Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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julée
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von julée »

Also ausgerechnet deswegen würde ich jetzt nicht zu einem bestimmten Lehrbuch greifen - wenn Dich irgendwelche Übergangsregeln interessieren, dann kannst Du die Abschnitte auch noch ergänzend lesen. Aber letztlich kommt es auch darauf an, welches Buch Dir persönlich am besten liegt.

In die übrigen von Dir genannten Bücher aus der Reihe habe ich mal reingeschaut und grds einen positiven Eindruck behalten. Fürs Lernen sind es jedoch andere geworden: Canaris im Handelsrecht (heute wohl etwas zu veraltet) sowie Pohlmann im Zivilprozessrecht (taugt zum neuen "Standardwerk"). Im Arbeitsrecht habe ich Band 1 des o. g. Werks gelesen.
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arlovski
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von arlovski »

StudiVader315226 hat geschrieben:Interesant an Weber/Weber ist, dass auch "besondere" Teile des Sachenrechts (so die Übergangsregelungen zum ZGB/DDR-Recht (EGBGB)) behandelt werden... genauso wie auch beim Kindhäuser (Strafrecht BT I), auch dort werden (zumindest in Kurzform) spezielle(re) Delikte behandelt, die nicht unbedingt JAPO-Stoff sind.

Hat jemand mit Krause im Arbeitsrecht oder mit Adolphsen für ZPO gearbeitet? Was ist mit Steinbeck im Handelsrecht?
das wäre für mich schon mal ein ausschlussgrund - zu viel gelaber ist (fast) immer scheiße. kindhäuser konnte ich auch weder am AT noch im BT ab (obwohl ich bei ihm geschrieben habe), aber er kommt wenigstens zum punkt.

geheimtipp im strafrecht BT zum vertiefen/wiederholen: die bücher bzw. vermögensdelikte (neue auflage) von mark a. zöller. enorm gut.
Tobias__21
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von Tobias__21 »

Ihr Lieben,

ich suche noch etwas zum (neuen) Verbraucherschutzrecht. Wäre der Looschelders AT da zu empfehlen? Ich hab hier nur den BT. Oder was ganz anderes?

Aufsätze gibts dazu ja wie Sand am Meer. Ua einen aus der JuS 2014, 577 mit Sonderbeilage (online) die auf 29 Seiten Grundfälle behandelt. Hat den jemand zufällig gelesen und kann mir sagen, ob das fürs Examen ausreicht?
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

Ist Versicherungsvertragsrecht (VVG) eigentlich in irgendeinem Land Prüfungsstoff? Wenn ja, welche Lehrbücher gäbe es dafür so?

Was ist mit Insolvenzrecht und Nebenstrafrecht?
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scndbesthand
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Re: AW: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von scndbesthand »

Was das VersR angeht: soweit ich weiß nein. Wenngleich die Vorschriften über die Haftpflichtversicherung, §§ 115 ff. VVG insbesondere, zumindest im zweiten Examen wichtig sind (wegen Verkehrsunfällen) und man von § 86 VVG schon einmal gehört haben sollte.

Bei Interesse an einer Erschließung der Gesamtmaterie lohnt z. B. Meixner/Steinbeck.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

Welche kompakten Bücher könnt ihr im Verwaltungsrecht AT empfehlen? Ist Rolf Schmidt hier wirklich so gut? Was ist eigentlich mit Ipsen und Peine?
Tobias__21
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von Tobias__21 »

Kann mir jemand was zum Beckschen Examinatorium im Zivilrecht sagen? Ich habe gerade den Grigoleit - BGB AT durchgearbeitet und bin schwer begeistert :) Wie sind die Bücher im Schuldrecht AT und BT in dieser Reihe? Gibt es da Qualitätsunterschiede? Der Neuner - Sachenrecht soll ja auch top sein. Wissen muss ich da eigentlich nicht mehr anhäufen, mir geht es nur noch um Vertiefung und Wiederholung.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich suche Fallbücher zu Strafrecht AT und BGB AT. Gibt es da Empfehlungen?
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von Pillendreher »

Tobias__21 hat geschrieben:Kann mir jemand was zum Beckschen Examinatorium im Zivilrecht sagen? Ich habe gerade den Grigoleit - BGB AT durchgearbeitet und bin schwer begeistert :) Wie sind die Bücher im Schuldrecht AT und BT in dieser Reihe? Gibt es da Qualitätsunterschiede? Der Neuner - Sachenrecht soll ja auch top sein. Wissen muss ich da eigentlich nicht mehr anhäufen, mir geht es nur noch um Vertiefung und Wiederholung.

SchuldR AT gibt es doch weiterhin nicht, oder? Ich fands ganz OK, aber mir haben diese überladenen Fälle nicht zugesagt, v.a. weil auch die Abstimmung (zum. an der Uni) nicht wirklicht stimmte.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, gibt es tatsächlich noch nicht :( Ist mir auch schon aufgefallen. Den Grigoleit finde ich aber wirklich gut. Da sind die Fälle zwar auch überladen, aber es bleibt einiges hängen, und die könnten tatsächlich so im Examen kommen. Wobei es teilweise schon etwas übertrieben ist, was da alles geprüft und angeführt wird.

Also, ich empfehle chefsebbo mal den Grigoleit :D Zum Strafrecht AT kann ich nix sagen. Das mach ich alles mit Jäger und Kommentaren.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von Jur_ist »

Hallo!
Hat jemand eine gute Empfehlung fürs (öfftl.) Baurecht?
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Justitian
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von Justitian »

Tobias__21 hat geschrieben:Ja, gibt es tatsächlich noch nicht :( Ist mir auch schon aufgefallen. Den Grigoleit finde ich aber wirklich gut. Da sind die Fälle zwar auch überladen, aber es bleibt einiges hängen, und die könnten tatsächlich so im Examen kommen. Wobei es teilweise schon etwas übertrieben ist, was da alles geprüft und angeführt wird.
Schuldrecht AT soll 2017 erscheinen. Die Fälle die ich davon schon gesehen habe waren wirklich hervorragend, mindestens so gut wie BGB AT.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von Pillendreher »

Das soll schon seit gefühlten zehn Jahren erscheinen. Darauf würde ich mich nicht verlassen ;)
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von famousTH »

Empfiehlt es sich im Sachenrecht und im Schuldrecht BT (sowohl Lehr- als auch Fallbücher) die neueste Auflage zu kaufen, oder reicht es auch, wenn man sich 2,3 Jahre ältere gebrauchte Bücher holt? Weil das teilweise preislich schon einen enormen Unterschied ausmacht.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Sachenrecht geht sicherlich, bei Schuldrecht BT würde ich nicht sparen und mir zumindest eine aktuelle Auflage eines Lehrbuchs holen. Die tiefgreifende Reform des Verbraucherschutzrechts von 2014 hat sich natürlich auch da ausgewirkt (insbesondere im Kaufrecht). Ansonsten gibt es ja auch die Möglichkeit, die Bibliothek zu nutzen.
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