Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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VVehnert
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Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von VVehnert »

Hallo,

ich bitte mal um Rat zu folgendem Problem:

Ich habe 2008 mit eher dürftigem Ergebnis ;) meine Ausbildung zum Diplom- Rechtspfleger abgeschlossen (war damals wenig motiviert und habe mich nicht wirklich in die Ausbildung reingehängt) und habe dann an einem Gericht als Rechtspfleger zu arbeiten angefangen.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich noch ein Jurastudium dranhängen soll (Perspektive selbstständiger/ angestellter Rechtsanwalt). Ich könnte meine Arbeit auf Halbzeit umstellen und nebenher studieren. Da ich berufsmäßig viel mit Rechtsanwälten zu tun habe, reizt mich die Tätigkeit doch mehr als meine gegenwärtige, wobei mir das juristische Arbeiten durchaus Spaß macht und meiner Neigung entspricht.

Meine Fragen:
1.) Kriegt man ein Studium neben einer Halbtagsstelle hin, wenn man motiviert ist und schon (fach-) juristische Kenntnisse hat?
2.) Wie ist das mit dem Gehalt als Berufseinsteiger (Rechtsanwalt)? Wenn ich mir so manche Themen in diesem Forum anschaue, verdient man als angestellter Rechtsanwalt erheblich weniger als ich momentan bekomme, was natürlich keine besonders gute Perspektive ist ;) Bei 2000,00 € netto kann ich (zumindest finanziell!) auch meine jetzige Stelle behalten und habe die relative Sicherheit des Beamtenstatusses.
3.) Hat jemand eventuell selbst schon ein Jurastudium an das Diplom drangehängt und kann berichten?

Ich weiss, dass das Jurastudium mit Halbtagsarbeit kein Spaziergang werden wird -um es vorsichtig auszudrücken. Aber in der beruflichen Praxis als Rechtspfleger entwickeln sich bei einem manchmal doch Geschäftsideen, die man nur mit Anwaltszulassung verwirklichen kann...

Ich kenne auch einige Ex-Kollegen, die noch Jura studiert haben und dann (mit normal guten Abschlüssen z.B. 7 Punkten im 2. Staatsexamen) als Richter eingestellt wurden.

Bin auf Antworten gespannt!

Gruß
Peter
Matthias80
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Matthias80 »

Du kriegst 2.000,- netto und bist verbeamtet? Bleib dabei!
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bilguer
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von bilguer »

Hallo,
Deine Einschätzung, dass ein Studium neben dem Halbtagsjob schwierig ist, wird von mir - um es vorsichtig zu sagen - geteilt.
Hast Du schon eine Idee, wie Du das mit Sitzscheinen machen willst, wenn Du eigentlich arbeiten musst. Ich schätze Du hast vor, vormittags zu arbeiten und dann nachmittags zu studieren.

Ebenfalls teile ich die EInschätzung, dass Du derzeit finanziell ordentlich da stehtst und ein besserer Weg als selbstständiger RA nicht zwingend vorgegeben ist - wenngleich möglich.

Damit Du mich nicht falsch verstehst, ich will Dir die Idee nicht ausreden. Wer eine andere Perspektive haben möchte, der soll sie sich auch verwirklichen.
Hast Du Dir schon einmal Gedanken gemacht, über den Rechtspflegerjob eine Weiterbildung zum Amtsanwalt zu machen. Mit Sicherheit ein einfacherer Weg.

Gruß
bilguer
Eagnai
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Eagnai »

VVehnert hat geschrieben:Ich kenne auch einige Ex-Kollegen, die noch Jura studiert haben und dann (mit normal guten Abschlüssen z.B. 7 Punkten im 2. Staatsexamen) als Richter eingestellt wurden.
In letzter Zeit oder ist das schon länger her? Nach dem, was man im Moment so von anderen hört, dürfte es zurzeit doch relativ schwer sein, mit 7 Punkten im zweiten Examen an eine Richterstelle zu kommen.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Eagnai »

bilguer hat geschrieben:Hast Du Dir schon einmal Gedanken gemacht, über den Rechtspflegerjob eine Weiterbildung zum Amtsanwalt zu machen. Mit Sicherheit ein einfacherer Weg.
Wenn er die Rechtspfleger-Ausbildung aber "mit eher dürftigem Ergebnis" abgeschlossen hat, scheidet diese Möglichkeit vielleicht schon wegen der Note aus?

Ich meine, ich weiß nicht, wie es anderswo aussieht, aber zumindest aus NRW/Hamm weiß ich, dass im Moment nur sehr wenige Amtsanwälte ausgebildet werden und man daher nur schwer an einen Platz kommt.
Zuletzt geändert von Eagnai am Sonntag 23. Januar 2011, 16:29, insgesamt 1-mal geändert.
Stringtheorie
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Stringtheorie »

VVehnert hat geschrieben: 1.) Kriegt man ein Studium neben einer Halbtagsstelle hin, wenn man motiviert ist und schon (fach-) juristische Kenntnisse hat?
Nein ! Speziell das jeweils letzte Jahr vor den Examen, ist derart intensiv, dass Du mit Halbtagsarbeiten im Vergleich zu Deinen Mitstreitern arg benachteiligt bist. Je nachdem, wie gut oder schlecht Du bist - kann durch die Halbtagsarbeit das Examen auch gänzlich gefährdet sein. Deine Vorkenntnisse werden Dir vor allem fürs Erste (!) Examen extrem wenig bis überhaupt nichts nützen.
2.) Wie ist das mit dem Gehalt als Berufseinsteiger (Rechtsanwalt)?
Ohne DoppelVB und Zusatzquallies - je nach Examen und Arbeitgeber zwischen: 35.000 und 45.000 brutto.
Aber in der beruflichen Praxis als Rechtspfleger entwickeln sich bei einem manchmal doch Geschäftsideen, die man nur mit Anwaltszulassung verwirklichen kann...
Die Ausbildung kostet Dich schätzungsweise 8 - 10 Jahre (vor allem wenn Du es halbtags machst). Du wirst kein Privatleben haben über große Strecken. Die Chance beruflich oder persönlich zu scheitern ist sehr hoch. Überleg auch mal Alternativen, wenn Du Dich über ein Studium weiterqualifizierne willst. Z.B. auf B.A. oder ähnliches. Kostet Dich nur 1 /4 der Zeit, ist auch Halbtags machbar und eröffnet ebenfalls breite Berufszweige.
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Urs Blank
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Urs Blank »

Ich sehe nicht ganz, weshalb man bei einer Halbtagsstelle als Rechtspfleger nicht nebenher erfolgreich Jura studieren kann. Halbtag bedeutet im Beamtenverhältnis ja wirklich halbtag, also nur rund 4 Stunden pro Tag. In den meisten Rechtspfleger-Dezernaten dürfte man zeitlich auch so flexibel sein, dass man die Arbeitszeit mit Pflicht-Anwesenheiten an der Uni verbinden kann.

Ohne hier eine fruchtlose Diskussion über den Wert der Rechtspfleger-Ausbildung beginnen zu wollen: Als ausgebildeter Rechtspfleger ist man m. E. jedem „normalen“ Jura-Erstsemester weit voraus, weil man Grundkenntnisse der wichtigsten Rechtsgebiete hat, an die man anknüpfen kann. Denn auch die spezialisierten Materien, mit denen sich Rechtspfleger zu beschäftigen haben, werden in ihrer Ausbildung ja nicht isoliert oder freischwebend gelehrt, sondern in den Zusammenhang des jeweiligen Rechtsgebiets eingeordnet. Es dürfte beispielsweise deutlich einfacher sein, das Kreditsicherungsrecht zu erlernen, wenn man sich schon einmal (in der Praxis) mit Grundbuchsachen befasst hat.

Außerdem hat man durch die praktische Tätigkeit in der Regel ein Gespür für juristisches Denken entwickelt, das sich andere Studenten erst mühsam aneignen müssen.
Zuletzt geändert von Urs Blank am Sonntag 23. Januar 2011, 20:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Matthias80
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Matthias80 »

Da würde ich zustimmen. Ich habe im 1. Semester im Zivilrecht schon von meiner kfm. Ausbildung profitiert, weil wir dort viel BGB AT und Kaufrecht gemacht haben. Von daher sollte man als Rechtspfleger erst recht einen gewissen Vorsprung haben. Ob das reicht, um es nachhaltig leichter zu haben ist aber wohl kaum anzunehmen.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Lara83 »

Ich denke, das studium wird neben der halben stelle gut zu schaffen sein. selbst ohne juristische vorkenntnisse wäre das möglich. Als rechtspfleger wirst du den anderen aber weit voraus sein und schon einen guten grundstock an wissen haben, auf den sich aufbauen lässt. wichtig ist nur, dass du dich frühzeitig auf das examen vorbereitest und immer am ball bleibst. dich ein jahr gänzlich zur examensvorbereitung zurückzuziehen, ist dir ja nicht möglich. aber auch das lässt sich schaffen.

die frage ist wohl nur, ob du dir den stress wirklich antun willst. 2000 € netto sind ein ordentlicher verdienst, den bekommt so mancher volljurist nicht hin. des geldes wegen würde ich das studium also nicht wählen.
etwas anderes ist es aber, wenn du einfach wirklich richtig bock darauf hast, anwalt zu werden und dich dein jetziger beruf nicht erfüllt. ich vermute, dass du noch rel. jung bist und die aussicht die nächsten 30 jahre einen job machen zu müssen, der einem nicht wirklich spaß macht, stelle ich mir da schrecklich vor.

zu deinen chancen auf dem arbeitsmarkt gegenüber einem herkömmlichen juristen kann ich nichts sagen.
VVehnert
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von VVehnert »

Hallo,

danke für die vielen Antworten!
Hast Du schon eine Idee, wie Du das mit Sitzscheinen machen willst, wenn Du eigentlich arbeiten musst. Ich schätze Du hast vor, vormittags zu arbeiten und dann nachmittags zu studieren.
In meinem Bundesland wird mit großer Wahrscheinlichkeit bald die "Vertrauensarbeitszeit" kommen- d.h. man recht unproblematisch freinehmen, wenn die Kollegen mitspielen.
Hast Du Dir schon einmal Gedanken gemacht, über den Rechtspflegerjob eine Weiterbildung zum Amtsanwalt zu machen. Mit Sicherheit ein einfacherer Weg.
Leider ist Strafrecht gar nicht mein Ding. Ich kann mir auch nicht vorstellen, später mal in dem Bereich zu arbeiten. Bezirksrevisor würde mir schon eher liegen. Aber allgemein ist das Problem im gehobenen Dienst, dass man Recht schnell an Grenzen stößt und auch bei großem persönlichem Engagement finanziell nicht weiter vorwärtskommt. Das ist mit abgeschlossenem Studium anders, denke ich.
In letzter Zeit oder ist das schon länger her? Nach dem, was man im Moment so von anderen hört, dürfte es zurzeit doch relativ schwer sein, mit 7 Punkten im zweiten Examen an eine Richterstelle zu kommen.
Bei dem Fall, an den ich jetzt direkt gedacht habe, war erst letztes Jahr die Einstellung.
Die Ausbildung kostet Dich schätzungsweise 8 - 10 Jahre (vor allem wenn Du es halbtags machst). Du wirst kein Privatleben haben über große Strecken. Die Chance beruflich oder persönlich zu scheitern ist sehr hoch. Überleg auch mal Alternativen, wenn Du Dich über ein Studium weiterqualifizierne willst. Z.B. auf B.A. oder ähnliches. Kostet Dich nur 1 /4 der Zeit, ist auch Halbtags machbar und eröffnet ebenfalls breite Berufszweige.
Ja, das sind auch meine Bedenken :-k
Andererseits habe ich recht wenig zu verlieren. Als Rechtspfleger könnte ich theoretisch später wieder in meinen Job zurück (bei miserabel abgeschlossenem Examen)- wobei gerade das natürlich nicht das Ziel ist. ;)
Einen Bachelor zu machen habe ich mir auch überlegt (das ist soweit ich weiss sogar per Fernstudium möglich)- aber das berufliche Tätigkeitsfeld ist dort (noch?) relativ eingeschränkt.

Ohne hier eine fruchtlose Diskussion über den Wert der Rechtspfleger-Ausbildung beginnen zu wollen: Als ausgebildeter Rechtspfleger ist man m. E. jedem „normalen“ Jura-Erstsemester weit voraus, weil man Grundkenntnisse der wichtigsten Rechtsgebiete hat, an die man anknüpfen kann. Denn auch die spezialisierten Materien, mit denen sich Rechtspfleger zu beschäftigen haben, werden in ihrer Ausbildung ja nicht isoliert oder freischwebend gelehrt, sondern in den Zusammenhang des jeweiligen Rechtsgebiets eingeordnet. Es dürfte beispielsweise deutlich einfacher sein, das Kreditsicherungsrecht zu erlernen, wenn man sich schon einmal (in der Praxis) mit Grundbuchsachen befasst hat.

Außerdem hat man durch die praktische Tätigkeit in der Regel ein Gespür für juristisches Denken entwickelt, das sich andere Studenten erst mühsam aneignen müssen.
Ja, das hoffe ich auch. Zwar werden die Kenntnisse, die ich im BGB/StBG in der Theorie erworben habe im Vergleich zu dem, was im Studium gelehrt wird, sehr dürftig sind, allerdings denke ich, dass die Gewöhnung der juristischen sprache/ Arbeits- und Denkweise zumindest am Anfang Vorteile bietet.
die frage ist wohl nur, ob du dir den stress wirklich antun willst. 2000 € netto sind ein ordentlicher verdienst, den bekommt so mancher volljurist nicht hin. des geldes wegen würde ich das studium also nicht wählen.
etwas anderes ist es aber, wenn du einfach wirklich richtig bock darauf hast, anwalt zu werden und dich dein jetziger beruf nicht erfüllt. ich vermute, dass du noch rel. jung bist und die aussicht die nächsten 30 jahre einen job machen zu müssen, der einem nicht wirklich spaß macht, stelle ich mir da schrecklich vor.
Genau das ist der Punkt bei mir. Mein Job ist momentan schon ok... aber das ganze 30 jahre lang? Kann ich mir nicht vorstellen.
Mir geht es auch nicht unbedingt vorrangig um den Verdienst. Ich denke einfach, dass mir die Sicht eines Anwalts auf die Dinge und die Interessenvertretung des Mandanten mehr liegt als liegt als die Tätigkeit als Rechtspfleger, wo man doch eher zur Objektivität verpflichtet ist.

Dankle auf jeden Fall für eure Einschätzung zum Thema!

Gruß
Peter
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bilguer
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von bilguer »

VVehnert hat geschrieben:Leider ist Strafrecht gar nicht mein Ding. Ich kann mir auch nicht vorstellen, später mal in dem Bereich zu arbeiten. Bezirksrevisor würde mir schon eher liegen. Aber allgemein ist das Problem im gehobenen Dienst, dass man Recht schnell an Grenzen stößt und auch bei großem persönlichem Engagement finanziell nicht weiter vorwärtskommt. Das ist mit abgeschlossenem Studium anders, denke ich.
Dann ist das ein Argument nicht auf den Amtsanwalt zu schielen.
Auch stimme ich zu, dass Wartezeiten bei Beförderungen recht lang sind. Nur der Glaube, dass mit einem abgeschlossenen Studium alles anders wird, ist zwar möglich aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Im Rahmen einer Selbstständigkeit kann (nicht muss) das auch anders aussehen. Außerdem, wer gibt Dir die Garantie, dass Du nach zwei Jahren Tätigkeit als Anwalt über den Job nicht genauso urteilst, wie jetzt über Deinen Job als Rechtspfleger?

Gruß
bilguer
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von T0bi »

Könntest du nicht halbtags die für die Examensmeldung erforderlichen Scheine erwerben (8 Semester würde ich rechnen*) und dann für das Jahr der Vorbereitung aufs erste Examen ein Sabbatical nehmen? Wenn das in deinem BL geht, wäre es vielleicht ein Weg. Wenn dann die Examensnote stimmt, kannst du weitersehen (schon damit stünde dir ja der höhere Dienst offen). Wenn kein Sabbatjahr möglich ist, würde ich persönlich mich nicht kaputt machen für völlig ungewisse Erfolgsaussichten; dann würde ich es wohl sein lassen oder zumindest eine Entweder-Oder-Entscheidung treffen nach dem Hauptstudium.

* abhängig auch von Schein-Anrechnungsmöglichkeiten. Die Polizisten an meiner Uni können sich z.B. Grundrechte- und StrafR AT anrechnen lassen, das spart v.a. bei Halbtagsstudium eine Menge Zeit.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Nottebohm »

Also ich kenne jemanden, der nach ner abgeschlossenen Rechtspflegerausbildung halbtags weiter gearbeitet hat und nebenher in 9 Semestern das Jurastudium mit knapp "gut" abgeschlossen hat.

Möglich ist also alles :-({|=
VVehnert
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von VVehnert »

So, mal eine kleine Zusammenfassung meiner Erfahrungen in den letzten Jahren, nachdem ich das erste Staatsexamen jetzt bestanden habe. Vielleicht ist das ja auch für den einen oder anderen interessant, der in einer ähnlichen Lage ist.

1. Vollzeitarbeit neben dem Studium halte ich für sehr schwierig, da man dort einfach zu langsam vorankommt. Mit einer Halbzeitstelle geht das aber zumindest im Grund- und Hauptstudium aber sehr gut (es bleibt auch genug Zeit für Hobby, Feiern, Beziehung). Vor der Examensvorbereitung habe ich aufgehört zu arbeiten. Kenne aber durchaus Leute, die weiterhin bis zu 15h gearbeitet haben und trotzdem tolle Ergebnisse erzielt haben. Und um ehrlich zu sein: In der Examensvorbereitungszeit hatte ich soviel Freizeit wie lange nicht mehr. Mehr als 4-6 Stunden pro Tag kann - zumindest ich - nicht sinnvoll arbeiten.

2. Die Rechtspflegerausbildung bringt einem in den ersten Semestern definitiv etwas, bis zur Examensvorbereitung hat sich der "Vorsprung" aber nahezu nivelliert. Ich vermute, mit einer Ausbildung als Dipl. Verwaltungswirt etc. ist es ähnlich. Ein Vorteil ist eventuell noch die "Altersreife", mit der man ein Studium nach einer bereits abgeschlossenen Ausbildung angehen kann.

3. Wenn man sich ein großes Projekt wie ein Studium zutraut: Machen! Sonst bereut man es später. Bei mir war es eine der besten Entscheidungen in meinem Leben. :)
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Tikka
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Tikka »

=D>
Glückwunsch.

Auch wenn ich persönlich nicht betroffen bin, für viele sicherlich ein interessanter Erfahrungsbericht.
Keine Experimente! Wählt Adenauer.
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