BRAGO

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

BRAGO

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

vielleicht hat einer von Euch einen BRAGO-Kommentar in greifbarer Nähe....

Ich sitze an einer Akte meines Ausbilders. Problem sind die RA-Gebühren in einem Verwaltungsverfahren. Meine Behörde hat verloren. Der RA hat einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt. Derselbe Anwalt ist für zwei Mandanten tätig geworden. Sie haben jeweils getrennt einen VA erhalten (zum selben Bereich) und auch zwei Urteile (eine Vhdlg).

Greift hier § 6 Abs. 1 BRAGO oder kann er die Gebühren zweimal in voller Höhe geltend machen?

Falls einer einen Kommentar da hat.....Komme erst übermorgen in die Uni.

Beste Grüße
Niggo
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

RVG ist nicht anwendbar?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ne. Die Mandantserteilung erfolgte im Jahre 2003 (vgl. § 60 Abs. 1 RVG).
Das ist hier auch unerheblich, weil sich die Regelung hinsichtlich mehrerer Auftraggeber nicht geändert hat (jetzt in § 7 RVG).

Oh, Mann. Dann reichts ja aus, in einem RVG-Kommentar zu schauen. Hat hier jemand einen RVG-Kommentar zur Hand? Hab grad im Regierungsentwurf im Internet nachgeschaut. Dort wird auf die Definitionen der BRAGO verwiesen. Wann ist die Voraussetzung "mehrere Auftraggber in derselben Angelegenheit" zu bejahen?

In meinem Fall liegt m.E. keine selbe Angelegenheit vor. Zwar sind die VAs aus demselben Rechtsgebiet (AuslR) und hatten auch denselben "Betreff". Es sind jedoch zwei Lebenssachverhalte gegeben, da zwei unterschiedlich Personen betroffen sind. Dass die beiden bei der Schwarzarbeit an derselben Baustelle angetroffen worden sind, ist hier unbeachtlich.

Gegenstimmen?

Beste Grüße
Niggo
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ne, seh ich auch so, hab aber leider keinen Kommentar da.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielen Dank für die fixe Antwort!!

Es scheint sich eine hM herauszubilden....

Beste Grüße
Niggo
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

da Du schreibst, 2 Auftraggeber, 2 VA, 2 Urteile, dann kann er getrennt für jeden Mandanten die Kosten abrechnen. Anders wäre es, wenn z.B. im Urteil Kläger zu 1. und Kläger zu 2. stehen würden, denn dann handelt es sich um eine gebührenrechtliche Angelegenheit mit der entsprechenden Erhöhung!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Hasselfelde:

Ich sehe das auch so und hab das eigentlich auch von Anfang an so gesehen. Mein Ausbilder hat mich total durcheinander gebracht. Der war ganz schön fuchsig, weil der Anwalt so "dreist" so hohe Gebühren zu verlangen.

Ich sollte mich von der Hyterie meines Ausbilders nicht anstecken lassen...

Beste Grüße
Niggo
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