Qualität der Hemmer-Skripten
Moderator: Verwaltung
- Infinit-E
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Qualität der Hemmer-Skripten
Hi @ all,
ich weiß, dass darüber schonmal irgendwann etwas im Forum gepostet worden ist, aber da ich den Eintrag nicht finden kann, frage ich einfach nochmal .
Da ich ab Oktober bei hemmer beginne und es dort ja 10 Skripte gratis gibt, wollte ich mal fragen, welche empfehlenswert sind und von welchen man besser die Finger lassen sollte. Die Frage bezieht sich dabei nur auf Skripten im Bereich Zivilrecht oder ÖRecht - Strafrecht werde ich nicht mit hemmer-Skripten lernen.
Danke im Voraus für alle Antworten!
ich weiß, dass darüber schonmal irgendwann etwas im Forum gepostet worden ist, aber da ich den Eintrag nicht finden kann, frage ich einfach nochmal .
Da ich ab Oktober bei hemmer beginne und es dort ja 10 Skripte gratis gibt, wollte ich mal fragen, welche empfehlenswert sind und von welchen man besser die Finger lassen sollte. Die Frage bezieht sich dabei nur auf Skripten im Bereich Zivilrecht oder ÖRecht - Strafrecht werde ich nicht mit hemmer-Skripten lernen.
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- BuggerT
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Re: Qualität der Hemmer-Skripten
Mei, das ist halt Geschmackssache. Wenn man mal mit Hemmer angefangen hat zu lernen, wird man wahrscheinlich doch das ein oder andere Skript noch dazu kaufen.
Im Zivilrecht fand ich die meisten Skripten ganz gut, BGB AT I-III; Schuldrecht, insb. I und II; Sachenrecht I-III.
Sehr gut ist mE das Skript zum Bereicherungsrecht. Auch das Kreditsicherungsrecht ist nicht ohne.
Aus den Nebengebieten fand ich Erbrecht (trotz Leipold) ganz nützlich. Auch Handelsrecht war ok. Arbeitsrecht ist sehr umfangreich, so viel habe ich mir nicht angesehen.
Im Ö-Recht hatte ich glaub alle. Insb. VerwR I-III fand ich super. Staatsrecht könnte man eher verzichten. Wenn du da Pieroth/Schlink für Grundrechte oder dergleichen hast, brauchst du eigentlich kein Skript mehr. Staatshaftungsrecht ist für meinen Geschmack zu umfangreich, so viel würde ich da nicht investieren.
Dann kommt es halt auf dein Bundesland an, ob du Baurecht, Kommunalrecht etc mit Hemmer-Skripten lernst.
grtz
BuggerT
Im Zivilrecht fand ich die meisten Skripten ganz gut, BGB AT I-III; Schuldrecht, insb. I und II; Sachenrecht I-III.
Sehr gut ist mE das Skript zum Bereicherungsrecht. Auch das Kreditsicherungsrecht ist nicht ohne.
Aus den Nebengebieten fand ich Erbrecht (trotz Leipold) ganz nützlich. Auch Handelsrecht war ok. Arbeitsrecht ist sehr umfangreich, so viel habe ich mir nicht angesehen.
Im Ö-Recht hatte ich glaub alle. Insb. VerwR I-III fand ich super. Staatsrecht könnte man eher verzichten. Wenn du da Pieroth/Schlink für Grundrechte oder dergleichen hast, brauchst du eigentlich kein Skript mehr. Staatshaftungsrecht ist für meinen Geschmack zu umfangreich, so viel würde ich da nicht investieren.
Dann kommt es halt auf dein Bundesland an, ob du Baurecht, Kommunalrecht etc mit Hemmer-Skripten lernst.
grtz
BuggerT
- Infinit-E
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Re: Qualität der Hemmer-Skripten
Ich hatte nicht unbedingt vor, mich auf die zehn Skripte zu beschränken, aber da das Zivil- und öffentliche Recht bei hemmer gut und gerne 40 Skripten ausmachen hätte ich dann doch gerne eine Empfehlung .
hemmer wird ja vor allem nachgesagt, dass deren ÖRechts-Sachen nicht so dolle sein sollen...
hemmer wird ja vor allem nachgesagt, dass deren ÖRechts-Sachen nicht so dolle sein sollen...
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
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- Motte
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Re: Qualität der Hemmer-Skripten
Ich fand das Hemmer-GesellschaftsR-Skript zum Abgewöhnen!
Wenn Sie einen Schweizer Bankier aus dem Fenster springen sehen, springen Sie hinterher. Es gibt bestimmt etwas zu verdienen. (Voltaire)
- Infinit-E
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Re: Qualität der Hemmer-Skripten
Danke, danke
Irgendwo in diesem Forum hat jemand doch mal eine Liste erstellt, welche hemmer-Skripte gut und welche nicht gut seien. Hätte da vllt. jemand mal eine Fundstelle?
Irgendwo in diesem Forum hat jemand doch mal eine Liste erstellt, welche hemmer-Skripte gut und welche nicht gut seien. Hätte da vllt. jemand mal eine Fundstelle?
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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- Baron
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Re: Qualität der Hemmer-Skripten
genau diese diskussion, welche 10 hemmer-*hust*-skripte man nehmen soll, hatten wir doch schon vor einem jahr (oder so).
die suchfunktion hilft da bestimmt weiter.
meine meinung war: die nehmen, die Du nicht eh schon von AS oder als lehrbücher hast.
die suchfunktion hilft da bestimmt weiter.
meine meinung war: die nehmen, die Du nicht eh schon von AS oder als lehrbücher hast.
- Schnitte
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Re: Qualität der Hemmer-Skripten
Die im Schuldrecht sind zum Teil etwas komisch; da wird für den Schadensersatzanspruch und den Rücktritt bei Leistungsstörungen im Vertrag ein Prüfungspunkt "eigene Vertragstreue" geprüft, den es im alten Schukdrecht anscheinend gab, der aber heutzutage nach Meinung von so ziemlich dem ganzen Rest keine eigene Bedeutung mehr hat, weil alles, was hier relevant wird, bereits anderweitig Berücksichtigung findet. Das ist auch kein bloßer Abhak-Punkt im Schema, sondern wirklich ein Prüfungspunkt, an dem in dem Skript auch schon Ansprüche scheiterten, die ich unproblematisch hätte durchgehen lassen.
Sehr gut fand ich das Ding zum Staatshaftungsrecht; die Zusammenhänge zwischen enteignungsgleichem, enteignendem und Aufopferungsanspruch, dem Anspruch bei "echter" Enteignung und Aufbauschemata hierzu habe ich nirgends so gut erklärt gefunden wie im hemmer-Skript.
Auch die zum Deliktsrecht sind OK.
Sehr gut fand ich das Ding zum Staatshaftungsrecht; die Zusammenhänge zwischen enteignungsgleichem, enteignendem und Aufopferungsanspruch, dem Anspruch bei "echter" Enteignung und Aufbauschemata hierzu habe ich nirgends so gut erklärt gefunden wie im hemmer-Skript.
Auch die zum Deliktsrecht sind OK.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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- Kiesela
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Re: Qualität der Hemmer-Skripten
Zivilrecht hatte ich fast alle Skripte und hab auch ausschließlich mit denen gelernt, ohne es später in irgendeiner Weise zu bereuen. Das einzige aus einem anderen Rechtsgebiet, das ich mal angeschaut habe: Europarecht. Ich fand´s grauslig.
Nur noch Schnösel und Spießer.
-
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Re: Qualität der Hemmer-Skripten
Wie schafft man es neben dem Rep überhaupt noch großartig was zu lesen? Ich bin schon mit meinen Mitschriften, den Kursunterlagen und den Kursfällen mehr als gut ausgelastet. Ich würde es nie schaffen, nebenher noch ganz Skripten durchzuarbeiten.
Re: Qualität der Hemmer-Skripten
Dann lass das mitschreiben.
- lawlita
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- Borbarad
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Re: Qualität der Hemmer-Skripten
hemmer verwR zum abgewöhnen, so lange R.Ch. der Wort- und Schriftführer ist...
http://www.youtube.com/watch?v=uiskWM1hzL8
I wanna stand with you on a mountain I wanna bathe with you in the sea I wanna lay like this forever Until the sky falls down on me..
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- Christian aus Mainz
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Re: Qualität der Hemmer-Skripten
das gabs zu meiner zeit nicht. da war kreditsicherungsrecht der hit. vielleicht besorge ich mir das noch.Schnitte hat geschrieben:Sehr gut fand ich das Ding zum Staatshaftungsrecht; die Zusammenhänge zwischen enteignungsgleichem, enteignendem und Aufopferungsanspruch, dem Anspruch bei "echter" Enteignung und Aufbauschemata hierzu habe ich nirgends so gut erklärt gefunden wie im hemmer-Skript.
das leben gibt es auch nicht in light.
- Motte
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Re: Qualität der Hemmer-Skripten
Ich persönlich fand's wirr und chaotisch geschrieben. Ich hab's dann entnervt weggelegt und zu Hueck/Windbichler gegriffen - damit kam ich gut klar.lawlita hat geschrieben:@ Motte: Was hat dir an dem Gesellschaftsrechtsskript nicht gefallen?
Wenn Sie einen Schweizer Bankier aus dem Fenster springen sehen, springen Sie hinterher. Es gibt bestimmt etwas zu verdienen. (Voltaire)
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Re: Qualität der Hemmer-Skripten
die skripten überschneiden sich teilweise erheblich. da wird dann nach der copy&paste methode verfahren. deshalb ist auch die produkpalette so groß. m.E. fährt man mit dem empfohlenen standard-satz ganz gut (außer strafrecht, die sind grottig, aber was ist das im strafrecht nicht;) ).Infinit-E hat geschrieben: aber da das Zivil- und öffentliche Recht bei hemmer gut und gerne 40 Skripten ausmachen hätte ich dann doch gerne eine Empfehlung .
meiner erfahrung nach sind die zivilrechtskripten ziemlich brauchbar. aber wie gesagt: es wiederholt sich oft.
kommt auch auf deine uni-situation an. einige bibliotheken haben die skripten im "angebot", da kann man dann mal im bereicherungsrecht oder kreditsicherungsrecht nachschlagen. kaufen würde ich diese aber eher nicht, sondern bei den schuldrecht/sachenrecht skripten bleiben.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)