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- Jussi Cogens
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Ich denke, dass es für spätere Job-Aussichten keinen Unterschied macht, ob Du Oxbridge oder einen LLM von einer amerikanischen Top-Uni mitbringst. Das (Oxon.) hinter dem M.Jur. hilft auch über ggf. bestehende Unkenntnis hinsichtlich des Abschlusses hinweg.
Zum bar exam: Geht für LLMs auch in einigen anderen Staaten als New York, die Zulassung dort ist aber faktisch für die meisten beruflich eher uninteressant. Was die Anforderungen angeht, guckst DU hier: http://www.thebarexam.com/
Zum bar exam: Geht für LLMs auch in einigen anderen Staaten als New York, die Zulassung dort ist aber faktisch für die meisten beruflich eher uninteressant. Was die Anforderungen angeht, guckst DU hier: http://www.thebarexam.com/
"Three thousand years of beautiful tradition, from Moses to Sandy Koufax."
Ab welcher Examensnote macht es denn überhaupt Sinn sich dort zu bewerbenJussi Cogens hat geschrieben:Ich denke, dass es für spätere Job-Aussichten keinen Unterschied macht, ob Du Oxbridge oder einen LLM von einer amerikanischen Top-Uni mitbringst. Das (Oxon.) hinter dem M.Jur. hilft auch über ggf. bestehende Unkenntnis hinsichtlich des Abschlusses hinweg.