Schwerpunkt: Grundlagen der Rechtswissenschaften??

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Gelöschter Nutzer

Schwerpunkt: Grundlagen der Rechtswissenschaften??

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi ihr!

Ich habe eine Frage zum Schwerpunktbereich (Nr. 1 an der Uni München) "Grundlagen der Rechtswissenschaften".

Muss man bei der mündlichen Prüfung, die ja einen relativ großen Teil der juristischen Universitätsprüfung ausmacht, wirklich den ganzen Stoff des Schwerpunktbereichs beherrschen?
Das wäre ja Wahnsinn!
In den Schwerpunkt zählen doch alle Fächer wie Allg. Staatslehre, rechtsphil., Rechtssoz., Kirchenrecht, röm. und deutsche Rechtsgeschichte usw.???

Hat jemand Erfahrungen mit diesem Schwerpunkt? Bin um jede hilfreiche Antwort dankbar!
jacno
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Beitrag von jacno »

Also bei der Einführungs-/Vorstellungsveranstaltung wurde gesagt, dass die Prüfer sich etwas daran orientieren, welchen Schwerpunkt (innerhalb des SPB) man selbst gesetzt hat und dann auch in diese Richtung geprüft wird.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

echt? das wäre ja super!

aber kann man sich da wirklich drauf verlassen?

oder kann man sicher einen teil des stoffs weglassen, weil z.b. keine vorlesung dazu angeboten wurde?
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jurabilis
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Beitrag von jurabilis »

Das geht immer. Juristische Prüfungen orientieren sich streng an den angebotenen Vorlesungen, das war schon immer so.
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

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