Wahlfach

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Moderator: Verwaltung

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Auslegeware
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Wahlfach

Beitrag von Auslegeware »

Hallo zusammen,

so langsam möchte ich mich mit dem Wahlfach/Berufsgruppe befassen, um den Stoff für den Aktenvortrag festzulegen.

Da ein Zusammenhang zwischen WahlSt und Wahlfach bestehen muss, kommt für mich eigentlich nur

::arrow: Anwaltliches Berufs- und Haftungsrecht sowie Rechtsberatung nach Wahl im Pflichtfach Bürgerliches Recht

und

::arrow: Internationales Privatrecht, internationales Zivilprozessrecht, internationales Kaufrecht

in Betracht.


Ich würde mich freuen, wenn sich die einschlägigen alten Hasen oder andere Refis mal dazu äußern könnten.
Wie waren/sind so eure Ansichten bezüglich der Thematik und der Bedeutung des Wahlfachs für den Aktenvortrag?

Ist es überhaupt sinnvoll IPR zu wählen, wenn man da bis jetzt keine Ahnung hat? 8-[

Danke! :hello2:

Grüße,
Sebastian
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich bin der relativ gefestigten meinung, dass es keine wahlfachprüfung mehr gibt. das ist mit der ausbildungsreform alles in den universitären bereich vorverlagert worden.

in nrw gibt es definitiv keine wahlfachprüfung mehr. nur noch vier notenposten in der mdl. prüfung.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ähm...ich denke er meinte das Wahlfach im 2. Examen;-)

Für mich kommt auch nur eines der beiden Fächer in Betracht, wobei ich stark zu IPR tendiere - ohne bisher vertiefte Kenntnisse darin zu besitzen.
Daher interessieren mich eure Meinungen zu diesem Thema ebenfalls...
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Beitrag von Auslegeware »

Genau ;)

Das WahlF muss für den Aktenvortrag festgelegt werden.
Und davon ist auch die Wahlstation abhängig, da man zB nicht an eine Botschaft gehen kann und dann "Strafrechtspflege" als WahlF nimmt.



@Dschenna: Schon umgezogen? ;)
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hey,

nee, bin gerade wieder von den Toten auferstanden. Habe bis gestern die Still Moves verbreitet;-) Hab noch nie so einen anstrengenden Job gemacht...
Bin jeden Tag um 4.50 aufgestanden und um 23.30 zu Hause gewesen...
Erlebnisbericht kommt in Kürze;-)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das WahlF muss für den Aktenvortrag festgelegt werden.
Und davon ist auch die Wahlstation abhängig, da man zB nicht an eine Botschaft gehen kann und dann "Strafrechtspflege" als WahlF nimmt.
Ist nicht in allen Bundeslänern so - in NRW z.B. gibt es kein Wahlfach mehr!
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Beitrag von Auslegeware »

Ist nicht in allen Bundeslänern so - in NRW z.B. gibt es kein Wahlfach mehr!

Ach so, Glück gehabt...
Und worüber geht dann euer "Kurzvortrag"?

Also in Bln ist das noch so. Schade, denn sonst könnte man seine Wahlstation freier wählen... ::|
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Und worüber geht dann euer "Kurzvortrag"?
Über eines der Hauptfächer, sprich ZivilR, StrafR oder ÖR. Ich glaube man kann diesbezüglich einen Wunsch abgeben!
Schade, denn sonst könnte man seine Wahlstation freier wählen
...
Stimmt!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bluebird hat geschrieben:
Und worüber geht dann euer "Kurzvortrag"?
Über eines der Hauptfächer, sprich ZivilR, StrafR oder ÖR. Ich glaube man kann diesbezüglich einen Wunsch abgeben!
Dazu kommt noch Arbeitsrecht!

Und wünschen darf man sich leider nix.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Dschenna hat geschrieben:Ähm...ich denke er meinte das Wahlfach im 2. Examen;-)
aehm, das meinte ich auch.

in nrw gibts im zweiten kein wahlfach mehr. das ist, was ich gesagt habe - das ist, was ich meinte.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bluebird hat geschrieben:
Und worüber geht dann euer "Kurzvortrag"?
Über eines der Hauptfächer, sprich ZivilR, StrafR oder ÖR. Ich glaube man kann diesbezüglich einen Wunsch abgeben!
Schade, denn sonst könnte man seine Wahlstation freier wählen
...
Stimmt!
zu 1) du kannst keinen wunsch abgeben sondern erfaehrst exakt drei wochen (zusammen mit deinen vorpunkten) vor deinem muendlichen termin, was du als aktenvortrag bekommen wirst. hoechste wahrscheinlichkeit ist z vor oe und s gefolgt von (selten) arbeitsrecht.

ist alles etwas drastischer geworden. finde drei wochen als vorbereitung bisschen knapp.

zu 2) in nrw kannst du deine wahlstation voellig unabhaengig von der muendlichen pruefung frei waehlen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Oh, ok, dann kein Wunsch! Hatte das nur in irgendeinem Buch oder in einem Aufsatz gelesen (dass die meißten sich wohl ZivilR wünschen würden, aber vielleicht handelte es sich dabei auch um ein anderes Bundesland)!

Bzgl. ArbeitsR wurde bei uns in der AG aber gesagt, dass das eigentlich so gut wie nie drankommt!
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nemesis
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Beitrag von nemesis »

Bluebird hat geschrieben: Bzgl. ArbeitsR wurde bei uns in der AG aber gesagt, dass das eigentlich so gut wie nie drankommt!
Arbeitsrecht kommt wohl immer einmal im Monat dran, bei ungefähr 12 Terminen pro Monat. Zumindest war das in den letzten Monaten so. ÖR kommt anscheinend immer zweimal pro Monat dran.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Um der Spekulation ein Ende zu bereiten:

http://www.justiz.nrw.de/JM/landesjusti ... index.html (Verwaister Link http://www.justiz.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/2_jur_staatspr/5termine/mdl_pruef/index.html automatisch entfernt)
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