Gliederung
Moderator: Verwaltung
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 44
- Registriert: Samstag 29. Januar 2011, 09:00
- Ausbildungslevel: Student (Sonstiges)
Re: Gliederung
Nur nochmal zum Verständnis, also bei A käme dann der Obersatz hin?
- Vincent
- Urgestein
- Beiträge: 6065
- Registriert: Sonntag 3. April 2005, 19:47
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Gliederung
Zumindest in meiner Art des Aufbaus, ja. (Der ist aber nicht zwingend. Es muss am Ende nur Sinn ergeben.)
Ich schreibs dir mal kurz aus.
A) A könnte gegen B einen Anspruch aus 433 II auf Zahlung von 20 Euro haben.
I) Der Anspruch aus 433 II muss zunächst entstanden sein.
A und B haben sich über die essentialia des Kaufs von nem Kätzchen geeinigt. Sie haben mithin einen Kaufvertrag geschlossen.
Der Anspruch der A gegen B auf 20 Euro aus 433 II ist entstanden.
II) Der Anspruch könnte aber dadurch weggefallen sein, dass Erfüllung nach 362 I eingetreten ist.
1) B selbst hat an A nichts gezahlt.
2) C könnte jedoch mit befreiender Wirkung für B geleistet haben, 267 I.Hier hat C als Mama des B 20 Euro dem A gegeben.
Der Anspruch ist mithin weggefallen durch Erfüllung nach 362 I.
A hat keinen Anspruch gegen B auf yada yada...
B) Sonstige Anspruchsgrundlagen
Anders siehts natürlich aus, wenn nur nach einer einzigen Anspruchsgrundlage gefragt ist. Es macht keinen Sinn, ein A) aufzumachen, wenn es kein B) gibt.
Ich schreibs dir mal kurz aus.
A) A könnte gegen B einen Anspruch aus 433 II auf Zahlung von 20 Euro haben.
I) Der Anspruch aus 433 II muss zunächst entstanden sein.
A und B haben sich über die essentialia des Kaufs von nem Kätzchen geeinigt. Sie haben mithin einen Kaufvertrag geschlossen.
Der Anspruch der A gegen B auf 20 Euro aus 433 II ist entstanden.
II) Der Anspruch könnte aber dadurch weggefallen sein, dass Erfüllung nach 362 I eingetreten ist.
1) B selbst hat an A nichts gezahlt.
2) C könnte jedoch mit befreiender Wirkung für B geleistet haben, 267 I.Hier hat C als Mama des B 20 Euro dem A gegeben.
Der Anspruch ist mithin weggefallen durch Erfüllung nach 362 I.
A hat keinen Anspruch gegen B auf yada yada...
B) Sonstige Anspruchsgrundlagen
Anders siehts natürlich aus, wenn nur nach einer einzigen Anspruchsgrundlage gefragt ist. Es macht keinen Sinn, ein A) aufzumachen, wenn es kein B) gibt.
If you cant blind them with brilliance, baffle them with bullshit.
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5042
- Registriert: Freitag 6. August 2010, 23:30
Re: Gliederung
Ich persönlich verwende für den Obersatz auf der höchsten Gliederungsebene die römischen Ziffern. Die Großbuchstaben sind bei mir Überschriften wie "A. Tatkomplex 1" oder "A. Ansprüche des B" vorbehalten. Selbstkritisch könnte man das natürlich als Verschwendung einer Gliederungsebene bezeichnen
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 44
- Registriert: Samstag 29. Januar 2011, 09:00
- Ausbildungslevel: Student (Sonstiges)
Re: Gliederung
Danke Vincent! Endlich versteh auch ich das mal Du bist mein persönlicher Held.
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 54
- Registriert: Samstag 22. Januar 2011, 10:02
Re: Gliederung
@ Vincent:
Aber die Gliederung kannst Du doch nicht durchziehen, wenn Du mehrere (vermeintliche) Anspruchsinhaber prüfst, oder? Da brauchst Du die A´s, B´s etc. doch für: "Ansprüche des A" / "Ansprüche des B" usw.?
Aber die Gliederung kannst Du doch nicht durchziehen, wenn Du mehrere (vermeintliche) Anspruchsinhaber prüfst, oder? Da brauchst Du die A´s, B´s etc. doch für: "Ansprüche des A" / "Ansprüche des B" usw.?
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5042
- Registriert: Freitag 6. August 2010, 23:30
Re: Gliederung
Dazu mein letzter Post. Denkbar ist natürlich auch, diese Überschriften sozusagen "außerhalb" der Gliederung anzuordnen, also ohne A.Matthias80 hat geschrieben:@ Vincent:
Aber die Gliederung kannst Du doch nicht durchziehen, wenn Du mehrere (vermeintliche) Anspruchsinhaber prüfst, oder? Da brauchst Du die A´s, B´s etc. doch für: "Ansprüche des A" / "Ansprüche des B" usw.?