Ref.zulassung - Datenschutz?

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Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Supernova hat geschrieben:Als RA oder als Bediensteter im öffentlichen Dienst soll man in geordneten Vermögensverhältnissen leben!
Grund: Als RA sowie Bediensteter im öffentlichen Dienst hat man regelmäßig Kontakt zu Fremdgeldern. Um nicht eventuell (auch aus finanzieller Not durch Existenzgründen) die Gelder zu veruntreuen, wird eben um geordnete Verhältnisse gebeten.
Es geht hier ausschließlich ums Referendariat. Wo hat man denn da Kontakt zu Fremdgeldern?

Leute, lasst mal die Kirche im Dorf. Wozu ist man denn Jurist.

In Hessen werden durch Referendare sicher auch nicht mehr Gelder veruntreut als anderswo, nur weil hier im Zulassungsantrag nicht nach Schulden gefragt wird.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Manolaw hat geschrieben:Wenn du aber wirklich verschuldet bist, bekommst du keine Anwaltszulassung. Auch Staatsdienst wird schwierig.
Was ist denn das für ein Quark?

Wie soll das denn bei den künftigen Kandidaten werden, die Studiengebühren berappen müssen (auf Pump) und bei evtl. Wegfall des BAföG auch auf Pump leben müssen.

Denen kann man also gleich sagen, Leute, fangt gar nicht erst an, denn wenn Ihr Euch verschuldet bekommt Ihr nicht mal mehr nen Referendarplatz.

Man könnte ja auf die Idee kommen, die 3.50 aus der Kaffeekasse zu veruntreuen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

User U hat geschrieben:Denen kann man also gleich sagen, Leute, fangt gar nicht erst an, denn wenn Ihr Euch verschuldet bekommt Ihr nicht mal mehr nen Referendarplatz.
Endlich hastes kapiert! Ist doch nett vom Land S.-A., dass den Referendaren gleich einiges erspart wird. ;-)

Nein, im Ernst: Ein paar Schulden sind ja nicht gleichbedeutend mit (drohendem) Vermögensverfall, der die Zulassung kostet bzw. schon verhindert. (Deswegen hab ich auch oben "wirklich verschuldet" geschrieben.)
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