Wahlfach
Moderator: Verwaltung
- Auslegeware
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5358
- Registriert: Freitag 17. Dezember 2004, 20:42
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Wahlfach
Hallo zusammen,
so langsam möchte ich mich mit dem Wahlfach/Berufsgruppe befassen, um den Stoff für den Aktenvortrag festzulegen.
Da ein Zusammenhang zwischen WahlSt und Wahlfach bestehen muss, kommt für mich eigentlich nur
Anwaltliches Berufs- und Haftungsrecht sowie Rechtsberatung nach Wahl im Pflichtfach Bürgerliches Recht
und
Internationales Privatrecht, internationales Zivilprozessrecht, internationales Kaufrecht
in Betracht.
Ich würde mich freuen, wenn sich die einschlägigen alten Hasen oder andere Refis mal dazu äußern könnten.
Wie waren/sind so eure Ansichten bezüglich der Thematik und der Bedeutung des Wahlfachs für den Aktenvortrag?
Ist es überhaupt sinnvoll IPR zu wählen, wenn man da bis jetzt keine Ahnung hat?
Danke!
Grüße,
Sebastian
so langsam möchte ich mich mit dem Wahlfach/Berufsgruppe befassen, um den Stoff für den Aktenvortrag festzulegen.
Da ein Zusammenhang zwischen WahlSt und Wahlfach bestehen muss, kommt für mich eigentlich nur
Anwaltliches Berufs- und Haftungsrecht sowie Rechtsberatung nach Wahl im Pflichtfach Bürgerliches Recht
und
Internationales Privatrecht, internationales Zivilprozessrecht, internationales Kaufrecht
in Betracht.
Ich würde mich freuen, wenn sich die einschlägigen alten Hasen oder andere Refis mal dazu äußern könnten.
Wie waren/sind so eure Ansichten bezüglich der Thematik und der Bedeutung des Wahlfachs für den Aktenvortrag?
Ist es überhaupt sinnvoll IPR zu wählen, wenn man da bis jetzt keine Ahnung hat?
Danke!
Grüße,
Sebastian
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
- Auslegeware
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5358
- Registriert: Freitag 17. Dezember 2004, 20:42
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Genau
Das WahlF muss für den Aktenvortrag festgelegt werden.
Und davon ist auch die Wahlstation abhängig, da man zB nicht an eine Botschaft gehen kann und dann "Strafrechtspflege" als WahlF nimmt.
@Dschenna: Schon umgezogen?
Das WahlF muss für den Aktenvortrag festgelegt werden.
Und davon ist auch die Wahlstation abhängig, da man zB nicht an eine Botschaft gehen kann und dann "Strafrechtspflege" als WahlF nimmt.
@Dschenna: Schon umgezogen?
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
- Auslegeware
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5358
- Registriert: Freitag 17. Dezember 2004, 20:42
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Ist nicht in allen Bundeslänern so - in NRW z.B. gibt es kein Wahlfach mehr!
Ach so, Glück gehabt...
Und worüber geht dann euer "Kurzvortrag"?
Also in Bln ist das noch so. Schade, denn sonst könnte man seine Wahlstation freier wählen...
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
zu 1) du kannst keinen wunsch abgeben sondern erfaehrst exakt drei wochen (zusammen mit deinen vorpunkten) vor deinem muendlichen termin, was du als aktenvortrag bekommen wirst. hoechste wahrscheinlichkeit ist z vor oe und s gefolgt von (selten) arbeitsrecht.Bluebird hat geschrieben:Über eines der Hauptfächer, sprich ZivilR, StrafR oder ÖR. Ich glaube man kann diesbezüglich einen Wunsch abgeben!Und worüber geht dann euer "Kurzvortrag"?
...Schade, denn sonst könnte man seine Wahlstation freier wählen
Stimmt!
ist alles etwas drastischer geworden. finde drei wochen als vorbereitung bisschen knapp.
zu 2) in nrw kannst du deine wahlstation voellig unabhaengig von der muendlichen pruefung frei waehlen.
Oh, ok, dann kein Wunsch! Hatte das nur in irgendeinem Buch oder in einem Aufsatz gelesen (dass die meißten sich wohl ZivilR wünschen würden, aber vielleicht handelte es sich dabei auch um ein anderes Bundesland)!
Bzgl. ArbeitsR wurde bei uns in der AG aber gesagt, dass das eigentlich so gut wie nie drankommt!
Bzgl. ArbeitsR wurde bei uns in der AG aber gesagt, dass das eigentlich so gut wie nie drankommt!
- nemesis
- Super Power User
- Beiträge: 826
- Registriert: Donnerstag 16. Dezember 2004, 18:37
Arbeitsrecht kommt wohl immer einmal im Monat dran, bei ungefähr 12 Terminen pro Monat. Zumindest war das in den letzten Monaten so. ÖR kommt anscheinend immer zweimal pro Monat dran.Bluebird hat geschrieben: Bzgl. ArbeitsR wurde bei uns in der AG aber gesagt, dass das eigentlich so gut wie nie drankommt!