Prof. schließt einen von der Teilnahme an der Klausur aus?!

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Seekorn
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Prof. schließt einen von der Teilnahme an der Klausur aus?!

Beitrag von Seekorn »

Folgendes, für die Kriminologie-Klausur soll man sich hier vorher beim Prof anmelden, damit die Zahl abschätzbar ist und er darüber entscheidet, ob das überhaupt Sinn macht, damit seine Korrekturassistenten nicht unnötig Arbeit haben.

Das ganze hab ich jetzt nur per Aushang mitbekommen, da ich die Vorlesung nicht besuch.

Scheinbar stellt der Prof auch einen kleinen Vorab-Test, um die "Klausurtauglichkeit" abzuschätzen, dieser soll auch schon gestellt worden sein (kein Vorlesungsbesuch = kein Test, klar). Das hab ich allerdings auch nur über drei Ecken gehört.

Ich war aber auch noch nicht beim Prof, um mich für die Klausur anzumelden, hab ja auch erst heute davon erfahren, nächste Vorlesung ist im neuen Jahr.


Mir stellt sich da die Frage, kann er mir das Mitschreiben/die Korrektur/den Schein verweigern? Ich kann das nicht so ganz glauben und mach mir da doch große Sorgen, weil ich den Schein unbedingt brauch. :-k
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sauerei ist das. =;
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

SKANDAL!!!!111!!

Schreib dem Soeren mal 'ne PN. Der regelt das für dich.
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

Wenn du am Kurs nicht teilgenommen hast muss der Prof dich auch nicht mitschreiben lassen, ist zumindest bei uns (Heidelberg) so. Wenn es aber nur um die Anmeldung geht würde ich mal versuchen mit dem Prof zu reden, da wird es ihm wohl kaum auf einen mehr oder weniger ankommen.
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr
Seekorn
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Beitrag von Seekorn »

Ja, ich werd sowieso erstmal versuchen mich anzumelden, mich interessiert momentan halt nur, ob das theoretisch überhaupt möglich ist.

Und die Vorlesung besuch ich übrigens nicht, ist schließlich keine Pflicht. Im übrigen geht es sich hier um den Grundlagenschein (Kriminologie).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Grundlagenscheine gab es bei uns nur, wenn man die entsprechende Veranstaltung neben dem Ableisten einer Klausur oder HA o.ä. auch besucht hat, die Teilnahme war zwingende Voraussetzung für den Schein.
Seekorn
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Beitrag von Seekorn »

Das ists hier aber definitiv nicht. =;
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hm, ist die Anmeldefrist für die Klausur denn schon rum?
Seekorn
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Beitrag von Seekorn »

Nein noch nicht, wie gesagt, ich hatte erst heute davon erfahren und es hängt wohl auch erst seit kurzem aus. Die nächste Vorlesung ist leider erst nach den Ferien, und nur nach dieser kann man sich beim Prof. anmelden.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ach so, es gibt also nur diesen Aushang mit der Ankündigung, aber darunter befindet sich nicht mal eine Liste, in die man sich eintragen kann? So kenne ich das noch, aber so ist das ja wirklich blöd. Tja, dann fällt mir auch nichts ein außer nächstes Jahr zum Prof. hingehen und anmelden. Vielleicht meldet sich noch jemand hier, der weiß, ob der Prof. Dir die Anmeldung verweigern kann, aber wenn es keine Teilnahmepflicht an den Veranstaltungen gibt, fällt mir kein Grund ein, warum er das dürfte.
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Arnold
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Beitrag von Arnold »

Komische Vorgehensweise. Kann dem Prof doch egal sein, ob man dahin geht...

Ich finde Veranstaltung mit Anwesenheitspflicht passen nicht zum Studium. [-X
BGH NJW 2001, 603, 604 über "Der Preis ist heiß!" Das Unterhaltungsniveau der Show kann nur als eher schlicht und anspruchslos bezeichnet werden.
Seekorn
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Beitrag von Seekorn »

Richtig, es gibt nur den Aushang mit den schon genannten Bemerkungen.

Und Anwesendheitspflicht gibts bei uns auch nicht.

Im übrigen hat der selbe Prof das die vorherigen Jahre so nicht gemacht, sondern ganz normal geschrieben. Deshalb weiß ich auch nicht was das jetzt soll. (Liegts am Alter? Wird bald 70 der Herr.)
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Arnold
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Beitrag von Arnold »

Laß Dir das nicht bieten...

Es zeichnet grade ine Studium aus, daß man sich eben alles slebst organisiert. Wnenn einer in jede Vorlesung gehen will, bitte... :D

Aber wenn einer alles sleber lernen will, muß das ebenso erlaubt sein. Schreib hier mal wie die Sache ausgegangen ist.

Schon fast 70 der Mann? Erinnert mich an meinen Deutschlehrer in der Schule. Der hat es nie überwunden, daß seit den 70ern auch Mädels unser Gymnasium besuchen konnten. Aber man konnte dem auch mal einen Spruch reindrücken...
ich: "Herr Dr. als sie zur Schule gingen, hing doch noch der Kaiser an der Wand!"
er: "ja, bursche! Du hängst gleich auch an der Wand!" :)
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Re: Prof. schließt einen von der Teilnahme an der Klausur aus?!

Beitrag von Frittenverkäufer »

Seekorn hat geschrieben: Mir stellt sich da die Frage, kann er mir das Mitschreiben/die Korrektur/den Schein verweigern? Ich kann das nicht so ganz glauben und mach mir da doch große Sorgen, weil ich den Schein unbedingt brauch. :-k
Ich würde einfach mal in der für die einschlägigen Prüfungsordnung gucken!
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haz
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Beitrag von haz »

jaja, dieser dumme aushang hat mich auch überrascht. wegen dem angeblichen test würde ich mir keine sorgen machen. auf dem aushang steht, dass man sich nach der vorlesung beim prof melden soll und er dann mit "ein paar fragen" abschätzen will, ob es sinn macht. ich kann mir schon vorstellen wie das dann in der praxis aussieht... :D
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