IMHO bringt das isolierte auswendiglernen von Definitionen gar nichts, das sind schließlich keine Vokabeln... sowas geht höchstens zum schnellen repetieren von bereits gelerntem, dann braucht man aber m.E. keine extra Materialien mehr, wenn der Stoff schon einmal komplett erarbeitet wurde. Was nützt es dir z.B. in deiner BGB AT-Klausur, wenn du "Bote" definieren kannst, aber nicht weißt, wo im Aufbau die Abgrenzung zum Vertreter zu leisten ist?RechtInteressant hat geschrieben:Das führt mich zu einer weiteren Frage, von Alpmann-Schmidt gibt es doch auch diese Definitionssammlungen. Sind die dann analog auch zu empfehlen?ersti-eric hat geschrieben:als anfänger im staatsrecht würde ich mir wieder von alpmann schmidt die grundlagen fälle zulegen.
Ich bin nämlich wegen dieser ganzen Definitionen, mit denen wir zugeschüttet werden, ziemlich verunsichert, und nächste woche fr schreiben wir noch dazu ne bgb-probeklausur, wo ich unbedingt mitschreiben wollte.
Bei so einfachen Definitionen wie z.B. was ne Sache ist --> §90 BGB ist das kein problem. aber nicht alle stehen ja im gesetz, und dann muss man die ganzen theorien kennen, und die herrschende und die Mindermeinung dazu.
Kann mir da jemand sagen, wie ich mich in dem Dschungel zurechtfinden soll?
Fall Fallag
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Re: Fall Fallag
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Re: Fall Fallag
Also, ich finde schon, dass es einem insbesondere als Anfänger die Sache schon sehr erleichtert, wenn man ein paar der wichtigsten Definitionen auswendig lernt.
In den Klausuren wird einfach erwartet, dass man die Definitionen bringt, und während man sich als Fortgeschrittener viele entweder herleiten kann oder durch ständige Übung irgendwann draufhat, sieht das bei einem Anfänger doch anders aus.
Meiner Meinung nach ist daher durchaus sinnvoll, gerade als Anfänger Definitionen auswendig zu lernen.
Dass es allein damit nicht getan ist, dürfte ohnehin klar sein, aber es hilft zumindest.
In den Klausuren wird einfach erwartet, dass man die Definitionen bringt, und während man sich als Fortgeschrittener viele entweder herleiten kann oder durch ständige Übung irgendwann draufhat, sieht das bei einem Anfänger doch anders aus.
Meiner Meinung nach ist daher durchaus sinnvoll, gerade als Anfänger Definitionen auswendig zu lernen.
Dass es allein damit nicht getan ist, dürfte ohnehin klar sein, aber es hilft zumindest.
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Re: Fall Fallag
Natürlich muss man sie lernen, aber m.E. eben nicht isoliert vom restlichen Stoff. Ich würde mir ein Lehrbuch/Skript nehmen, und die zu definierenden TBM auf einen Zettel schreiben. Dann die passende Seitenzahl dazu notieren, um die Definition im Kontext nachschlagen zu können.Eagnai hat geschrieben:Also, ich finde schon, dass es einem insbesondere als Anfänger die Sache schon sehr erleichtert, wenn man ein paar der wichtigsten Definitionen auswendig lernt.
Im übrigen sehe ich (aus meiner Erfahrung) das größte Problem für Anfänger gerade in der oft falschen Gewichtung von (vom Abi antrainierten auswendig-)lernen und anwenden des Stoffs. Ich konnte im ersten Semester schon ein paar Definitionen aus dem BGB AT, aber die Abschlussklausur über §§ 145ff. hat mich nach acht Wochen Jura dennoch ziemlich überfordert.
- Borbarad
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Re: Fall Fallag
das war auch die schwerste klausur die wir im ganzen studium geschrieben hattenIch konnte im ersten Semester schon ein paar Definitionen aus dem BGB AT, aber die Abschlussklausur über §§ 145ff. hat mich nach acht Wochen Jura dennoch ziemlich überfordert.
http://www.youtube.com/watch?v=uiskWM1hzL8
I wanna stand with you on a mountain I wanna bathe with you in the sea I wanna lay like this forever Until the sky falls down on me..
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