Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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julée
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von julée »

@dlutsche: VVehnert hat damit angefangen, hauptsächlich auf das Finanzielle abzustellen. Und insoweit hat OJ1988 Recht, dass der effektive Stundenlohn als WiMi nach dem 1. Examen in einer GK vermutlich eher schlechter ist; welche Tätigkeit man nun attraktiver findet, dürfte Typfrage sein. Die Chancen auf einen Verdienst von > 3.000 € netto / Monat sind aber natürlich langfristig als Volljurist besser.
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VVehnert
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von VVehnert »

julée hat geschrieben:@dlutsche: VVehnert hat damit angefangen, hauptsächlich auf das Finanzielle abzustellen. Und insoweit hat OJ1988 Recht, dass der effektive Stundenlohn als WiMi nach dem 1. Examen in einer GK vermutlich eher schlechter ist; welche Tätigkeit man nun attraktiver findet, dürfte Typfrage sein. Die Chancen auf einen Verdienst von > 3.000 € netto / Monat sind aber natürlich langfristig als Volljurist besser.
Hm, eigentlich hatte ich nur auf meinen Verdienst abgestellt ("Und als WiMi mit erstem Staatsexamen verdiene ich schon jetzt einiges mehr als zuletzt als Rechtspfleger."). Und ich habe eben derzeit als WiMi sowohl ein höheres Nettoeinkommen als auch eine geringere Arbeitszeit als damals als Rechtspfleger. Dass das in jeder GK so sein muss würde ich nicht behaupten.
z0rr0_z
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von z0rr0_z »

julée hat geschrieben:Ja, aber wenn ich es richtig gegoogelt habe, geht es um einmal 4 Monate und einmal 2 Monate theoretische Ausbildung. Ich kann ja verstehen, wenn man "mehr" möchte und deshalb noch ein Jurastudium anfängt, aber wenn es allein um die Auswirkungen auf das Privatleben geht, würde ich persönlich vermutlich lieber die 6 Monate im FH-Wohnheim nehmen, anstatt jahrelang neben dem Beruf zu studieren, ein Jahr Examensvorbereitung betreiben zu müssen und dann noch mit über 30 zwei Jahre Referendariat absolvieren zu müssen.
Die Bereiche des Jurastudiums interessieren mich mehr als die des Rechtspflegers, was auch ein Grund dafür ist, dass ich mich in dieser Richtung bilden möchte. Und wenn die Leistungen stimmen und (wohl auch unter Reduzierung der Arbeitszeit) ggf. ein Prädikatsexamen erreicht wird, bin ich auch bereit, mit über 30 ins Ref. zu gehen.
...dafür haben wir kein Formular. =;

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julée
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von julée »

z0rr0_z hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Ja, aber wenn ich es richtig gegoogelt habe, geht es um einmal 4 Monate und einmal 2 Monate theoretische Ausbildung. Ich kann ja verstehen, wenn man "mehr" möchte und deshalb noch ein Jurastudium anfängt, aber wenn es allein um die Auswirkungen auf das Privatleben geht, würde ich persönlich vermutlich lieber die 6 Monate im FH-Wohnheim nehmen, anstatt jahrelang neben dem Beruf zu studieren, ein Jahr Examensvorbereitung betreiben zu müssen und dann noch mit über 30 zwei Jahre Referendariat absolvieren zu müssen.
Die Bereiche des Jurastudiums interessieren mich mehr als die des Rechtspflegers, was auch ein Grund dafür ist, dass ich mich in dieser Richtung bilden möchte. Und wenn die Leistungen stimmen und (wohl auch unter Reduzierung der Arbeitszeit) ggf. ein Prädikatsexamen erreicht wird, bin ich auch bereit, mit über 30 ins Ref. zu gehen.
Deshalb ja auch die Einschränkung meiner Aussage auf den Aspekt "Auswirkungen auf das Privatleben".
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Muirne
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Muirne »

Gebe julée Recht mit der Auswirkung auf das Privatleben. Jurastudium und Exvorbereitung waren für mich gegen Ref deutlich entspannter, da selbstbestimmt. Die Verschulung, Stress und Druck nerven. Meine FH Nachhilfeschüler haben es zwar auch nicht leicht, aber wenn man davon die Schnauze voll hat, muss man wissen, dass am End mit Anfang 30 nochmal 2 Jahre Schule warten. Geht trotzdem natürlich, aber dieser Aspekt war mir persönlich bei Beginn nicht klar. Würd ich's deshalb anders machen? Trotzdem nö. Nur Privatleben leidet definitiv gerade. Ich bin wahrscheinlich an meinem Geburtstag auf 'nem Wochenendseminar beim Lernen.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von z0rr0_z »

Ok, dass das Ref. stressig ist, habe ich mir auch schon gedacht. Hätte nicht gedacht, dass es "verschult" ist.
Aber gut, bevor ich mir Gedanken über das Ref. mache, muss ich ja erst mal sehen, dass das Studium vernünftig läuft.
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Kasimir
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Kasimir »

Muirne hat geschrieben:Gebe julée Recht mit der Auswirkung auf das Privatleben. Jurastudium und Exvorbereitung waren für mich gegen Ref deutlich entspannter, da selbstbestimmt. Die Verschulung, Stress und Druck nerven. Meine FH Nachhilfeschüler haben es zwar auch nicht leicht, aber wenn man davon die Schnauze voll hat, muss man wissen, dass am End mit Anfang 30 nochmal 2 Jahre Schule warten. Geht trotzdem natürlich, aber dieser Aspekt war mir persönlich bei Beginn nicht klar. Würd ich's deshalb anders machen? Trotzdem nö. Nur Privatleben leidet definitiv gerade. Ich bin wahrscheinlich an meinem Geburtstag auf 'nem Wochenendseminar beim Lernen.
Verschulung, Stress und Druck?

Ich fande das Ref deutlich entspannter als das Studium. Ich hatte deutlich mehr Freizeit und die Stationen kann man doch auch (bis auf Zivlgerichts und StA) frei wählen. Die Vorbereitung auf das Examen ist kurz und knackig. Und AG findet einmal in der Woche statt, was ich jetzt nicht sonderlich verschult finde. Im Berufsleben ist das Korsett da doch deutlich enger. Wen das Ref schon nervt, der wird vermutlich im Berufsleben sein blaues Wunder erleben.
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Tibor
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Tibor »

Naja, ich denke sie meint mit "Verschulung" eher dieses fremdbestimmte Lernen. Bis zum 1. Examen wird man allein gelassen (sieh zu wie du das schaffst) und nun muss man aufeinmal zur AG, schreibt regelmäßig Klausuren, hat ggf. Extrakurse (Rechtsgeschichte, Europarecht) und sonstige Pflichtklausurenkurse kurz vor dem Examen.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von z0rr0_z »

Die "Verschulung" ist mir aus den praktischen Abschnitten der Rechtspfleger-Ausbildung noch bestens bekannt: 1x pro Woche Unterricht bei Gericht mit Anwesenheitskontrolle. Am Ende der Praxisabschnitte gab es darüber auch ein Zeugnis - mündliche Beteiligung zählte hier 30 % (an der FH selbst jedoch nicht).
Auch an der FH empfand ich das Lernen aufgrund der Anwesenheitspflicht im Unterricht z. T. als "fremdbestimmt". Andererseits bekam man dafür ja auch Bezüge gezahlt...
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Kasimir
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Kasimir »

Tibor hat geschrieben:Naja, ich denke sie meint mit "Verschulung" eher dieses fremdbestimmte Lernen. Bis zum 1. Examen wird man allein gelassen (sieh zu wie du das schaffst) und nun muss man aufeinmal zur AG, schreibt regelmäßig Klausuren, hat ggf. Extrakurse (Rechtsgeschichte, Europarecht) und sonstige Pflichtklausurenkurse kurz vor dem Examen.
OK. Bei uns gab es nur den wöchentlichen AG-Termin. Klausuren wurden alle paar Monate im AG Termin geschrieben. Darüber hinaus musste man sich selbst organisieren (privater Klausurenkurs) etc. Irgendwelche Zusatzkurse zum Europarecht oder so gab es auch nicht. Das mag von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Aber ein oder zwei Pflichttermine pro Woche würde ich jetzt nicht als "verschult" bezeichnen.
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Muirne
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Muirne »

Dazu kommen wochenlange Einführungslehrgänge, zu denen man täglich antanzen darf. Da kommt einiges zusammen. Wie man das subjektiv empfindet, kann sicher von vielen Faktoren abhängen, aber die Perspektive wollte ich eben auch einmal vermitteln. Bei mir war das Studium im Vergleich tatsächlich völlig entspannt. Ich arbeite auch nebenher und das macht mir nichts aus. Hab ich mir nämlich so ausgesucht.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von julée »

Kasimir hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Naja, ich denke sie meint mit "Verschulung" eher dieses fremdbestimmte Lernen. Bis zum 1. Examen wird man allein gelassen (sieh zu wie du das schaffst) und nun muss man aufeinmal zur AG, schreibt regelmäßig Klausuren, hat ggf. Extrakurse (Rechtsgeschichte, Europarecht) und sonstige Pflichtklausurenkurse kurz vor dem Examen.
OK. Bei uns gab es nur den wöchentlichen AG-Termin. Klausuren wurden alle paar Monate im AG Termin geschrieben. Darüber hinaus musste man sich selbst organisieren (privater Klausurenkurs) etc. Irgendwelche Zusatzkurse zum Europarecht oder so gab es auch nicht. Das mag von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Aber ein oder zwei Pflichttermine pro Woche würde ich jetzt nicht als "verschult" bezeichnen.
Nun ja, mit Anwesenheitspflicht irgendwelche Vor- oder Nachmittage in einer mal mehr oder weniger gewinnbringenden AG / Zusatzveranstaltung sitzen zu müssen, ist schon mehr "Verschulung" als ich im gesamten Studium hatte. Und in Berlin sind insgesamt 27 Probeklausuren in 18 Monaten (außerhalb der eigentlichen AG-Termine) zu schreiben plus diverse Zusatzveranstaltungen plus Einführungslehrgänge (insgesamt 11 Wochen, wenn ich mich nicht verrechnet habe).
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von OJ1988 »

julée hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Naja, ich denke sie meint mit "Verschulung" eher dieses fremdbestimmte Lernen. Bis zum 1. Examen wird man allein gelassen (sieh zu wie du das schaffst) und nun muss man aufeinmal zur AG, schreibt regelmäßig Klausuren, hat ggf. Extrakurse (Rechtsgeschichte, Europarecht) und sonstige Pflichtklausurenkurse kurz vor dem Examen.
OK. Bei uns gab es nur den wöchentlichen AG-Termin. Klausuren wurden alle paar Monate im AG Termin geschrieben. Darüber hinaus musste man sich selbst organisieren (privater Klausurenkurs) etc. Irgendwelche Zusatzkurse zum Europarecht oder so gab es auch nicht. Das mag von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Aber ein oder zwei Pflichttermine pro Woche würde ich jetzt nicht als "verschult" bezeichnen.
Nun ja, mit Anwesenheitspflicht irgendwelche Vor- oder Nachmittage in einer mal mehr oder weniger gewinnbringenden AG / Zusatzveranstaltung sitzen zu müssen, ist schon mehr "Verschulung" als ich im gesamten Studium hatte. Und in Berlin sind insgesamt 27 Probeklausuren in 18 Monaten (außerhalb der eigentlichen AG-Termine) zu schreiben plus diverse Zusatzveranstaltungen plus Einführungslehrgänge (insgesamt 11 Wochen, wenn ich mich nicht verrechnet habe).
Ich habe nie verstanden, warum man Leute, die 5 Jahren weitgehend selbstbestimmtes Lernen erfolgreich hinter sich gebracht haben, wieder in ein schulähnliches Korsett zu zwingen meint und dann nicht mal die Qualität des Unterrichts sicherstellt.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von z0rr0_z »

OJ1988 hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Naja, ich denke sie meint mit "Verschulung" eher dieses fremdbestimmte Lernen. Bis zum 1. Examen wird man allein gelassen (sieh zu wie du das schaffst) und nun muss man aufeinmal zur AG, schreibt regelmäßig Klausuren, hat ggf. Extrakurse (Rechtsgeschichte, Europarecht) und sonstige Pflichtklausurenkurse kurz vor dem Examen.
OK. Bei uns gab es nur den wöchentlichen AG-Termin. Klausuren wurden alle paar Monate im AG Termin geschrieben. Darüber hinaus musste man sich selbst organisieren (privater Klausurenkurs) etc. Irgendwelche Zusatzkurse zum Europarecht oder so gab es auch nicht. Das mag von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Aber ein oder zwei Pflichttermine pro Woche würde ich jetzt nicht als "verschult" bezeichnen.
Nun ja, mit Anwesenheitspflicht irgendwelche Vor- oder Nachmittage in einer mal mehr oder weniger gewinnbringenden AG / Zusatzveranstaltung sitzen zu müssen, ist schon mehr "Verschulung" als ich im gesamten Studium hatte. Und in Berlin sind insgesamt 27 Probeklausuren in 18 Monaten (außerhalb der eigentlichen AG-Termine) zu schreiben plus diverse Zusatzveranstaltungen plus Einführungslehrgänge (insgesamt 11 Wochen, wenn ich mich nicht verrechnet habe).
Ich habe nie verstanden, warum man Leute, die 5 Jahren weitgehend selbstbestimmtes Lernen erfolgreich hinter sich gebracht haben, wieder in ein schulähnliches Korsett zu zwingen meint und dann nicht mal die Qualität des Unterrichts sicherstellt.
In unserer Ausbildung waren die meisten Dozenten leider auch nur ... naja, stets bemüht.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von julée »

OJ1988 hat geschrieben:Ich habe nie verstanden, warum man Leute, die 5 Jahren weitgehend selbstbestimmtes Lernen erfolgreich hinter sich gebracht haben, wieder in ein schulähnliches Korsett zu zwingen meint und dann nicht mal die Qualität des Unterrichts sicherstellt.
Ist ja auch immer eine Frage, wie gut oder schlecht das Budget ist und wer sich für solche Veranstaltungen überhaupt findet. Eine wirklich sinnvolle AG zu halten, macht ja schon einen gewissen Aufwand, den man erstmal "nebenbei" bewältigen muss. Hier gab es eine gewisse Spreizung zwischen "gut, wenngleich möglicherweise speziell" und "unterirdisch schlecht"; Mittelfeld eher nicht vorhanden.
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