Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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StudiVader315226
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

Ich habe noch eine Frage:

C.F.-Mueller-Bücher sind im Strafrecht und im Ö-Recht (mehr oder weniger) beliebt, gar zu "Klassikern" avanciert (Wessels/Beulke, Wessels/Hettinger, Wessels/Hillenkamp u.a.). Dass diese Klassiker einigermaßen umstritten sind (so Wessels-Bücher und Maurer), ist mir bekannt, mir haben sowohl alle drei Wessels-Lehrbücher als auch der Degenhardt bei Staatsorga gut gelegen.

Warum ist beim Zivilrecht eigentlich fast nie so etwas im Gespräch? Hat jemand jemals ernsthaft mit einem Emmerich im Schuldrecht, mit einem Schack im BGB-AT oder mit einem Westermann im Sachenrecht gelernt?

Speziell zu letzterem (Westermann: BGB-Sachenrecht) würde ich gerne euch fragen, was ihr bisher für Erfahrungen gemacht habt?

Was haltet ihr (im Gegensaz zu Westermann) von den beiden Nomos-Büchern zum Sachenrecht (Weber: Bewegliche Sachen/Weber: Grundstücksrecht)?
julée
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von julée »

Es gibt kaum eine Lehrbuchreihe, die in allen Rechtsgebieten top ist. Im Zivilrecht, vor allem in den Hauptgebieten, ist m. E. die Reihe "Academia Juris" sehr empfehlenswert (Brox/Walker, Looschelders sowie Vieweg/Werner und natürlich Medicus / Petersen).

Und: etwa im Strafrecht würde ich die Bücher von Rengier auf der Beliebtheitsskala klar vor der (älteren) Wessels-Reihe sehen.
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JulezLaw
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von JulezLaw »

Ich fand den Westermann eigentlich immer ganz gut, wenngleich eher zum Nachschlagen in der Bib. Gekauft hätte ich ihn schon in Anbetracht des Preises und Umfangs nie... Da fand ich den Habersack viel praktischer.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

JulezLaw hat geschrieben:Ich fand den Westermann eigentlich immer ganz gut, wenngleich eher zum Nachschlagen in der Bib. Gekauft hätte ich ihn schon in Anbetracht des Preises und Umfangs nie... Da fand ich den Habersack viel praktischer.
Meinst du den "großen" türkisenen Westermann/Gursky/Eichmann oder tatsächlich den blauen Westermann (Schwerpunkte Pflichtfach)?
StudiVader315226
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

julée hat geschrieben:Es gibt kaum eine Lehrbuchreihe, die in allen Rechtsgebieten top ist. Im Zivilrecht, vor allem in den Hauptgebieten, ist m. E. die Reihe "Academia Juris" sehr empfehlenswert (Brox/Walker, Looschelders sowie Vieweg/Werner und natürlich Medicus / Petersen).

Und: etwa im Strafrecht würde ich die Bücher von Rengier auf der Beliebtheitsskala klar vor der (älteren) Wessels-Reihe sehen.
Dass kaum eine oder gar keine Reihe bezüglich aller Rechtsgebiete top ist, kann ich nur bestätigen. So fand ich beispielsweise beim Examens-Repetitorum ("grüne Reihe") Strafrecht AT und BT sowie Verwaltungsrecht AT (Uerpmann-Wittzack) top, Teile des Zivilrechts eher schwach...

Deine Einschätzung bezüglich der Academia-Juris-Reihe kann ich bisher nur bezüglich der beiden Looschelders und (z.T.) Medicus/Petersen bestätigen. Die Schuldrechtsbände von Looschelders sind wirklich, wirklich top!
Im Brox/Walker waren zwei (abseitige?) Probleme der 1. Semester-Übungsklausur nicht enthalten oder ich habe sie übersehen (erstens die Klassifizierung von Irrtümern bei der Invitatio ad offerendum als späterer Inhaltsirrtum und zweitens eine analoge(?) Anwendung von §120 BGB auf eine Falschübermittlung "nur" des Datums der Erklärung). Zumindest das erste problem habe ich im Faust jedoch gefunden, und Vieweg/Werner ist mir auch (noch) nicht wirklich gelegen.

Zum Strafrechtsproblem: Ich hatte noch keine Rengier-Bücher, da ich mit Wessels und Jäger (Examens-Repetitorium AT und BT) super zurecht gekommen bin, auch Kindhäuser war zumindest im AT top!
Zuletzt geändert von StudiVader315226 am Samstag 2. Januar 2016, 16:25, insgesamt 1-mal geändert.
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JulezLaw
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von JulezLaw »

Upps, tatsächlich, es gibt ja auch noch die Schwerpunkt-Reihe... Asche über mein Haupt! Ich kenne nur den "Großen", kann mir also gar kein Urteil über das andere erlauben. Bin da offenbar immer dran vorbeigelaufen :-k
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von julée »

StudiVader315226 hat geschrieben: Im Brox/Walker waren zwei (abseitige?) Probleme der 1. Semester-Übungsklausur nicht enthalten oder ich habe sie übersehen (erstens die Klassifizierung von Irrtümern bei der Invitatio ad offerendum als späterer Inhaltsirrtum und zweitens eine analoge(?) Anwendung von §120 BGB auf eine Falschübermittlung "nur" des Datums der Erklärung). Zumindest das erste problem habe ich im Faust jedoch gefunden
Du meinst den Fall, dass im Katalog versehentlich 450 € statt 540 € steht, der Käufer schreibt "will ich haben" (-> Auslegung: zum Katalogpreis) und dann, wenn der Verkäufer annimmt, ein Vertrag zu 450 € zustande kommt, von dem sich der Verkäufer nur durch Anfechtung wegen eines Inhaltsirrtums wieder lösen kann? Jedenfalls in meiner Uraltausgabe ist das der Beispielsfall zum Inhaltsirrtum :-k

Das andere scheint mir eher ein exotisches Sonderproblem zu sein, das man nicht ernsthaft auswendig lernen muss.

Aber ein Buch, das wirklich jedes Problem behandelt und zwar so, dass man sich im entscheidenen Moment auch noch daran erinnert, hat eher Seltenheitswert - gibt es das überhaupt?
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von OJ1988 »

Nein, das gibt es (natürlich) nicht.
StudiVader315226
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

Du hast natürlich Recht, Julée: Ein Buch mit jedem exotischen Problem oder Meinungsstreit wird es nicht (oder kaum) geben (vielleicht ist der MüKo-BGB oder der Staudinger dafür geeignet, aber den kann keiner sich leisten...).

Ich suche ja auch nicht ein Buch zu jedem einzelnen Problem des Sachenrechts, sondern wollte Erfahrungen bezüglich Westermann und Weber/Weber, vielleicht auch im Gegensatz zu Vieweg/Werner...

Und was würdet ihr bezüglich Arbeitsrecht empfehlen? Musielak/Voit oder was habt ihr beim Arbeitsrecht (Individual- und KollektivArbR) benutzt?
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von Tobias__21 »

Arbeitsrecht: Junker + das Fallbuch dazu oder Hemmer
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

Tobias__21 hat geschrieben:Arbeitsrecht: Junker + das Fallbuch dazu oder Hemmer
Auch im Schwerpunkt? Was haltet ihr so von Adolphsen oder anderen ArbR-Büchern (dürfern gerne auch getrennt und/oder dicker sein)?
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von Tobias__21 »

Zum Schwerpunkt kann ich nichts sagen, aber fürs Examen reicht der :)
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julée
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von julée »

StudiVader315226 hat geschrieben:
Ich suche ja auch nicht ein Buch zu jedem einzelnen Problem des Sachenrechts, sondern wollte Erfahrungen bezüglich Westermann und Weber/Weber, vielleicht auch im Gegensatz zu Vieweg/Werner...
Westermann habe ich als eher komprimiert in Erinnerung. Zu Weber kann ich Dir nichts sagen. Vieweg/Werner ist m. E. die logische Fortsetzung, wenn man die Werke von Looschelders mag und keine Angst vor vielen Seiten hat. Ich kann nur sagen, dass ich in meiner Zeit als WiMi bei Vieweg/Werner meist fündig geworden bin und es keinen Bedarf gab, daneben ein weiteres Lehrbuch für den ersten Zugriff im Handapparat stehen zu haben. Umgekehrt: wenn mich der Vieweg / Werner doch mal im Stich gelassen hat, war ich meist auch nach der Lektüre von Staudinger & Co. nicht wesentlich schlauer.

Zum Arbeitsrecht: wenn es für den SPB sein soll, schaue vielleicht mal in die Bücher von Hromadka / Maschmann.
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JulezLaw
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von JulezLaw »

Für Arbeitsrecht würde ich auch Maschmann empfehlen. Hat mir für die Schwerpunktklausur (50% ArbeitsR) extrem geholfen.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

Interesant an Weber/Weber ist, dass auch "besondere" Teile des Sachenrechts (so die Übergangsregelungen zum ZGB/DDR-Recht (EGBGB)) behandelt werden... genauso wie auch beim Kindhäuser (Strafrecht BT I), auch dort werden (zumindest in Kurzform) spezielle(re) Delikte behandelt, die nicht unbedingt JAPO-Stoff sind.

Hat jemand mit Krause im Arbeitsrecht oder mit Adolphsen für ZPO gearbeitet? Was ist mit Steinbeck im Handelsrecht?
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