Entscheidungsgründe

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Gelöschter Nutzer

Entscheidungsgründe

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

An alle fortgeschrittenen Referendare :)

Sitze hier gerade an meinem 1. Urteil und frage mich, wie man problematische Punkte am Besten im Urteil darstellt.
In meinem Fall geht es um einen Schmerzensgeldanspruch aus § 823 I BGB, wobei die Rechtswidrigkeit etw. problematisch ist.

Wie stelle ich das jetzt in den Entscheidungsgründen am Besten dar? Darf ich das ganze so einleiten: "Problematisch ist die Frage der RW" - eigentlich soll man ja vom (feststehenden) Ergebnis ausgehen, so dass so eine Einleitung im Grunde ja falsch sein würde, oder?

Bin grad etw. ratlos - hoffe jmd. kann helfen!
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Richard
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Re: Entscheidungsgründe

Beitrag von Richard »

Bluebird hat geschrieben: Darf ich das ganze so einleiten: "Problematisch ist die Frage der RW" - eigentlich soll man ja vom (feststehenden) Ergebnis ausgehen, so dass so eine Einleitung im Grunde ja falsch sein würde, oder?
Ja, so eine Einleitung wäre falsch. Im Gutachten ist das ok, aber eben nicht im Urteil. Überleg Dir im Voraus ob die Handlung rechtswidrig war und formuliere, sofern Du die Rechtswidrigkeit bejahen kannst, ungefähr so: "Der Beklagte handelte im Übrigen auch rechtswidrig, denn...".
Grimster
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Beitrag von Grimster »

Genau. Für einen Richter ist nichts problematisch. Entweder es war rechtswidrig oder nicht. Auf jeden Fall keinen Zweifel am eigenen Urteil aufkommen lassen. :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Oder einfach einige Fragen offen lassen. Machen doch viele Gerichte, :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke an Alle!

@Richard:
Werde es wohl so machen, wie Du es vorgeschlagen hast!
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