Urteil ohne mündliche Verhandlung

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Culpa
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Beitrag von Culpa »

Aber doch nicht wenn die Klage unschlüssig ist, weil dem Kläger keine Anspruchsgrundlage zusteht. Worauf soll da hingewiesen werden? Das er die Klage verliert? Es geht ja nicht darum das er nicht genügend vorgetragen hat sondern das ein Anspruch garnicht erst besteht.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Aber doch nicht wenn die Klage unschlüssig ist, weil dem Kläger keine Anspruchsgrundlage zusteht. Worauf soll da hingewiesen werden? Das er die Klage verliert? Es geht ja nicht darum das er nicht genügend vorgetragen hat sondern das ein Anspruch garnicht erst besteht.
Kann mich der Frage nur anschließen!
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

schreib einfach ein urteil wenn der typ keine anspruchsgrundlage hat, dann ist sense und ansonsten kann man die entscheidungsgründe sicher auch für jede andere art von entscheidung verwenden. dein richter wird dem schon die richtige formal korrekte einkleidung geben.
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j 20.07.07
Okudera
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Beitrag von Okudera »

Grundsätzlich würde ich auch hier einen Hinweisbeschluß für erforderlich halten.
Denn möglicherweis trägt der Kläger dann noch anders vor.

Auch wenn der Kläger dieses nicht kann:
Die Hinweispflicht erstreckt sich auf rechtliche und tatsächliche Gesichtspunkte. Die fehlende Schlüssigkeit ist m.E. ein rechtlicher Gesichtspunkt, den die Klägerin übersehen hat (sonst hätte sie nicht geklagt). Also Hinweisbeschluss.
Bedenken sollte man auch, dass wg. der Anwendbarkeit des §495a ZPO wohl auch keine Berufung statthaft wäre.
Wenn du keinen Hinweis gibst, bekommt die Klägerseite ein Urteil, mit dem sie nicht einverstanden sein wird und kann nicht mal mehr in Berufung gehen.
Allein, um diese Überraschung zu vermeiden würde ich schon als Richter den Hinweis geben. Dann kann die Klägerseite sich entweder mit dem Hinweis auseinandersetzen (und der Richter fällt keine überraschende Entscheidung) oder die Klage zurücknehmen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Okudera:
Einerseits kann ich deine Argumentation nachvollziehen, andererseits wäre dann das Verfahren nach 495a ja überflüssig, wenn man jedesmal nochmal einen Hinweis erteilen würde!

Selbst wenn, wie würde ein solcher Hinweis aussehen? In einem Satz feststellen, dass keine Anspruchsgrundlage greift? Oder mit Begründung?

@Schlafkatze:
Ja, ich werde jetzt wohl erstmal einfach ein Urteil schreiben. Wie Du schon sagst, kann man das dann ja auch für alles andere verwenden. Trotzdem würde mich die "richtige Lösung" jetzt doch interessieren (klar, spätestens beim Richter werde ich es wohl erfahren)
Okudera
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Beitrag von Okudera »

ich würde auch mal sagen, dass du ein urteil schreiben solltest (allein wegen des ausbildungszwecke auch mit tatbestand).

trotzdem würde ich mal auf die hinweispflicht in der besprechung eingehen.

das verfahren nach §495a wäre auch nicht überflüssig. §139 ZPO gilt auch hier.
Wenn es keine mündliche Verhandlung gibt, in der der Richter seine Rechtsauffassung darlegt, so meine ich, dass dieses schriftlich im 495a-Verfahren erfolgen sollte.
Stelle dir mal vor, du bist anwalt (wenn auch hier ein schlechter) und schickst deine schriftsätze zu gericht und es kommt ein urteil, das sagt, die klage ist nicht schlüssig (heftige backpfeiffe). wäre wohl netter vom gericht, dem anwalt das vorher mal zu schreiben, um ihm eben noch die möglichkeit zu geben zu schreiben oder zurückzunehmen. andernfalls sagt der anwalt hinterher: wenn ich das gewusst hätte, dann.....

ich denke, ein hinweis schafft daher - unabhängig von seiner rechtlichen erforderlichkeit - eine höhere akzeptanz des urteils.
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

die ganz richtige lösung können wir dir leider nicht sagen, weil wir deinen fall nicht kennen ;-) ... mei, ich war halt bei nem richter (LG), der hat das motto verfolgt: "sind wir nicht alle vom fach" und es mit den hinweisen eher dürftig gehalten. aber die hM dehnt die hinweispflicht etwas weiter aus.
frag doch einfach deinen richter, was er denn machen würde (wenn du das zeug fertig hast): er wird dir nicht den kopf abreißen!
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j 20.07.07
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