OJ1988 hat geschrieben:Wie wenig verdienen denn bitte Rechtspfleger?
A9 - was das jeweils ist, kann man nachlesen.
(Lukrativ wird's für Rechtspfleger, die die weitere Ausbildung zum Amtsanwalt machen - das ist ... A12, glaube ich?)
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Die Aussagen bezog sich nur auf die Amtsanwälte, nicht auf reine Rechtspfleger. Die Tätigkeit von Staatsanwalt und Amtsanwalt unterscheidet sich ja nun nicht, außer dass man sich als Volljurist damit begnügen muss, dass die Kollegen Staatsanwälte (mit gleicher Ausbildung) auch die spannenden Fälle bearbeiten und entscheiden dürfen.
Eine Ausbildung zum Amtsanwalt kommt für mich nicht in Betracht. Ich mag zwar Strafrecht, aber mir ist während der letzten Ausbildung schon das "Schulsystem" unserer FH dermaßen auf den S*** gegangen... das tu ich mir nicht noch mal an. Und im Privatleben hatte ich während der Zeit genügend Einbußen. Ich bin nicht bereit, das noch mal mitzumachen.
Ich hoffe, meine Leistungen im jetzigen Studium fallen so aus, dass es sich auch weiterzumachen lohnt. Motiviert bin ich. Meine Vorredner sind beste Beispiele dafür, dass nichts unmöglich ist.
Nach "unserer" Studienordnung darf ich mich in den ersten Semestern zusätzlich noch mit Wirtschaftswissenschaften befassen. Schadet vielleicht nicht, wenn man sich doch mal außerhalb auf Stellensuche begibt.
...dafür haben wir kein Formular.
Sämtliche Beiträge stellen keine Rechtsauskunft dar, sondern spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
Und ein Jurastudium (inkl. Referendariat) ist mit weniger Einschränkung im Privatleben verbunden als die weitere Ausbildung zum Amtsanwalt?
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Ja, aber wenn ich es richtig gegoogelt habe, geht es um einmal 4 Monate und einmal 2 Monate theoretische Ausbildung. Ich kann ja verstehen, wenn man "mehr" möchte und deshalb noch ein Jurastudium anfängt, aber wenn es allein um die Auswirkungen auf das Privatleben geht, würde ich persönlich vermutlich lieber die 6 Monate im FH-Wohnheim nehmen, anstatt jahrelang neben dem Beruf zu studieren, ein Jahr Examensvorbereitung betreiben zu müssen und dann noch mit über 30 zwei Jahre Referendariat absolvieren zu müssen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Tibor hat geschrieben:Naja, bei A9 bekommst du am Anfang Runde 2.000€ netto raus (Single, keine Kinder, Steuerklasse 1). Da geht dann noch die PKV ab, also reden wir von eher unter 2.000€ cash.
Naja, um 2k netto zu erreichen, muss man auch als WissMit in einer Großbuden ach dem 1. Examen 4-5 Tage die Woche kommen.
Tibor hat geschrieben:Naja, bei A9 bekommst du am Anfang Runde 2.000€ netto raus (Single, keine Kinder, Steuerklasse 1). Da geht dann noch die PKV ab, also reden wir von eher unter 2.000€ cash.
Naja, um 2k netto zu erreichen, muss man auch als WissMit in einer Großbuden ach dem 1. Examen 4-5 Tage die Woche kommen.
Glaubst du, als Rechtspfleger bekommt man seine 2k netto für nur drei Tage Arbeit?
Und ja, bei 750 Euro/Wochenarbeitstag sind das bei 4 Tagen 1.950 € und bei 5 Tagen 2.350 € (echtes) netto.
Tibor hat geschrieben:Naja, bei A9 bekommst du am Anfang Runde 2.000€ netto raus (Single, keine Kinder, Steuerklasse 1). Da geht dann noch die PKV ab, also reden wir von eher unter 2.000€ cash.
Naja, um 2k netto zu erreichen, muss man auch als WissMit in einer Großbuden ach dem 1. Examen 4-5 Tage die Woche kommen.
Glaubst du, als Rechtspfleger bekommt man seine 2k netto für nur drei Tage Arbeit?
Und ja, bei 750 Euro/Wochenarbeitstag sind das bei 4 Tagen 1.950 € und bei 5 Tagen 2.350 € (echtes) netto.
Natürlich denke ich das nicht. Meine Erfahrung mit Rechtspflegern besagt aber, dass die sich nicht gerade totschuften. 4 Tage GK-WissMit (mit 1. Examen) und 5 Tage Rechtspfleger dürften sich von der Wochenarbeitszeit nicht groß unterscheiden. Der Netto-Stundenlohn ist deshalb nach meiner Schätzung in etwa der gleiche.
Dennoch hinkt der Vergleich mMn. Ihr stellt das Finanzielle in den Vordergrund, was aber auch nur bedingt vergleichbar ist. Man muss sich einfach nur mal vor Augen halten, dass der WissMit (mit nur 1. Examen) sich immer noch in Ausbildung befindet und die deutlich aussichtsreichere Zukunftsperspektive hat. Der Rpfl. hingegen sieht etwaiger Regelbeförderungen (bis evtl A11?) und der Möglichkeit, eine Amtsanwaltsfortbildung zu bekommen, entgegen. Klar, mögen die aktuell in etwa gleich viel verdienen, aber bitte. Damit möchte ich keineswegs die Tätigkeit schmälern oÄ. Bin selber ja A9er
Der Rechtspfleger ist aber sachlich unabhängig und entscheidet völlig selbstständig. Das ist ein ganz anderes Arbeitsgefühl. Aber gut, da können wir dann auch wieder die Vorteile des Richters mit den Vorteilen der GK-Anwälte abwägen.