Zwischen Examen und Referendariat > Hilfe was bin ich?

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Zwischen Examen und Referendariat > Hilfe was bin ich?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,

ich habe diese Woche in einer Lotterie mein erstes Staatsexamen gewonnen :D :8: und weiß jetzt nicht wie es bis zum Referendariat weitergeht. Ich hoffe es kann mir jemand helfen:

Konkret geht es um a) Familienmitversicherung in der Krankenkasse und b) Kindergeld?

Hab ich in der Zwischenzeit jetzt insb. noch einen Anspruch auf Kindergeld (da hängt bei mir auch noch eine Halbwaisenrente dran)?
Klar ist: Kindergeld und Familienversicherung hängen nach dem 18. Lebensjahr davon ab, dass man sich in Ausbildung befindet.

Bin ich jetzt in Ausbildung? Muss ich jetzt meinen Abschluss da angeben und damit rechnen, dass ich ab nächstem Monat ohne Geld dastehe? Welchen Einfluss hat es, dass ich aber noch bis März immatrikuliert bin, also formal noch Studentenstatus habe? Möchten Kindergeldkasse und Krankenkasse irgendwann den konkreten Zeitpunkt des Studienabschlusses mit dem Examenszeugnis nachgewiesen bekommen?


Hoffe dass mir irgendjemand hier weiterhelfen kann und danke schonmal im voraus für die ernstgemeinten Antworten!

LG
Chaotin
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kindergeld und Familienversicherung laufen längstens bis 25.

Formeller Nachweis der Immatrikulation genügt völlig, also mach Dir bis Ablauf März keine Sorgen, sofern Du unter 25 bist. Konkreter Abschluss interessiert keinen.

Und wenn Du mit Ablauf März 06 dann auch formell kein Student mehr bist, kannst Du für eine Weile immer noch übergangsweise Kindergeld bekommen und familienversichert sein.

Für die Details, mach Dich im SGB V und im EStG/BKGG schlau.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

kindergeld geht bis zum 27. lebensjahr!!!

und familienversicherung laufen auch bis 27 (wenns denn eine private ist).

allerdings will die private familienversicherung es eher ganz genau wissen. wenn du in der zeit nach dem examen und referendariat 27 wirst, dann wirds auf jeden fall sehr (sehr,sehr,sehr teuer). denn die nehmen dich nur noch einigermassen günstig, wenn du arbeitslos gemeldet bist. dann drafst du in der zeit aber keinen cent jobben. wenn du jobbst zahlst du ganz normalen privat-tarif und der ist ziemlich hoch.
die gesetzliche nimmt dich nur, wenn du einen job (und eben nicht nur nebenjob) hast (und da soll man mal so nen richtigen job für die kurze-und vor allem meist ungewiss kurze- zeit finden...)

ich hatte wegen dieser kacke auch ziemlichen ärger (aber spar dir die mühe: die gesetzliche lässt dich auch nicht für wartezeit mal einfach so rein)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

lea, das zur Krankenversicherung sind Fehlinformationen.

Eine "private Familienversicherung" gibt es nicht. Als Kind kann man nur in der GKV akzessorisch versichert sein. Und das läuft grds. spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres aus, siehe § 10 II Nr. 3 SGB V. Und wenn die Threadstellerin von Familienversicherung spricht, meint sie selbstredend die GKV.

In die GKV kommst Du im Anschluss ebenfalls problemlos rein, weil § 9 I Nr. 2 (Erlöschen der Versicherung nach § 10) SGB V, das sagt, egal ob mit Job oder ohne, Wartezeit etc.

Wenn Du Probleme mit der GKV hattest, dann wohl nur, weil Du vorher privat versichert warst (das entnehme ich Deinem posting jedenfalls).

Zum Thema Kindergeld: Asche auf mein Dichterhaupt, das gibt es tatsächlich bis 27, aber nur, sofern Kind noch in Ausbildung.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

also ich war bis zu meinen 27. geburtstag über meinen vater in einer privaten versicherung und erst ab meinen geburtstag dort selbstständig versichert.
wenn man so etwas nicht "familienversicherung" nennt, dann ok.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja vermutlich hat Dich Dein Vater dort angemeldet, denn kurz nach der Geburt kann man das noch schlecht...
Akzessorisch (iSv beitragsfrei) geht das aber nur in der GKV.
Welche private Versicherung würde denn kostenlos Risiken absichern? Das gibts nur in der Sozialversicherung.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ui, erstmal danke für eure Antworten und kein Grund zum Streiten:

Zur Aufklärung: Ich bin tatsächlich in einer privaten KV und zwar in einer Beamten-KV mitversichert. (soweit ich informiert bin beitragsfrei, aber das ist wahrscheinlich ein Privileg der Beamtenversicherungen)

Der Satzung dieser Krankenversicherung habe ich jetzt eben entnommen, dass ich mitversichert bleiben kann, solange ich im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig bin.
Letzteres richtet sich nach den gleichen Regeln wie beim Kindergeld, d.h. grds. maximal bis zum 27. Lebensjahr und grds. nur wenn man sich in Ausbildung befindet.

Bei mir hängt also jetzt alles (Kindergeld, Waisenrente und Krankenversicherung) an dieser Frage: Bin ich kindergeldberechtigt?
Hat irgendjemand von euch zwischen Examen und Referendariat Kindergeld bekommen?

LG
Chaotin
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Kiesela
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Beitrag von Kiesela »

Wenn Du bis Maerz noch immatrikuliert bist, hast Du doch bis dahin ganz offiziell noch Studentenstatus. Dann sollte das bis dahin kein Problem sein, oder? Ich meine, die Familienkasse (oder wie die zustaedige Stelle fuer Kindergeld etc. sonst heisst) wird kaum einen Datenabgleich mit dem Landesjustizpruefungsamt machen, sondern nach wie vor mit der Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung gluecklich sein.

Alternativ schreib Dich halt fuer ein Zweistudium ein. Selbst wenn Du dafuer zahlen musst, wird es unter dem Strich noch weniger kosten, als wenn Du all das andere nicht mehr bekommst bzw. Dich freiwillig selbst krankenversichern musst.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mir selber wurde das Kindergeld sofort mit Abschluss der letzten mdl. Prüfung gestrichen, da mehrere Sachbearbeiter der Meinung waren, Tag des Studienabschlusses zählt - egal ob immatrikuliert oder nicht.

Habe gerade vor einer Woche erfahren, dass andere in meiner Lage Kindergeld beziehen - man muss wohl nur nachweisen, dass man sich zum Ref. gemeldet hat und irgendwann muss man halt noch belegen, dass man dasselbige begonnen hat.

Als ich das erfahren habe, bin ich natürlich nochmal in die Spur gegangen und habe die Familienkasse genervt ... die waren sich alle nicht so einig - der eine erzählt so, der andere so...

Ich habe auch mal auf die Internetseite geguckt - dort steht, wenn man innerhalb von 4 Monaten sein Ref. (sprich die 2.Ausbildung) beginnt, würde man in der Zwischenzeit auch Kindergeld beziehen - davon haben mir die Leute, die immer noch Kindergeld kriegen, nichts gesagt ...

Also wie gesagt: wirklich alles etwas durcheinander - einfach mal bei Deiner Familienkasse nachfragen und sofern sie Dir sagen, dass Du bzw. Deine Mutter nicht mehr berechtigt ist, die Literatur welzen.

Bei mir hat sich das inzwischen erledigt, da ich durch meinen derzeitigen Vollzeitjob die Einkommensgrenze überschreite ;-(
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kiesela hat geschrieben:Alternativ schreib Dich halt fuer ein Zweistudium ein. Selbst wenn Du dafuer zahlen musst, wird es unter dem Strich noch weniger kosten, als wenn Du all das andere nicht mehr bekommst bzw. Dich freiwillig selbst krankenversichern musst.
=D> Super Mentalität! Das braucht unser Land =D>



Wozu habt Ihr eigentlich Recht studiert?

Ein Blick in das Einkommenssteuergesetz bzw. das Bundeskindergeldgesetz klärt relativ rasch darüber auf, dass man Kindergeld auch für Kinder, die sich in der Phase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, für einen Zeitraum für 4 Monate erhält, also im Fall der Chaotin bis Juli 2006.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ein Blick in das Einkommenssteuergesetz bzw. das Bundeskindergeldgesetz klärt relativ rasch darüber auf, dass man Kindergeld auch für Kinder, die sich in der Phase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, für einen Zeitraum für 4 Monate erhält, also im Fall der Chaotin bis Juli 2006.
Auf den Blick ins EStG hab ich mich jetzt auch bereits eingelassen ;) Frage mich nur gerade, wie Du bei der Rechnung Oktober 05 + 4 Monate auf Juli 06 kommst?
Das Problem: Tatsächlich eingestellt werde ich im hiesigen OLG-Bezirk, frühestens im März, wahrscheinlich erst im April 06. Die 4 Monate Übergangszeit sind dann also überschritten.
Habe aber festgestellt, das in diesem Fall § 32 IV 2 Nr.2c) als Auffangtatbestand greifen kann "eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann".
Ob das aber nun im Falle des Referendariats konkret greift und von den Kassen so gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Wenn ich da Renis Fall sehe, ist das wohl auf jeden Fall nicht eindeutig.

Deshalb noch mal die Frage: Noch irgendjemand Erfahrungen damit?

Aber schonmal Danke für die Antworten,
Chaotin
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also ich habe der Kindergeldkasse einfach nur die Immabescheinigung zukommen lassen, und damit gaben die sich zufrieden.

Also würde ich einfach bis zum Ende des WS 05/06 Kindergeld beziehen und sobald Du ins Ref gehst, denen das mitteilen.

Und wie gesagt, die werden sich ja wohl kaum von sich aus ans JPA wenden. Natürlich kann es sein, dass Du einen extrem pingeligen Sachbearbeiter hast, aber das wäre eben Pech.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hier ist der Link für ein ziemlich gutes Forum, wo Fachleute aus der jew.Verwaltung antworten:

http://www.beamte4u.de/forum/index.php (Verwaister Link automatisch entfernt)

da würd ich auch noch mal fragen.
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Kiesela
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Beitrag von Kiesela »

User U hat geschrieben:
Kiesela hat geschrieben:Alternativ schreib Dich halt fuer ein Zweistudium ein. Selbst wenn Du dafuer zahlen musst, wird es unter dem Strich noch weniger kosten, als wenn Du all das andere nicht mehr bekommst bzw. Dich freiwillig selbst krankenversichern musst.
=D> Super Mentalität! Das braucht unser Land =D>



Wozu habt Ihr eigentlich Recht studiert?
Ich kann nichts Schlimmes daran finden, wenn jemand sich zulässigerweise für ein (meist sogar kostenpflichtiges) Zweitstudium einschreibt, um daran geknüpfte Vergünstigungen wahrnehmen zu können (werde ich ab nächstem SS auch machen müssen, weil es leider nicht ausreicht, an einer nichtdeutschen europäischen Hochschule eingeschrieben zu sein - was mir zwar verdächtig nach europarechtswidrig riecht, aber nun mal so ist und weil es für mich wesentlich weniger Aufwand bedeutet, mich zu immatrikulieren, als vors VG zu ziehen).
Es gibt sogar einen ganzen Berufsstand, der sich mit dem Aufspüren und Inanspruchnehmen von Vergünstigungsmöglichkeiten beschäftigt - Steuerberater. Wir können meinetwegen gerne darüber diskutieren, ob es solche Möglichkeiten geben sollte, aber bitte keine moralischen Vorhaltungen, wenn jemand davon Gebrauch macht!
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