AGB im Urteil erwähnen

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fritzCard
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AGB im Urteil erwähnen

Beitrag von fritzCard »

Und noch eine Frage für das erste Urteil. Dem Vertrag aus dem geklagt wird, wurden AGB zu Grunde gelegt. Sollte ich die Absätze schon im unstreitigen TB zitieren oder erst in den Entscheidungsgründen an den Stellen wörtlich aufführen, wo es darauf ankommt?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

da sich deine rechtliche wuerdigung auf den zuvor festgestellten tatbestand bezieht (und zu dem gehoeren die agb) muessen die entscheidenden passagen der agb in den tb.
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