Frage zum Komplex Mehrkosten/Quotenkostenmethode

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Micha79
Power User
Power User
Beiträge: 517
Registriert: Dienstag 4. Januar 2005, 01:45

Frage zum Komplex Mehrkosten/Quotenkostenmethode

Beitrag von Micha79 »

Ich habe folgende Frage zum Komplex Mehrkosten/Quotenkostenmethode:

Ausgehend von folgendem Beispielsfall: A klagt auf 5000 Euro, nimmt 2.500 zurück und gewinnt im Umfang von 2.500 Euro.

In diesem Skript heißt es: Falsch wäre es, die Kosten zu 1/2 zu quoteln. Denn dann würde nicht berücksichtigt, dass die Terminsgebühr nur noch in Höhe der 2.500 Euro angefallen ist und in Höhe von 5.000 Euro auch nur eine Gerichtsgebühr (Nr. 1211 ANlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Soweit, so gut.

Nun rechnet er aber ein Beispiel anhand der Quotenmethode vor:
Er teilt auf nach Gerichtsgebühr, und den Anwaltsgebühren des Kläger- und Beklagtenvertreters. Diese sind jeweils nach Termins- und Verfahrensgebühr getrennt.
Was ich aber nicht verstehe: Er legt eine Gerichtsgebühr auf der Grundlage von 5.000 Euro zu Grunde. Das kann aber doch nach dem Gesagten nicht richtig sein, weil ja Nr. 1210 der Anlage nur auf den Streitwert von 2.500 Euro Anwendung finden kann und auf den Streitwert von 5.000 nur Nr. 1211.

Ich wäre für Hilfe dankbar.

Micha
Antworten