Wiederholungsversuch als "Makel"?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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lucyyy
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Wiederholungsversuch als "Makel"?

Beitrag von lucyyy »

Hallo zusammen!

Habe vor nächten März staatsexamen zu schreiben, bin mir aber nicht so ganz sicher, ob ich es wirklich wagen soll.
Mein Problem: ich bin zwar scheinfrei, mit dem Rep seit September durch und natürlich schon am Lernen, aber leider noch nicht so, wie es sein sollte - kurz: es wird zumindest für ne wirklich gute Leistung im März ein Glücksspiel.
Auf der einen Seite möchte ich schon gerne schreiben (ist regulärerer Erstversuch nach dem 9. Semester) und ich denke auch, dass ich bestehen kann, mein Problem ist nur, dass ich in Gedanken mir immer wieder sage: "du hast ja, wenn dir die Note nicht passt den Wiederholungsversuch"...
Meine Frage: wenn ich den Wiederholungsversuch wirklich in Anspruch nehme, taucht es dann irgendwo auf, dass die Examens-Note nicht aus dem Erstversuch stammt? - bin ich in der Hinsicht also "bemakelt"? Wenn ja, wäre es für mich nämlich definitiv ein Grund das Examen um einen Termin zu schieben und dann lieber nur einmal, aber mit einer meinen Ansprüchen genügenden Vorbereitung zu schreiben.

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG - lucyyy
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen. ;-)
lene
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Re: Wiederholungsversuch als "Makel"?

Beitrag von lene »

Hallo lucyyy,

ich kann Dir zwar zum "Makel" nichts sagen, aber wenn Du schon Rep durch hast und noch 5 volle Monate zum Lernen, dann dürftest Du es doch eigentlich in dieser Zeit schafffen, auf einen ganz guten Stand zu kommen, oder? Wieso bist du denn jetzt schon davon überzeugt, es nicht zu schaffen?

vg,
lene
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non-liquet
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Re: Wiederholungsversuch als "Makel"?

Beitrag von non-liquet »

lucyyy hat geschrieben:Meine Frage: wenn ich den Wiederholungsversuch wirklich in Anspruch nehme, taucht es dann irgendwo auf, dass die Examens-Note nicht aus dem Erstversuch stammt? - bin ich in der Hinsicht also "bemakelt"?
Im Gegenteil. Wenn Du Dich dem Verbesserungsversuch stellst, dann zeigst Du damit, daß Du bereit und in der Lage bist, an Dir zu arbeiten und Dich zu verbessern. Es ist ja nicht so, daß es ein Vergnügen wäre, sich so einer Prüfung zu unterziehen.
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showbee
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Re: Wiederholungsversuch als "Makel"?

Beitrag von showbee »

btw. auf den Zeugnissen steht nicht "Hat im Wiederholungsversuch ...", da steht nur die Note, neuerdings getrennt in staatlich & Schwerpunkt und das Datum der Austellung der Urkunde.
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Einwendungsduschgriff
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Re: Wiederholungsversuch als "Makel"?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

showbee hat geschrieben:btw. auf den Zeugnissen steht nicht "Hat im Wiederholungsversuch ...", da steht nur die Note, neuerdings getrennt in staatlich & Schwerpunkt und das Datum der Austellung der Urkunde.
Das ist an sich richtig. Entbindet aber nicht immer davon, es öffentlich zu machen. Denn vor allem dann, wenn man schon mit dem Referendariat angefangen hat (was ja in manchen Bundesländern geht), bevor der Verbesserungsversuch beendet ist, 'beißt' es sich im Lebenslauf, wenn der Examenstermin nach dem Referendariatsbeginn liegt.

Zum 'Makel' hat non-liquet alles gesagt. Meine eigene Erfahrung deckt sich vollauf damit.
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Re: Wiederholungsversuch als "Makel"?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

non-liquet hat geschrieben:
lucyyy hat geschrieben:Meine Frage: wenn ich den Wiederholungsversuch wirklich in Anspruch nehme, taucht es dann irgendwo auf, dass die Examens-Note nicht aus dem Erstversuch stammt? - bin ich in der Hinsicht also "bemakelt"?
Im Gegenteil. Wenn Du Dich dem Verbesserungsversuch stellst, dann zeigst Du damit, daß Du bereit und in der Lage bist, an Dir zu arbeiten und Dich zu verbessern. Es ist ja nicht so, daß es ein Vergnügen wäre, sich so einer Prüfung zu unterziehen.
Sehe ich genauso. Wobei es natürlich unschön ist, wenn zwei Mal eine schlechte Note erreicht wird. Da kann man es nicht mehr auf die Tagesform o.ä. schieben.
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Re: Wiederholungsversuch als "Makel"?

Beitrag von Mr_Black »

Zöger nicht zu lange, nach 10, 11 oder mehr Semestern zum ersten Mal anzutreten ist sicherlich der größere Makel als ein Wiederholungsversuch.
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Re: Wiederholungsversuch als "Makel"?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Mit zweimal 'rund um dasselbe' wird natürlich die Rechtfertigung schwerer. Wobei ich immer noch sagen würde: Besser zweimal schlecht (aber sich nochmal reingekniet) als eine grandiose Aktion mit Vollbefriedigend im ersten Versuch noch das Gut zu wollen und dann deutlich zu scheitern und vielleicht sogar nur ganz knapp über der ersten Note zu landen. Das dürfte einen gepflegten Begründungsaufwand erfordern, ob da nicht einfach deutliche Selbstüberschätzung vorliegt.
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Re: Wiederholungsversuch als "Makel"?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

In der Tat. Daher ist Wiederholen durchaus auch ein Risiko.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Wiederholungsversuch als "Makel"?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

JM hat geschrieben:In der Tat. Daher ist Wiederholen durchaus auch ein Risiko.
Klar ein win-win sieht anders aus :-w

Aber um es nochmal festzuhalten: Es ist an sich kein Makel!
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Re: Wiederholungsversuch als "Makel"?

Beitrag von Kiesela »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Mit zweimal 'rund um dasselbe' wird natürlich die Rechtfertigung schwerer. Wobei ich immer noch sagen würde: Besser zweimal schlecht (aber sich nochmal reingekniet) als eine grandiose Aktion mit Vollbefriedigend im ersten Versuch noch das Gut zu wollen und dann deutlich zu scheitern und vielleicht sogar nur ganz knapp über der ersten Note zu landen. Das dürfte einen gepflegten Begründungsaufwand erfordern, ob da nicht einfach deutliche Selbstüberschätzung vorliegt.
In dem Fall zwingt einen aber nichts und niemand, den Verbesserungsversuch anzugeben.
Nur noch Schnösel und Spießer.
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Re: Wiederholungsversuch als "Makel"?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ne. Dann kann man sich aussuchen, ob man knapp ausreichend im Freischuss, oder knapp ausreichend in der Verbesserung angeben will :-w
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Einwendungsduschgriff
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Re: Wiederholungsversuch als "Makel"?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Kann man sich denn aussuchen, welche Note gilt? Ich meine es zählt vAw nur die bessere Note und das 'andere Staatsexamen' ist damit ein Nullum. Hab mich da aber auch nicht drin vertieft... :-w
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Re: Wiederholungsversuch als "Makel"?

Beitrag von Baron »

es interessiert sich später niemand dafür, wann und wie oft Du examen gemacht hast.

machs lieber jetzt, denn fit fürs examen wirst Du Dich eh nie fühlen und aufschieben ist doof.
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Re: Wiederholungsversuch als "Makel"?

Beitrag von schlafkatze »

hau fünf monate rein und zieh'S durch. nicht an'S aufschieben denken. ziemlich viele schreiben nochmal und keinem, den ich kenne, wurde das je vorgehalten.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
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