Detterbeck VerwR AT, 4. Aufl. - noch aktuell?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

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Infinit-E
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Detterbeck VerwR AT, 4. Aufl. - noch aktuell?

Beitrag von Infinit-E »

Hallo!
Der Threadtitel sagt eigentlich schon alles aus :).
Ich habe den Detterbeck in der 4. Auflage (Juli 2006) und würde den auch eigentlich gerne für meine Examensvorbereitung nutzen. Hat sich in der Zwischenzeit im Verwaltungsrecht AT irgendwas gravierendes geändert (mir fiele jedenfalls nichts ein, aber deswegen frage ich ja) oder kann ich unbesorgt weiterhin die 4. Auflage nutzen?
Gruß, Infinit-E
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
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Einwendungsduschgriff
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Re: Detterbeck VerwR AT, 4. Aufl. - noch aktuell?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Seh ich kein Problem mit. Ich benutze auch ohne größere Skrupel den Pietzner/Ronellenfitsch aus dem Jahr 2004.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Kiesela
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Re: Detterbeck VerwR AT, 4. Aufl. - noch aktuell?

Beitrag von Kiesela »

Aber man sollte es nicht übertreiben. Ich saß die Woche mit Bundesgesetzen aus dem ersten Semester in einer AG (hat jemand meinen Sartorius gesehen?) und hab versucht, unauffällig zu schauen, als es um Gesetzgebungskompetenzen ging... :D
Nur noch Schnösel und Spießer.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Detterbeck VerwR AT, 4. Aufl. - noch aktuell?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

In meiner Examenskampagne (Herbst 2007/Frühjahr 2008) saß Berichten zufolge eine in der mündlichen Prüfung und behauptete steif und fest, daß es 'NATÜRLICH eine Rahmengesetzgebung gebe'. Fortsetzung (an die Prüfer): 'Aha, dann erklären SIE mir mal, was Art. 75 GG sonst regeln soll.'
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Gelöschter Nutzer

Re: Detterbeck VerwR AT, 4. Aufl. - noch aktuell?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Neue Rechtshistoriker braucht das Land.
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