Wie ist es, wenn ich in einer Relation Rücktritt oder Minderung prüfen möchte, aber aus der Klageschrift sich nicht ergibt, dass der Kläger dies erklärt hat?
Darf oder muss ich diese Prüfungspunkte in der Relation trotzdem ansprechen?
Denn eigentlich können Gestaltungsrechte doch nur geltend gemacht werden, wenn sie ausdrücklich erklärt werden!
Gestaltungsrechte in der Relation
Moderator: Verwaltung
hallo,
gruss, huckster
dann sind sie auch nicht zu prüfen, wenn nix erklärt wurde. anders aber, wenn etwas auslegungsfähiges erklärt wurde? z.b. kläger will nicht länger an vertrag festhalten. dann sind die einschlägigen gestaltungsrechte zu prüfen.Denn eigentlich können Gestaltungsrechte doch nur geltend gemacht werden, wenn sie ausdrücklich erklärt werden!
gruss, huckster