Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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VVehnert
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von VVehnert »

Tikka hat geschrieben:=D>
Glückwunsch.
Danke! :)
dlutsche
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von dlutsche »

Hallo VVehnert,

dein Weg kommt mir ziemlich bekannt vor. Finde ich sehr ansprechend.
Inwiefern war es für dich die beste Entscheidung deines Lebens? Also was bewegt dich dazu,
diese Äußerung zu machen?
Ich weiß, dass das sehr subjektiv ist. Dennoch würde ich mich über eine Antwort freuen.

Und natürlich: Glückwunsch!!
VVehnert
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von VVehnert »

Inwiefern war es für dich die beste Entscheidung deines Lebens? Also was bewegt dich dazu, diese Äußerung zu machen?
Ich fand es bereichernd, einfach noch einmal was komplett Neues zu machen. Neue Leute kennenzulernen, nochmal Party zu machen, sich noch einmal intensiv mit dem zu beschäftigen, was einem Spaß macht. Viele haben mir gesagt, dass es total unvernünftig sei, eine Lebzeitverbeamtung auf A10 "wegzuwerfen", letztlich hat das Ergebnis meine Entscheidung (zumindest m.E.) aber doch bestätigt.
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Vorkriegsjugend
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Man sollte dabei darauf achten, was einem genau wichtig ist. Viele werdende Rpfl kommen aus einer Beamtenfamilie oder ähnlichen Verhältnissen und wählen den Beruf insbesondere der Sicherheit wegen. Es dürfte wenig arbeitslose Rpfl geben und der Beruf ist in Anbetracht der Leistungserfordernis gut bezahlt und absolut kriesensicher. Die Qualität der Ausbildung lässt aber ohne weiteres ein darauf folgendes Jurastudium zu. Wem die Sicherheit wichtig ist bleibt und einige wollen noch mehr daraus machen. Aus diesem Grund habe ich mich damals auch entschieden nochmal Jura zu studieren. Viele meiner ehemaligen Kollegen haben ebenfalls mit dem Gedanken gespielt und sich dann doch für die Sicherheit entschieden. 4 Leuten aus meinem Jahrgang haben Jura studiert danach, von ca. 100 Absolventen. Ich könnte mir vorstellen, dass jetzt viele nebenbei ein Jurastudium in Hagen anfangen werden, wo dort jetzt auch zum Stex studiert werden kann, da man dann die Sicherheit vorerst nicht aufgeben muss.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von z0rr0_z »

VVehnert hat geschrieben:So, mal eine kleine Zusammenfassung meiner Erfahrungen in den letzten Jahren, nachdem ich das erste Staatsexamen jetzt bestanden habe. Vielleicht ist das ja auch für den einen oder anderen interessant, der in einer ähnlichen Lage ist.

1. Vollzeitarbeit neben dem Studium halte ich für sehr schwierig, da man dort einfach zu langsam vorankommt. Mit einer Halbzeitstelle geht das aber zumindest im Grund- und Hauptstudium aber sehr gut (es bleibt auch genug Zeit für Hobby, Feiern, Beziehung). Vor der Examensvorbereitung habe ich aufgehört zu arbeiten. Kenne aber durchaus Leute, die weiterhin bis zu 15h gearbeitet haben und trotzdem tolle Ergebnisse erzielt haben. Und um ehrlich zu sein: In der Examensvorbereitungszeit hatte ich soviel Freizeit wie lange nicht mehr. Mehr als 4-6 Stunden pro Tag kann - zumindest ich - nicht sinnvoll arbeiten.

2. Die Rechtspflegerausbildung bringt einem in den ersten Semestern definitiv etwas, bis zur Examensvorbereitung hat sich der "Vorsprung" aber nahezu nivelliert. Ich vermute, mit einer Ausbildung als Dipl. Verwaltungswirt etc. ist es ähnlich. Ein Vorteil ist eventuell noch die "Altersreife", mit der man ein Studium nach einer bereits abgeschlossenen Ausbildung angehen kann.

3. Wenn man sich ein großes Projekt wie ein Studium zutraut: Machen! Sonst bereut man es später. Bei mir war es eine der besten Entscheidungen in meinem Leben. :)
Glückwunsch auch von mir, dass du den Schritt gewagt und erfolgreich durchgezogen hast.

Und befindest du dich nun im Referendariat? Kommt auch eine Rückkehr in den öD in Frage?
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von VVehnert »

Danke :)

Ich habe im Anschluß noch den Verbesserungsversuch gemacht (wobei sogar der Sprung auf die nächsthöhere Notenstufe geklappt hat) und warte jetzt auf meinen Ref Platz und arbeite überbrückend in einer GK.

Bzgl. meiner Zukunft bin ich noch unsicher: Einerseits würde mir eine Tätigkeit als Richter schon gefallen, andererseits finde ich eine Tätigkeit als Anwalt in einer GKen inzwischen auch recht attraktiv.. Vor allem, da die zeitliche Belastung doch nicht so groß zu sein scheint, wie vorher immer gedacht (ist aber sicher von GK zu GK verschieden). Ich hoffe, das Ref bietet mir noch etwas Hilfe bei der Entscheidungsfindung. ;)
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von z0rr0_z »

Das hört sich ja schon mal sehr positiv an. Finde es immer beeindruckend, wenn Leute diesen Schritt wagen. Und bereust du es nicht, dass du die (auch finanzielle) Sicherheit als Beamter aufgegeben hast?

Ich bin seit einem halben Jahr Rechtspfleger und habe diesen Monat begonnen, Jura zu studieren. Man(n) muss ja auch überleben (und Frau auch), daher neben dem Job.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Tibor »

Ist denn eine A9 Stelle mit sagen wir 23 Jahren soviel Sicherheit, dass man seine Träume und Ideen unterordnet? Ich würde das Argument Sicherheit ja verstehen, wenn man schon 40 Jahre alt ist, drei minderjährige Kinder und einen Hauskredit hat, aber doch nicht mit Anfang 20.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von z0rr0_z »

Da hast du natürlich Recht.
Ich bin nun fast 27, und bin auch schon während der Rechtspfleger-Ausbildung bei meinen Eltern ausgezogen. Ich benötige daher zumindest finanzielle Sicherheit.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Tibor »

Ok, das verstehe ich dann. Kann man ggf in Teilzeit gehen? Halbwegs bezahlte Teilzeitstellen sollte es doch auch in größeren Kanzleien geben, oder? Oder gar elternunabhängiges Bafög? Gilt denn ein "Anwärterstudium" als Erstausbildung iSd BaföG?
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von z0rr0_z »

Ich muss zugeben, über Bafög habe ich mir noch nicht allzu viele Gedanken gemacht.
Ich bezweifle, dass ich dort überhaupt einen Anspruch hätte. Abgesehen vom Einkommen der Eltern, war die Rechtspfleger-Ausbildung bereits meine zweite Ausbildung.

Nun sind wir gerade umgezogen und haben natürlich auch unsere Verbindlichkeiten, meine Frau hat auch keine volle Stelle.

Unser OLG lehnt eine Teilzeitbeschäftigung für ein Studium nach eigener Aussage grundsätzlich ab: "Wir haben Sie ausgebildet, wir möchten Sie auch entsprechend einsetzen".

Ich werde das Studium so gut es geht neben dem Job führen - bis auf Abschlussklausuren und Pflichtarbeitsgemeinschaften läuft alles zu Hause, da ich in dem nun eingeführten Staatsexamens-Studiengang an der Fernuniversität in Hagen studiere. Ich habe hier und dort schon mitbekommen, dass das Fernstudium dort möglicherweise keinen guten Ruf haben könnte, aber das Examen legt man ja vor dem LJPA ab, egal, wo man vorher studiert hat.

Sollte sich eine Teilzeitstelle in einer Kanzlei ergeben, die so gut bezahlt wird, dass man nur mit geringen Einbußen leben müsste, wäre ich grundsätzlich nicht abgeneigt.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Ich hab das Bafög-Amt damals davon überzeugen können, dass mein Rpfl-Studium zwingende Voraussetzung für mein Jurastudium war, weshalb ich Bafög auf reiner Darlehensbasis bekommen habe. Allerdings hatte ich vorher tatsächlich nur Fachgebundene Hochschulreife, so dass mein Diplom tatsächlich Zugangsvoraussetzung für ein universitäres Studium war.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von thh »

z0rr0_z hat geschrieben:Unser OLG lehnt eine Teilzeitbeschäftigung für ein Studium nach eigener Aussage grundsätzlich ab: "Wir haben Sie ausgebildet, wir möchten Sie auch entsprechend einsetzen".
Ja, der Bedarf an Rpfl ist derzeit manchenorts deutlich höher als das Angebot ...
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von z0rr0_z »

Vorkriegsjugend hat geschrieben:Ich hab das Bafög-Amt damals davon überzeugen können, dass mein Rpfl-Studium zwingende Voraussetzung für mein Jurastudium war, weshalb ich Bafög auf reiner Darlehensbasis bekommen habe. Allerdings hatte ich vorher tatsächlich nur Fachgebundene Hochschulreife, so dass mein Diplom tatsächlich Zugangsvoraussetzung für ein universitäres Studium war.
So sieht es bei mir auch aus: Fachhochschulreife, erst mit dem Diplom kann ich an der Universität studieren.

Die Frage ist allerdings, wie hoch letztlich die Bafög-Zahlungen wären... Die ersten Semester wäre das Studium sicher noch neben dem Job machbar. Alles andere müsste man dann sehen. Ggf. käme man dann auch über einen KFW-Bildungskredit weiter.
Zuletzt geändert von z0rr0_z am Freitag 7. April 2017, 10:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von z0rr0_z »

thh hat geschrieben:
z0rr0_z hat geschrieben:Unser OLG lehnt eine Teilzeitbeschäftigung für ein Studium nach eigener Aussage grundsätzlich ab: "Wir haben Sie ausgebildet, wir möchten Sie auch entsprechend einsetzen".
Ja, der Bedarf an Rpfl ist derzeit manchenorts deutlich höher als das Angebot ...
Man könnte als Arbeitgeber/Dienstherr aber durchaus offen dafür sein, dass seine Arbeitnehmer/Beamte sich auf eigene Kosten fortbilden möchten. Wäre grundsätzlich ja auch eine Investition, da der entsprechende Beamte sodann in höheren Laufbahnen eingesetzt werden könnte. Aber wie heißt es so schön: "Das gab es ja noch nie. Da könnt' ja jeder kommen! / Das haben wir schon immer so gemacht!" #-o
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