Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!
Was könnt Ihr zum ZPO lernen empfehlen fürs Referendariat?
Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!
Jur_ist hat geschrieben:Was könnt Ihr zum ZPO lernen empfehlen fürs Referendariat?
lange Liste, ist schon einige Jahre her bei mir, zu meiner Zeit gab es leider keine perfekte Quelle. Wenn ich mich richtig erinnere, musste ich mir aus vielen Quellen, bestimmte Textpassagen herauspicken.
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Re: AW: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!
Als reines ZPO-Lehrbuch hatte ich vor dem ersten Examen Musielak, Grundkurs ZPO, der für Anfänger nicht schlecht war, und vor dem zweiten Examen den Schellhammer. Umfangreich, guter, knackiger Stil, aber mit rd. 80 € auch teuer. Dazu kamen die Assessorexamen-Bücher, gelesen nur Anders/Gehle (da den in NRW hier jeder hatte) und punktuell zur Vertiefung Knöringer, Alpmann und Kaiser.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!
Den Musielak habe ich auch. Ich bin aber auch noch auf der Suche nach einem umfassenden Lehrbuch, an dem ich auch während dem Ref. noch "Freude" habe, wenn ich etwas vertieft nacharbeiten muss. Wäre da der Schellhammer zu empfehlen?
Was haltet ihr von Pantle/Kreissl - Die Praxis des Zivilprozesses? Gibt es in der UB zum Ausleihen. Vielleicht als erster Zugriff gar nicht so schlecht, scheinen viele Beispiele drin zu sein. So eine Art ZPO für Dummies?
http://www.kohlhammer.de/wms/instances/ ... orld=BOOKS
Was haltet ihr von Pantle/Kreissl - Die Praxis des Zivilprozesses? Gibt es in der UB zum Ausleihen. Vielleicht als erster Zugriff gar nicht so schlecht, scheinen viele Beispiele drin zu sein. So eine Art ZPO für Dummies?
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!
Die Frage wäre, was Du mit dem Buch genau machen willst. Zur vertiefenden Lektüre ist der Schellhammer nicht schlecht, allerdings m. E. kein Ersatz für die "klassische" Ref-Literatur mit dem entsprechenden Klausur-/Praxisbezug ("wie schreibe ich das?").
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!
Das ist mir klar, dass ich da noch auf andere praxisbezogenere Sachen zugreifen muss, gerade was Formulierungen etc. angeht. Ich möchte mir mit dem Buch einen solides Grundwissen aneignen. Also verstehen "wo was herkommt", "was dahintersteckt" etc. Das kam in meinem Studium/Vorbereitung zum ersten Examen etwas kurz. Diesen Fehler möchte ich im Ref gerne vermeiden und eben mehr auf Grundwissen und Systemverständnis setzen, statt auf Detailwissen und Problemkenntnis (was natürlich auch wichtig ist ) Und die Zeit bis Oktober würde sich dafür ja anbieten.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!
Dann schaue Dir doch einfach mal den Schellhammer in der Bib an, ob er Dir das bietet, was Du Dir erhoffst. Schellhammer ist aber eher ein Buch der Praxis, d. h. es finden sich etwa nicht allzu vertiefte historische Ausführungen à la "schon die Römer und die Germanen..."
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!
In diese Verlegenheit wirst Du wahrscheinlich nicht kommen. Du bist mit dem Musielak gut gerüstet. Zu Beginn des Referendariats kommen noch die spezifischen Ausbildungsbücher (gern auch zweigleisig z.B. Knöringer + Oberheim oder Anders/Gehle) und der Kommentar von Thomas/Putzo hinzu. Das Geld für den Schellhammer kannst Du Dir gegenwärtig sparen.Tobias__21 hat geschrieben:Ich bin aber auch noch auf der Suche nach einem umfassenden Lehrbuch, an dem ich auch während dem Ref. noch "Freude" habe, wenn ich etwas vertieft nacharbeiten muss.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!
Danke! Ich wollte so oder so erstmal noch den Musielak durcharbeiten und mir dieses Schellhammer Büchlein mal anschauen. Ich dachte aber, dass der Musielak eventuell nicht reichen wird fürs Ref, zumindest was die Theorie angeht. Dass ich auch praxisbezogenes Material brauche ist mir klar. Wie ist das eigentlich mit den Kommentaren. Sollte ich mir da zu Beginn des Refs schon welche kaufen? Reichen evtl. sogar gebrauchte Altauflagen? Manche Kanzleien geben die ja für einen kleinen Obulus ab. Für die Prüfung selbst werde ich mir wohl welche mieten, da sollte man ja schon die neuste Auflage haben, oder? Ich will einfach jetzt schon mal der übermotivierten Literaturkauferei vorbeugen Nachher hab ich hier wieder Zeug rumstehen, was ich gar nicht brauche
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!
Altauflagen reichen aus, anders kann man das handhaben, wenn man Hilfsmittel kommentieren darf. Ich würde sukzessive dem Lauf des Referendariats folgend die entsprechenden Kommentare anschaffen.
M.E. sollte man so früh wie möglich intensiv mit diesen Arbeiten. Mit Palandt und Putzo kann man fast jedes Problem lösen bzw. eben wissen, wie die richtige Lösung ist. Sobald man das weiß, muss man den Leser der Klausur nur noch systematisch zu dieser Lösung führen. Weiterhin gibt es immer ein paar "versteckte" Kommentierungen, etwa die Treuhand bei 903 im Palandt (wichtig etwa fürs Zwangsvollstreckungsrecht), die man auch leichter findet bzw. versteht, wenn man sie kennt.
M.E. sollte man so früh wie möglich intensiv mit diesen Arbeiten. Mit Palandt und Putzo kann man fast jedes Problem lösen bzw. eben wissen, wie die richtige Lösung ist. Sobald man das weiß, muss man den Leser der Klausur nur noch systematisch zu dieser Lösung führen. Weiterhin gibt es immer ein paar "versteckte" Kommentierungen, etwa die Treuhand bei 903 im Palandt (wichtig etwa fürs Zwangsvollstreckungsrecht), die man auch leichter findet bzw. versteht, wenn man sie kennt.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!
Musielak ist sicherlich deutlich mehr, als der durchschnittliche Referendar an Theorie je gelesen hat (und jemals lesen wird).
Wenn in den Kommentaren im Examen keine Anmerkungen erlaubt sind, ist mieten die günstigste Option. Für die Stationen und auch für die Übungsklausuren genügen Vorauflagen. Hier würde ich den Beginn des Refs abwarten bzw. in Erfahrung bringen, inwieweit etwa das Landgericht Altauflagen verkauft oder ggf. sogar aktuelle Auflage an Referendare für die Stationsdauer verleiht. Das ist meist deutlich günstiger als bei ebay und z. T. auch günstiger als die Dublettenangebote der Bibliothek des BGH.
Wenn in den Kommentaren im Examen keine Anmerkungen erlaubt sind, ist mieten die günstigste Option. Für die Stationen und auch für die Übungsklausuren genügen Vorauflagen. Hier würde ich den Beginn des Refs abwarten bzw. in Erfahrung bringen, inwieweit etwa das Landgericht Altauflagen verkauft oder ggf. sogar aktuelle Auflage an Referendare für die Stationsdauer verleiht. Das ist meist deutlich günstiger als bei ebay und z. T. auch günstiger als die Dublettenangebote der Bibliothek des BGH.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!
Danke Euch!
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!
Hallo! Ich interessiere mich für den Verbot widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium). Ich habe schon einige Bücher und Artikel zu diesem Thema gelesen (Canaris, Dette, Wieling, Singer). Könnt ihr moderne Literatur zu diesem Thema empfehlen die angemessen den heutigen Zustand dieser Lehre spiegeln würde? Soviel ich weiß, wurden speziell zu diesem Thema keine Monographien nach der Arbeit von Prof. Singer veröffentlicht, aber hoffentlich gibt es Literatur, in der einzelne Aspekte dieser Rechtsrichtung entwickelt sind. Die einzelne Artikel werden natürlich auch darunter gemeint.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!
Von Singer stammt wohl tatsächlich die aktuellste Monographie zu diesem Thema. Falls du es noch nicht getan hast, dann kannst du dir ja mal die hochaktuelle und sehr umfangreiche Kommentierung von Gsell im Beck'schen Großkommentar anschauen (§ 242 BGB Rn. 1069-1134).
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!
Ist eigentlich bekannt, ob der aufstrebende Monopolist gedenkt, das Werk irgendwann auch der breiten Masse zur Verfügung zu stellen (Edit: gemeint ist im Besonderen die Integration in das Hochschulmodul aller Universitäten)? Vielleicht, wenn es fertig ist?Honigkuchenpferd hat geschrieben:[...] im Beck'schen Großkommentar anschauen (§ 242 BGB Rn. 1069-1134).