Formulierung eines Beschlusses hinsichtl. Kosten

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fritzCard
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Formulierung eines Beschlusses hinsichtl. Kosten

Beitrag von fritzCard »

Hallo NG,

mein erster Beschluss innerhalb der Zivilstation und ich benötige bitte mal eine Formulierungshilfe: Es erging ein Mahnbescheid, Gegner widerspricht. Verzug hinsichtlich Zahlung kann Antragsteller nicht nachweisen (Rechnung und Mahnung ging nur per Post raus, Gegner sagt, habe ich nicht bekommen). Nachdem Gegners Anwalt Rechnungskopie auf Anforderung erhalten hat, zahlt Gegner sofort.

Antragsgegner stellt Antrag auf streitiges Verfahren (will wohl seine Kosten für den RA wiederhaben). Antragsteller/Kläger nimmt Klage daraufhin zurück.

Zu schreiben habe ich einen Beschluss hinsichtlich der Kosten. Ich will dass der Kläger zahlt. Habe dargelegt, dass er Verzug nicht bewiesen hat. Möchte jetzt noch schreiben, dass er nach Widerspruch bzw. nachdem der Gegner die Rechnung quasi "neben dem Mahnverfahren" bezahlt hat, er es versäumt hat, dem Mahngericht das mitzuteilen (damit die Sache erledigt ist und man auch keinen Antrag mehr auf das streitige Verfahren hätte formulieren können).

Wie formuliere ich das am besten? In den Materialien die ich hier habe, war leider nichts nachzulesen, was mir geholfen hätte.

Danke für Hilfe.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Im Tenor nur die Kostenfolge: "Die Kosten des Verfahrens trägt der ..."
Den Rest, also warum, in die Entscheidungsgründe und da legst Du den fehlenden Verzug und en ganzen Rest dar.
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fritzCard
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Beitrag von fritzCard »

Tenor und Gründe mit I. und II. habe ich soweit. Verzug habe ich erläutert. Ich hänge jetzt an dem letzten Abschnitt/Satz mit der Nichtmitteilung an das Mahngericht und weiß nicht, wie ich den vernünftig hinschreibe.

"Klägerin versäumte Mitteilung an das Mahngericht, dass Hauptsache erledigt sei und Mahnverfahren damit beendet sei"? (....und du einfach Pech hast, dass deine Prozessbevollmächtigten das verbummelt haben und der Gegner damit die Gelegenheit hatte, das streitige Verfahren zu beentragen)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Richtige Vorgehensweise bei Zahlung im Mahnverfahren: Rücknahme des Mahnantrags + Kostenantrag. Das hätte der Kläger natürlich geschickter machen können.

Aber warum sollte der Kläger die gesamten Verfahrenskosten tragen? Der Bekl. hat doch Anlass zur Klage gegeben und letztlich auch gezahlt. Auch durch den Antrag auf das streitige Verfahren hat er unnötig Kosten produziert.
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fritzCard
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Beitrag von fritzCard »

Weil - so wie es in der Akte steht bzw. nichts anderes bewiesen wurde - er von der Rechnung nichts wusste. Der Kläger kann Rechnungszugang nicht nachweisen. Dann kam es zum Mahnverfahren, da hat der Gegner erst mal wiedersprochen (zeitgleich zum MB kamen noch Rechtsanwälte und ein Inkassobüro - die Buchhaltung der Klägerin scheint also auch manchmal drunter und drüberzugehen. Im MB waren ursprgl. 3 Rechnungen, wovon sie zwei wieder storniert hat, die konnten nicht angefallen sein).

Als der Anwalt des Gegners dann an die Anwälte der Kl geschrieben und die Rechungskopie bekommen hat, hat der Gegner sofort bezahlt.

Meine Vermutung: Da plötzlich 3 Verschiedene was von ihm wollten, hat er sich einen Anwalt genommen. Diese Kosten will er wiederhaben. Daher der Antrag.
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