Ref.zulassung - Datenschutz?
Moderator: Verwaltung
Ref.zulassung - Datenschutz?
Weil ich mich demnächst fürs Referendariat bewerben möchte, habe ich mal einen Blick in die Antragsformulare verschiedener Bundesländer geworfen. Was man dort alles angeben muss, ist haarsträubend, zumal man ja nicht mal mehr verbeamtet wird. Beispiele:
Name und Anschrift der Eltern
Besuchte Grundschulen
Haben Sie Schulden? Ggfs. bei wem? Tilgungsplan?
Warum wollen Sie das Referendariat im Land Sachsen-Anhalt machen?
Sämtliche Wohnsitze seit Geburt
Mit den Landesgesetzen ist das zumeist nicht vereinbar, denn personenbezogene Daten dürfen ja nur erhoben werden wenn (a) erforderlich oder (b) gesetzlich zugelassen. Gesetzlich geregelt ist insofern aber meist nichts, und die Frage nach der Erforderlichkeit dieser Angaben für die Zulassung beantwortet sich von selbst. Also kann man das nur so interpretieren, dass die Angaben freiwillig sind.
Kurz gesagt, was geht die das alles an?
Mit dem Lebenslauf, das finde ich gerade noch akzeptabel oder die Erklärung zum Gesundheitszustand usw., aber es ist doch ein starkes Stück, dass sich jeder Ausbilder/Prüfer darüber informieren kann, ob ich verschuldet bin oder meine Eltern geschieden sind.
Ich habe aber große Bedenken, dass man, wie auch immer, benachteiligt wird, wenn man die Antworten verweigert oder sich deswegen an den Landesdatenschutzbeauftragten wendet.
Wie seht Ihr das?
Name und Anschrift der Eltern
Besuchte Grundschulen
Haben Sie Schulden? Ggfs. bei wem? Tilgungsplan?
Warum wollen Sie das Referendariat im Land Sachsen-Anhalt machen?
Sämtliche Wohnsitze seit Geburt
Mit den Landesgesetzen ist das zumeist nicht vereinbar, denn personenbezogene Daten dürfen ja nur erhoben werden wenn (a) erforderlich oder (b) gesetzlich zugelassen. Gesetzlich geregelt ist insofern aber meist nichts, und die Frage nach der Erforderlichkeit dieser Angaben für die Zulassung beantwortet sich von selbst. Also kann man das nur so interpretieren, dass die Angaben freiwillig sind.
Kurz gesagt, was geht die das alles an?
Mit dem Lebenslauf, das finde ich gerade noch akzeptabel oder die Erklärung zum Gesundheitszustand usw., aber es ist doch ein starkes Stück, dass sich jeder Ausbilder/Prüfer darüber informieren kann, ob ich verschuldet bin oder meine Eltern geschieden sind.
Ich habe aber große Bedenken, dass man, wie auch immer, benachteiligt wird, wenn man die Antworten verweigert oder sich deswegen an den Landesdatenschutzbeauftragten wendet.
Wie seht Ihr das?
Welche von diesen Fragen macht dir denn sorgen? Wenn du keine Schulden hast, kreuzt du eben "nein" an. Der Rest steht in jedem Lebenslauf bzw. wird beim Einstellungsgespräch gefragt.
Seh ich kein Problem.
Deinen Schluss bzgl. der Rechtslage halte ich auch für gewagt. Hast du das Landesrecht wirklich so genau geprüft?
Seh ich kein Problem.
Deinen Schluss bzgl. der Rechtslage halte ich auch für gewagt. Hast du das Landesrecht wirklich so genau geprüft?
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Also, ich musste ganz bestimmt nicht die Adresse meiner Eltern angeben und Gesundheitsfragen wurden nur dahin gestellt, dass sie wissen wollten, ob man an einer Krankheit leidet, die das Ausbildungsziel gefährdet. Überprüft wird das aber wohl nicht - vielleicht, wenn man ja angibt.
Grundschulen stehen eh im Lebenslauf und ich kann mich auch nicht erinnern, danach gefragt worden zu sein, ob ich verschuldet bin Da war nur irgendwas mit Offenbarungseid.
Grundschulen stehen eh im Lebenslauf und ich kann mich auch nicht erinnern, danach gefragt worden zu sein, ob ich verschuldet bin Da war nur irgendwas mit Offenbarungseid.
Ihr seid ja locker drauf, was Eure grundgesetzlich geschützten, personenbezogenen Daten angeht...
Und die häufig gehörte Aussage, wenn man nichts zu befürchten hätte, könne man doch auch alles offenbaren, richtet sich selbst.
Jedenfalls, es wird ja nicht in allen Ländern das gleiche gefragt. Während man hier sehr genau nach den Vermögensverhältnissen gefragt wird und eine "Erklärung über Zwangsvollstreckung" abgeben muss, interessiert das dort gar nicht, dafür aber der Beruf der Eltern (!!). Das zeigt doch schon den Unsinn.
@Manolaw: In keinem JAG steht "Es dürfen beliebig personenbezogene Daten erhoben werden", vielmehr steht dort gar nichts bezüglich Datenerhebung -> also gilt das jew. LandesDSG mit den bekannten Grundsätzen.
Na ja, wenn es Euch nichts ausmacht, dass man Datensammlungen über Euch anlegt mit Angaben, die für das Dienstverhältnis irrelevant sind, bitte; ich werde mich bei Gelegenheit doch mal an die dazu berufene Stelle - den Datenschutzbeauftragten - wenden.
Und die häufig gehörte Aussage, wenn man nichts zu befürchten hätte, könne man doch auch alles offenbaren, richtet sich selbst.
Jedenfalls, es wird ja nicht in allen Ländern das gleiche gefragt. Während man hier sehr genau nach den Vermögensverhältnissen gefragt wird und eine "Erklärung über Zwangsvollstreckung" abgeben muss, interessiert das dort gar nicht, dafür aber der Beruf der Eltern (!!). Das zeigt doch schon den Unsinn.
@Manolaw: In keinem JAG steht "Es dürfen beliebig personenbezogene Daten erhoben werden", vielmehr steht dort gar nichts bezüglich Datenerhebung -> also gilt das jew. LandesDSG mit den bekannten Grundsätzen.
Na ja, wenn es Euch nichts ausmacht, dass man Datensammlungen über Euch anlegt mit Angaben, die für das Dienstverhältnis irrelevant sind, bitte; ich werde mich bei Gelegenheit doch mal an die dazu berufene Stelle - den Datenschutzbeauftragten - wenden.
So steht´s natürlich nicht drin. Aber Datenerhebung ergibt sich notwendigerweise aus den Einstellungsvoraussetzungen. Dazu gehört u.a. die Eignung/Würdigkeit. In dem Zusammenhang erscheint es zumindest nicht völlig unverständlich, nach Schulden zu fragen.User U hat geschrieben:@Manolaw: In keinem JAG steht "Es dürfen beliebig personenbezogene Daten erhoben werden", vielmehr steht dort gar nichts bezüglich Datenerhebung -> also gilt das jew. LandesDSG mit den bekannten Grundsätzen.
- Volki
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Re: Ref.zulassung - Datenschutz?
Name und Anschrift der Eltern: Dient der genaueren Identifikation dahingehend, ob möglicherweise Verwandschaftsverhältnisse zu anderen Personen in der Justiz in dem bestimmten Bundesland bestehen könnenUser U hat geschrieben: Name und Anschrift der Eltern
Besuchte Grundschulen
Haben Sie Schulden? Ggfs. bei wem? Tilgungsplan?
Warum wollen Sie das Referendariat im Land Sachsen-Anhalt machen?
Sämtliche Wohnsitze seit Geburt
-> Besorgnis der Befangenheit. Kann man aber sicher auch anders nach Fragen.
Grundschule: Gehört zum einen in den vollständigen Lebenslauf. Sie wollen halt deine Ausbildung nachvollziehen können.
Schulden: Beamte sollen in "geordneten finanziellen Verhältnissen leben". Das wollen die wissen. Ist wohl von "früher" übernommen. Im übrigen sind sicher auch bankrotte Angestellte unwillkommen weil tendenziell leichter in Versuchung zu führen.
Ref in S.-A.: Gute Frage. Kann mir keinen Grund vorstellen. Aber manchmal ist eine nett gemeinte Frage auch nur eine nett gemeinte Frage.
Wohnsitze seit Geburt: Eindeutige Identifikation. Wollen vielleicht Aufschneider, Dummschwätzer und Betrüger wie unseren Pinneberger Schwindeljuristen hier entlarven.
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
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Beanstandungswürdige Beiträge seit 1795.
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Beanstandungswürdige Beiträge seit 1795.
Also ich kann nur was zu Hessen sagen (habs vor nicht all zu langer Zeit ausfüllen müssen). Die Wiege des Datenschutzes steht übrigens, gewissermaßen, in diesem Bundesland.
-Es wird gefragt: Eltern in der Justiz? ja/nein -> weiter nur bei ja
-Lebenslauf wird verlangt, finde ich aber i.O. (wobei es doch irgendwie selbstverständlich ist, dass man mal ne Grundschule besucht hat...). Im Übrigen ist es ja freigestellt, wie ausführlich man schreibt.
-Nach Vermögen/Schulden u.ä. wird gar nicht gefragt - bei 800 Euro Monatseinkommen ist die Frage der Bestechlichkeit, glaube ich, dann von Schulden auch nicht mehr abhängig...)
-Wohnsitze seit Geburt werden auch nicht abgefragt.
Es scheint also auch ohne zu gehen.
Im Übrigen, wer Besch***en will, schafft das - siehe unser Schwindeljurist - mit oder ohne sinnlose Frage.
-Es wird gefragt: Eltern in der Justiz? ja/nein -> weiter nur bei ja
-Lebenslauf wird verlangt, finde ich aber i.O. (wobei es doch irgendwie selbstverständlich ist, dass man mal ne Grundschule besucht hat...). Im Übrigen ist es ja freigestellt, wie ausführlich man schreibt.
-Nach Vermögen/Schulden u.ä. wird gar nicht gefragt - bei 800 Euro Monatseinkommen ist die Frage der Bestechlichkeit, glaube ich, dann von Schulden auch nicht mehr abhängig...)
-Wohnsitze seit Geburt werden auch nicht abgefragt.
Es scheint also auch ohne zu gehen.
Im Übrigen, wer Besch***en will, schafft das - siehe unser Schwindeljurist - mit oder ohne sinnlose Frage.
was passiert denn überhaupt wenn man bei schulden (oder bei mir war die frage, ob gegen mich ein zwangsvollstreckungsverfahren läuft) mit ja antwortet?! ein negativbescheid dürfts dann doch kaum geben....
ansonsten teile ich die bedenken und über diese aussage
"Welche von diesen Fragen macht dir denn sorgen? Wenn du keine Schulden hast, kreuzt du eben "nein" an."
kann ich auch nur lachen.... tolles juristische verständnis
ansonsten teile ich die bedenken und über diese aussage
"Welche von diesen Fragen macht dir denn sorgen? Wenn du keine Schulden hast, kreuzt du eben "nein" an."
kann ich auch nur lachen.... tolles juristische verständnis
Dann zieht euren Zwergenaufstand doch durch... Viel Erfolg.lea hat geschrieben:ansonsten teile ich die bedenken und über diese aussage
"Welche von diesen Fragen macht dir denn sorgen? Wenn du keine Schulden hast, kreuzt du eben "nein" an."
kann ich auch nur lachen.... tolles juristische verständnis
- fritzCard
- Super Power User
- Beiträge: 812
- Registriert: Montag 24. November 2003, 23:42
- Ausbildungslevel: RA
Um das noch einmal zu erklären, was das mit den Vermögensverhältnissen bedeutet:
Als RA oder als Bediensteter im öffentlichen Dienst soll man in geordneten Vermögensverhältnissen leben!
Grund: Als RA sowie Bediensteter im öffentlichen Dienst hat man regelmäßig Kontakt zu Fremdgeldern. Um nicht eventuell (auch aus finanzieller Not durch Existenzgründen) die Gelder zu veruntreuen, wird eben um geordnete Verhältnisse gebeten.
So jedenfalls die Begündung der Rechtsprechung und der Anwaltskammer. Die BRAO enthält ebenfalls eine solche Voraussetzung als Versagungsgrund für die Rechtsanwaltszulassung!
Als RA oder als Bediensteter im öffentlichen Dienst soll man in geordneten Vermögensverhältnissen leben!
Grund: Als RA sowie Bediensteter im öffentlichen Dienst hat man regelmäßig Kontakt zu Fremdgeldern. Um nicht eventuell (auch aus finanzieller Not durch Existenzgründen) die Gelder zu veruntreuen, wird eben um geordnete Verhältnisse gebeten.
So jedenfalls die Begündung der Rechtsprechung und der Anwaltskammer. Die BRAO enthält ebenfalls eine solche Voraussetzung als Versagungsgrund für die Rechtsanwaltszulassung!