hi,
ich überleg gerade, ob es sinnvoll sein kann das wahlfach im referendariat zu ändern. ich habe im ersten europa und völkerrecht gemacht.
völkerrecht werde ich später im job nicht mehr gebrauchen können. mir hat der "wirtschaftsteil" vom europarecht eigentlich spass gemacht und ich wollt vielleicht handels- und gesellschaftsrecht versuchen. bis zum ref. hätte ich noch nen jahr, wo ich ja auch noch zur uni pendeln kann und mich fit machen kann... habe kein geld für weiterbildung in der wartezeit, aber will ja schliesslich irgendwas tun...
mir kommt so ein umschwenken und die verknüpfung von den wahlfächern eigentlich ziemlich sinnvoll vor...
oder wird das später nicht so gerne gesehen? (,weil lieber in einem richtig spezialisiert?)
hat da jemand erfahrungen mit?
(und bitte,bitte,bitte keine blödelantworten--reisst euch mal am riemen)
Wahlfach in 2. Examen ändern?
Moderator: Verwaltung
- schlafkatze
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erfahrungen hab ich leider noch keine. aber ich werd mein wahlfach ändern. ich hatte im ersten baurecht, beamtenrecht und straßen- und wegerecht (ja, ich hab mich wirklich dafür interessiert!) im zweiten werd ich wahlfachgruppe justiz wählen, obwohl die justiz weniger mein ziel ist. ich find das aber einfach interessant, ... und das ist das, was für michzählt.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
j 20.07.07
hi lea,
ich sehe kein Problem darin, im Ref/2.Ex. einen anderen Schwerpunkt zu setzen als im Stud./1.Ex. Zwar ist man sicherlich im Vorteil, wenn man eine stringente Entwicklung in einem bestimmten Rechtsgebiet vorweisen kann. Aber letztendlich zählt nicht das sondern die Noten, also ist es allenfalls ein Hilfskriterium.
Im Übrigen aber verträgt sich doch Wirtschaftsrecht mit Völker/EG-Recht gut. EG-Recht ist ja sowieso größtenteils für die Wirtschaft da. Somit erweiterst Du Deine Qualifikation noch.
Was hast Du sonst noch vor, in dem 1 Jahr Wartezeit zu machen?
ich sehe kein Problem darin, im Ref/2.Ex. einen anderen Schwerpunkt zu setzen als im Stud./1.Ex. Zwar ist man sicherlich im Vorteil, wenn man eine stringente Entwicklung in einem bestimmten Rechtsgebiet vorweisen kann. Aber letztendlich zählt nicht das sondern die Noten, also ist es allenfalls ein Hilfskriterium.
Im Übrigen aber verträgt sich doch Wirtschaftsrecht mit Völker/EG-Recht gut. EG-Recht ist ja sowieso größtenteils für die Wirtschaft da. Somit erweiterst Du Deine Qualifikation noch.
Was hast Du sonst noch vor, in dem 1 Jahr Wartezeit zu machen?
ehrlich gesagt versuche ich gerade mit der ihk rauszufinden, zu welcher staatlichen abschlussprüfung ich zugelassen werden könnte... will ja irgendwas machen, aber die vorbereitung darf eben nicht die welt kosten... l.l.m und bachelor sind für mich unbezahlbar.
praktikum geht wegen geld auch nicht gerade sehr lange...
suche hier schon tage und nächtelang nach ner sinnvolle beschäftigung... überlege auch an einem uni-wettbererb teilzunehmen, bei dem auch referendare zugelassen sind....
tja, wär cool, wenn jemand noch ein tip hat
praktikum geht wegen geld auch nicht gerade sehr lange...
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- schlafkatze
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