Der Weisheit (bzw Seminararbeit) letzter Schluss

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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polliiie
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Der Weisheit (bzw Seminararbeit) letzter Schluss

Beitrag von polliiie »

Hey,

ich schreib gerade an meiner Seminararbeit über ein Rechtsinstitut, das der EuGH entwickelt hat. Ich hab fein seine Entstehung skizziert und den Tatbestand und die Normierung. So und nu hab ich noch maximal 3 Seiten, die ich vollschreiben darf. Theoretisch müsste jetzt noch was zu Problemen und Kritiken an dem ganzen Spaß kommen. Sind das gleichzeitig die Schlussbetrachtungen, wenn ich mich dann einfach dazu äussere und sage ich schließe mich der und der Kritik uhd dem und dem Lösungsvorschlag an?
Ich wüsste sonst nicht, was ich noch groß in die Schlussbetrachtungen schreiben sollte ohne die vorherigen Punkte zu wiederholen.

Los, bildet mich O:)
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

Einen echten eigenen Standpunkt entwickeln?!
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Kritik und eigenen Standpunkt kann man gut in die Schlußbetrachtung mit einbeziehen!

Gruß
bilguer
polliiie
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Beitrag von polliiie »

Joar das klingt gut... mal gucken was mir heute so aus den Fingern in den Laptop fließt :)
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Na dann, viel Erfolg!

Gruß
bilguer
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