Das heißt also, dass man nicht über 10 Punkte hinauskommen kann. Und tatsächlich hatten in Sachsen-Anhalt letztes Jahr ganze 7 Leute ein vb im 2., eine höhere Notenstufe niemand.Zur Bewertung: Wer den Antrag auf mündliche Verhandlung und die Empfehlung des richtigen Weges einigermaßen hinbekommt, bei dem Antrag auf Zulassung der Berufung aber nur prüfungsrechtliche Antworten bringt, erhält ein „ausreichend“. Wer aber zusätzlich einen der beiden Problembereiche der Klausur, die Überraschungsentscheidung oder die fehlenden Gründe, befriedigend löst, kann 10 Punkte erhalten.
Kann man dagegen nicht vorgehen, wenn schon ein Prüfer im 2. Examen in einer Fachzeitschrift offiziell verlautbart, dass bei 10 Punkten faktisch Schluss ist?