Lebenslaufarchitektur - was geht noch

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Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Lebenslaufarchitektur - was geht noch

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also, ich habe folgendes Problem. Ich bin 30 und schreibe zum November die Klausuren zum 1. Ex.
So wie Rep/Klausurenkurs gelaufen ist, wäre uU ein vB denkbar, 3 wahrscheinlich und bei 4 wäre ich offengestanden geschockt.

Da mein Studium - aus menschlich verständlichen aber letztlich irrelevanten Gründen, die ich nicht näher ausbreiten mag - ewig gedauert hat, frage ich mich was ich jetzt noch "retten" kann, um überhaupt noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

Mein Idealziel wäre, so denn die Note reicht, der Staatsdienst. Alternativ könnte ich mir die Arbeit in einer (bestimmten) mittelkleinen (ca. 20 Anwälte) Kanzlei vorstellen, als Tribut an die Realität jede juristische Tätigkeit überhaupt.

Da ich die "mittlere" Möglichkeit (Kanzlei) für am wahrscheinlichsten halte, frage ich mich, wie ich einen ansonsten "leeren" Lebenslauf etwas aufpeppen könnte.

Ziel wäre es im arbeitsrechtlichen Bereich einer Kanzlei landen zu können.

Was wären sinnvolle Stationen im Ref (habe zB LAG in der Wahlstation angedacht), was uU weniger sinnvolle do-nots (könnte in der Verw Stage nach Speyer, wäre jedenfalls logistisch einfach, wegen vorhandener Gratis-Wohnmöglichkeit. Aber ist es auch sinnvoll?)

Ansonsten, was wären Eigenschaften/Tätigkeiten die im Sinne der Einstellungsmerkblätter der OLGs die Persönlichkeit eines Richters positiv prägen, was könnte man da ggf. noch "nachweisen"?

Fragen über Fragen, um eine verfahrene Situation noch zu retten.

Es wäre nett, wenn Ihr ein paar Tips geben könntet, auch wenn meine Perspektive sich (leider) grundlegend von der der wirklich "guten" Leute hier im Forum unterscheidet.

Lg

damcar
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Schreib erstmal dein vb.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Manolaw hat geschrieben:Schreib erstmal dein vb.
Das wäre freilich ein Teil des rettenden Strohhalmes. Nur müsste ich mir vor Bekanntgabe des Ergebnisses Gedanken machen, wie ich die Wartezeit zum Ref gestalte und wie ich ggf längerfristig zu planende Stagen angehe.

Insofern hilft mir Dein Tip, der auch davon auszugehen scheint, ich hätte "großkotzig" angekündigt in jedem Fall ein vB zu erreichen, leider kein Stück weiter.
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nemesis
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Beitrag von nemesis »

Ich sehe dein Problem nicht. Bei uns in der AG waren auch fast alle so 28 bis 31 als sie mit dem Ref. fertig waren. Ob man nun 27, 28 oder 30 ist, kann keinen entscheidenden Unterschied machen, wenn die Noten ansonsten stimmen und du gute Gründe dafür vortragen kannst, länger studiert zu haben. (EDIT: Sehe gerade, daß du das 1. Staatsexamen meinst, das du im Nov. schreibst, aber auch dann ist es nicht ausweglos, weil Einstellungen für den richterlichen Dienst bis 35 möglich sind und wenn du gute Gründe für das lange Studium hast...)

Da die Einstellungen für den richterlichen Dienst über das jeweilige OLG laufen (zumindest in NRW), wäre es vielleicht ganz gut, die Wahlstation auch beim OLG zu machen. Wenn dann eine Stelle zu besetzen ist, kann dann schnell hausintern nachgefragt werden, ob du geeignet bist. (Ok, die Wahlstation macht dann weniger Spaß... :D Aber das geht vorbei. )
Zuletzt geändert von nemesis am Donnerstag 20. Oktober 2005, 20:20, insgesamt 2-mal geändert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich meinte: Konzentrier dich auf das momentan Wesentliche, nämlich gute Klausuren zu schreiben! Mich wundert es etwas, das du die Ruhe hast, so kurz vor den Klausurterminen schonmal die weitere Karriere zu planen. Beschleunigen kannst du jetzt sowieso nichts.

@ nemesis: Es geht hier um das Erste Ex. Da wird es schon ein Problem, wenn man dass Ass.-Ex. erst mit 32/33 hat.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

nemesis hat geschrieben: Da die Einstellungen für den richterlichen Dienst über das jeweilige OLG laufen (zumindest in NRW), wäre es vielleicht ganz gut, die Wahlstation auch beim OLG zu machen. Wenn dann eine Stelle zu besetzen ist, kann dann schnell hausintern nachgefragt werden, ob du geeignet bist. (Ok, die Wahlstation macht dann weniger Spaß... :D Aber das geht vorbei. )
Das habe ich auch schon öfter gehört, dass die OLGs es ganz gerne sehen, wenn man vorher die Wahlstation bei Ihnen absolviert hat. Das hilft allerdings natürlich alles nichts, wenn man nicht die entsprechenden Noten mitbringt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Manolaw hat geschrieben:Schreib erstmal dein vb.
Merkst Du nicht, dass Du mit dieser arroganten Art hier ziemlich fehl am Platze bist?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hi damcar,

wie Du selbst schon zu recht festgestellt hast, kannst Du etwaige Lücken im Lebenslauf, in fachlicher Hinsicht, doch durchaus mit den diversen Stationen auffüllen. Auch ist es Dir unbenommen, eine geeignete Nebentätigkeit oder etwas Praktikumsartiges während des Refs auszuüben.

In Punkto Alter sehe ich auch kein Problem. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Landesjustizverwaltungen gern Leute mit 25 einstellen.

Und wegen der Noten: in manchen Ländern kann man ein nicht ganz so gutes 2.Examen mit einem besseren 1. ausgleichen (NRW weiß ich nicht). Generell nicht gerüttelt an einem bestimmten Notenniveau wird bei den Verwaltungsrichtern, aber was man so hört, ist man für die anderen Gerichtsbarkeiten - wenn da mal eine Stelle zu besetzen ist- auch für andere Kriterien offen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Philipp22 hat geschrieben:
Manolaw hat geschrieben:Schreib erstmal dein vb.
Merkst Du nicht, dass Du mit dieser arroganten Art hier ziemlich fehl am Platze bist?
OK, ich zieh meinen obigen Kommentar zurück. Das Schreiben der Examensklausuren ist ohnehin nur lästige Formalität. Meist ist das Ergebnis mit den Übungen identisch, so dass man sich in aller Ruhe schonmal nach einer Wahlstation für 2007/08 umsehen kann.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi Damcar,

Also Speyer soll wohl (laut unserem AG-Leiter) Pflicht für alle sein, die in den öffentlichen Dienst wollen.
Ob es wirklich Pflicht ist, möchte ich mal dahinstellen, aber es ist sicherlich ein Pluspunkt!

Wenn Du Richter werden willst: Es wurde hier ja schon oft gesagt = Wahlstation am OLG!

Was dein Alter betrifft, sehe ich gar nicht mal so große Probleme: In den öffentlichen Dienst kommst Du bis 35!
Wenn Du also mit 31 ins Ref gehst, bist Du am Ende des Refs 33 und wenn Du dann die entsprechenden Noten mitbringst, sehe ich kein Problem.
In NRW kann man übrigens ein nicht so gutes 2 Examen (damit meint man 7,x Punkte) mit einem VB aus dem 1. soz. ausgleichen! Dann wird man nämlich zum Vorstellungsgespräch gerufen, ob man dann natürlich die Stelle bekommt, wenn alle anderen da mit 2x gut stehen, ist natürlich eine andere Frage!

Wünsche dir aber erstmal viel Erfolg für deine KLausuren!

@Manolaw:
In der Sache hast Du sicherlich recht, aber dein Kommentar kam doch etw. "arrogant" rüber!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Manolaw hat geschrieben:OK, ich zieh meinen obigen Kommentar zurück. Das Schreiben der Examensklausuren ist ohnehin nur lästige Formalität. Meist ist das Ergebnis mit den Übungen identisch, so dass man sich in aller Ruhe schonmal nach einer Wahlstation für 2007/08 umsehen kann.
Manolaw, ich zweifle nicht an der sachlichen Richtigkeit Deiner Aussagen, aber ich glaube nicht, dass damcar wegen solcher postings diesen thread aufgemacht hat, also raus hier, wenn Du nichts Produktives zur Sache beizutragen hast.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@all:

Erstmal danke, für die Antworten. Fällt Euch noch was ein was i.S.d. Einstellungsvorschriften NRW "die Persönlichkeit eines Richters positiv prägt"?
Oder was einen Bewerber im arbeitsrechtlichen Bereich "interessant" macht?

@manolaw:

Natürlich sind die Klausuren keine Formalität und das kernstück einer vernünftigen Note, ist mir auch klar.
Trotzdem fühlte ich mich etwas vor den Kopf gestossen durch die Antwort, aber nu is ja gut, hast ja erklärt, warum Du meintest das schreiben zu müssen. Schwamm drüber.
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Beitrag von schlafkatze »

ohne arrogant klingen zu wollen (ich muß daher manolaw schon recht geben): am besten "peppt" einen lebenslauf wirklich einfach nur eine verdammt gute note auf. da kannst du rhetorik- sozialkompetenz und sonstwas seminare gemacht haben, verwatlungsstation in speyer und wahlstation am südpol: wenn du nur einen mitbewerber hast, der ne besserer note hast als du, bist du beim staat raus.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

schlafkatze hat geschrieben:wenn du nur einen mitbewerber hast, der ne besserer note hast als du, bist du beim staat raus.
Kannst Du so nicht sagen. Was ist denn "der" Staat. Es gibt in Deutschland viele tausend anstellende Körperschaften und Anstalten, und so wichtig die Note auch ist, in vielen Gebieten kann man sich auch anderen Kriterien nicht verschließen.
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nemesis
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Beitrag von nemesis »

damcar hat geschrieben:@all:
Erstmal danke, für die Antworten. Fällt Euch noch was ein was i.S.d. Einstellungsvorschriften NRW "die Persönlichkeit eines Richters positiv prägt"?
Oder was einen Bewerber im arbeitsrechtlichen Bereich "interessant" macht?
Es kommt letztlich nur auf die Note an. Wenn du zweimal ein solides vb schreibst, wirst du auch ganz sicher zu einem Vorstellungsgespräch oder AC eingeladen. Da spielt das Alter oder sonstiges dann keine Rolle mehr, wenn du überzeugst.

Ich habe selbst lange studiert und mir damals in deiner Situation auch ohne Ende Sorgen gemacht, ob ich nicht schon zu alt bin. Nächste Woche habe ich jetzt ein Vorstellungsgespräch für den höheren Justizdienst. :turn-l:

Mach dir keine Sorgen wegen deines Alters, das bringt gar nichts.
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