An alle fortgeschrittenen Referendare
Sitze hier gerade an meinem 1. Urteil und frage mich, wie man problematische Punkte am Besten im Urteil darstellt.
In meinem Fall geht es um einen Schmerzensgeldanspruch aus § 823 I BGB, wobei die Rechtswidrigkeit etw. problematisch ist.
Wie stelle ich das jetzt in den Entscheidungsgründen am Besten dar? Darf ich das ganze so einleiten: "Problematisch ist die Frage der RW" - eigentlich soll man ja vom (feststehenden) Ergebnis ausgehen, so dass so eine Einleitung im Grunde ja falsch sein würde, oder?
Bin grad etw. ratlos - hoffe jmd. kann helfen!
Entscheidungsgründe
Moderator: Verwaltung
- Richard
- Super Power User
- Beiträge: 1141
- Registriert: Dienstag 27. Juli 2004, 11:46
- Ausbildungslevel: RA
Re: Entscheidungsgründe
Ja, so eine Einleitung wäre falsch. Im Gutachten ist das ok, aber eben nicht im Urteil. Überleg Dir im Voraus ob die Handlung rechtswidrig war und formuliere, sofern Du die Rechtswidrigkeit bejahen kannst, ungefähr so: "Der Beklagte handelte im Übrigen auch rechtswidrig, denn...".Bluebird hat geschrieben: Darf ich das ganze so einleiten: "Problematisch ist die Frage der RW" - eigentlich soll man ja vom (feststehenden) Ergebnis ausgehen, so dass so eine Einleitung im Grunde ja falsch sein würde, oder?
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 211
- Registriert: Sonntag 26. September 2004, 11:33