[Panik] Klausur im SteuerR
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[Panik] Klausur im SteuerR
Werte gemeinde,
so unglaublich es klingen mag, ich schreibe morgen eine Klausur in SteuerR und bekomm wahnsinniges "Muffensausen", obwohl ich weiss, dass diese eigentlich garnicht sooo schwierig werden kann und ich eigentlich fit für diese klausur sein müsste.
wahrscheinlich liegt es an meinem selbst gesteckem ziel, diese klausur mit 1,x zu bestehen, und bei mir seit langem mal wieder versagensängste hochkommen.
themenmäßig soll es quer durch das steuerrecht gehen, also AO, EStG, UStG, KStG und GewStG. die in den vorlesungen angesprochenen themengebiete waren mir zu fast 100% nicht neu, weiss auch wo ich was im gesetz finde, neben den gesetzen sind auch die RiLien erlaubt, dennoch bleibt eine restangst.
hat jemand ne idee wie ich wieder "runterkomme"?!
ciao
Pat
so unglaublich es klingen mag, ich schreibe morgen eine Klausur in SteuerR und bekomm wahnsinniges "Muffensausen", obwohl ich weiss, dass diese eigentlich garnicht sooo schwierig werden kann und ich eigentlich fit für diese klausur sein müsste.
wahrscheinlich liegt es an meinem selbst gesteckem ziel, diese klausur mit 1,x zu bestehen, und bei mir seit langem mal wieder versagensängste hochkommen.
themenmäßig soll es quer durch das steuerrecht gehen, also AO, EStG, UStG, KStG und GewStG. die in den vorlesungen angesprochenen themengebiete waren mir zu fast 100% nicht neu, weiss auch wo ich was im gesetz finde, neben den gesetzen sind auch die RiLien erlaubt, dennoch bleibt eine restangst.
hat jemand ne idee wie ich wieder "runterkomme"?!
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Was ist das denn für eine Klausur? Grundlagenschein oder Wahlfach?
Ich gehe mal davon aus dass du das Steuerrecht vorne bis hinten drauf hast Zumindest für die Klausur sollte es doch reichen. Am besten du lenkst dich jetzt für den Rest des Abends ab gehst früh schlafen und haust dann morgen richtig rein.
Ich gehe mal davon aus dass du das Steuerrecht vorne bis hinten drauf hast Zumindest für die Klausur sollte es doch reichen. Am besten du lenkst dich jetzt für den Rest des Abends ab gehst früh schlafen und haust dann morgen richtig rein.
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr
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nee ich versuche es erstmal mit 2 Schlussbilanzen und danach ein wenig Lohnbuchhaltung ... wenn ich dann noch Zeit habe vor der Klausur befass ich mich auch noch mit Finanzbuchhaltung ... also genug zu tun
EDIT:
Ausserdem wer lernt so nen schwachsinn schon auswendig ?!
EDIT:
Ausserdem wer lernt so nen schwachsinn schon auswendig ?!
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Ich verstehe kein Wort... Drücke dir aber die Daumen morgen!TaxMan hat geschrieben:nee ich versuche es erstmal mit 2 Schlussbilanzen und danach ein wenig Lohnbuchhaltung ... wenn ich dann noch Zeit habe vor der Klausur befass ich mich auch noch mit Finanzbuchhaltung ...
Zeig' denen den Scheid eines Taxperten!
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
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danke
ach das wird schon schief gehen ... ich mach ja schließlich nur ein jura light studium ... und wenn ich mir meinen bisherigen aufwand/ergebnis faktor anschaue kann ich eigentlich ganz zufrieden sein
ach das wird schon schief gehen ... ich mach ja schließlich nur ein jura light studium ... und wenn ich mir meinen bisherigen aufwand/ergebnis faktor anschaue kann ich eigentlich ganz zufrieden sein
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nur basics ... aber wenn man nicht daran denkt, dass
1. wenn ein Unternehmer ein im BV befindliches Grundstück, das zum VoSt-abzug berechtigte, eine entnahme iSd § 3 Ib a Nr. 1 UStG darstellt
2. dass die beträge des § 1 III EStG bei Anwendung des § 1a EStG sich verdoppeln
UND
3. ein briefmarkensammler der gelegentlich briefmarken veräußert um seine sammlung zu erweitern NICHT umsatzsteuerpflichtig ist ! ! !
sollte man sich nicht wundern, dass man aus einer solch geschenkten klausur NUR 1,7 (schulnoten-system) rausgeht ! ! ! !
gibts hier eigentlich auch nen smiley, der sich in den arsch beisst ?! ?!?!
1. wenn ein Unternehmer ein im BV befindliches Grundstück, das zum VoSt-abzug berechtigte, eine entnahme iSd § 3 Ib a Nr. 1 UStG darstellt
2. dass die beträge des § 1 III EStG bei Anwendung des § 1a EStG sich verdoppeln
UND
3. ein briefmarkensammler der gelegentlich briefmarken veräußert um seine sammlung zu erweitern NICHT umsatzsteuerpflichtig ist ! ! !
sollte man sich nicht wundern, dass man aus einer solch geschenkten klausur NUR 1,7 (schulnoten-system) rausgeht ! ! ! !
gibts hier eigentlich auch nen smiley, der sich in den arsch beisst ?! ?!?!
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