Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Seb
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Seb »

Inwiefern ist es vertretbar während dem Klausrenkurs (lern)Materialien zu verwenden?
Hiermit meine ich eigentlich hauptsächlich nur solche Schemata Büchlein von Jurakompakt?
Manchmal weiß ich zwar inhaltlich um was es geht, kenne aber dann das "Schema/Weg" nicht. Habt ihr von Anfang an nur mit Gesetzestexten eure Examensklausuren geschrieben?


Gruß
Honigkuchenpferd
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Das machen ganz viele Leute. Im Klausurenkurs führt es natürlich zu einem gewissen Verzerrungseffekt, aber die Aussagekraft der dort vergebenen Noten ist ohnehin begrenzt.

Wenn es dir so gelingt, eine Klausur zu schreiben, die man zur Korrektur abgeben kann: Nur zu.
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Brainiac
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Brainiac »

Seb hat geschrieben:Manchmal weiß ich zwar inhaltlich um was es geht, kenne aber dann das "Schema/Weg" nicht.
Das ist doch gerade eine nicht selten in der Examensklausur vorkommende Situation. Mit den Sachverhaltsangaben, Klausurtaktik und einem einigermaßen sicheren Judiz weiß man doch auch bei Exotenproblemen meist in etwa, wo es hin geht (oder zumindest was gut vertretbar ist). Dann geht es häufig vor allem darum, seine Lösung vernünftig und in sich logisch/schlüssig mit Blick auf die fragliche Norm bzw. das umgebende Regelungsregime zu strukturieren. Mehr machen Schemata ja auch nicht. Ich würde daher irgendwann auf jeden Fall dazu übergehen, zur Not zu freestylen. Je früher, desto besser.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von gaaa28 »

Ich bin jetzt seit Oktober bei Hemmer im Rep, aber mir gefällts irgendwie nicht so gut bzw. die erzwungenen Sitzungen da mit Klassenraumfeeling sind irgendwie nicht so meins...Komme gefühlt zu Hause viel besser voran und hab fast das Gefühl, dort meine Zeit zu verschwenden ::roll:
Nunja, es wird ja doch empfohlen relativ früh mit dem Schreiben von Examensübungsklausuren anzufangen. Ich habe mich da bisher noch nicht dran gewagt, da ich das Gefühl habe, da kaum etwas lösen zu können. Ich hab mir da letztens mal wieder einen Sachverhalt angesehen und da bin ich maßlos überfordert...
Sollte ich die trotzdem schreiben so gut es geht oder zumindest eine Lösungsskizze machen, um dann wenigstens die Lösung(-skizze) durchzuarbeiten, damit ich sehen kann, wo die Schwächen sind ? Oder bin ich gar schon zu spät dran mit dem Schreiben von ExÜs? :-k
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JulezLaw
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von JulezLaw »

Wenn du mit dem Rep nicht klar kommst, lass es. Wie man am besten lernt, ist Typfrage. Wegen der Examensklausuren: Auf jeden Fall trotzdem versuchen zu schreiben. Im Examen kommt es auch vor, dass man null Ahnung hat, was man tun soll. Zu spät bist du nicht dran. Einfach jetzt ran und machen! :)
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gaaa28
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von gaaa28 »

JulezLaw hat geschrieben:Wenn du mit dem Rep nicht klar kommst, lass es. Wie man am besten lernt, ist Typfrage. Wegen der Examensklausuren: Auf jeden Fall trotzdem versuchen zu schreiben. Im Examen kommt es auch vor, dass man null Ahnung hat, was man tun soll. Zu spät bist du nicht dran. Einfach jetzt ran und machen! :)
Ok, dann werde ich das mal probieren. Wie viele würdest du denn komplett ausschreiben ?

Zum Rep: Ich hadere da noch mit mir. Hab irgendwie "Angst", ohne Rep etwas zu verpassen oder nicht an Lernstoff abzudecken :(
markus87
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von markus87 »

Du kannst ja auch die Rep Unterlagen nutzen ohne im Kurs präsent zu sein, wenn du zuhause besser damit lernst.

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JulezLaw
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von JulezLaw »

Wie viele du tatsächlich schreibst, ist ebenfalls Typfrage. Ich hab eine etwa dreistellige Zahl an Klausuren geschrieben (sie aber nicht richtig nachgearbeitet, was mein Fehler war). Andere hier haben nur 5 geschrieben und auch ein VB oder besser. Du solltest dir halt sicher sein, dass du die Fähigkeiten besitzt, im Examen auch bei einen unbekannten Sachverhalt und unbekannten Problemen ein ordentliches Gutachten schreiben zu können.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von gaaa28 »

Ok, dann muss ich das wohl einfach mal ausprobieren. Ich habe gesehen, man könnte zusätzlich noch bei Ebay diese Alpmann Klausurhefte kaufen. Lohnen die sich als zusätzliche Übung ? Hat hier jemand Erfahrung mit denen ?
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Tibor
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Tibor »

gaaa28 hat geschrieben:Ok, dann muss ich das wohl einfach mal ausprobieren. Ich habe gesehen, man könnte zusätzlich noch bei Ebay diese Alpmann Klausurhefte kaufen. Lohnen die sich als zusätzliche Übung ? Hat hier jemand Erfahrung mit denen ?
Ja, würde ich kaufen! Eine gute Vorbereitung besteht darin, die Lösungstechnik zu verinnerlichen, also wie man vom Sachverhalt über die Lösungsskizze schnell zur Reinschrift kommt. Die intellektuelle Hauptarbeit besteht aber nicht im "runterschreiben", sondern darin, den SV zu verstehen und einer sauberen Gliederung mit guter Schwerpunktsetzung zuzuführen. Deshalb habe ich bspw. viele Klausuren nur gelesen und geliedert: Also SV wie unter Klausurbedingungen lesen, nur mit Gesetz arbeiten, Lösungsskizze erstellen und überlegen, wo die Schwerpunkte der Klausur sein sollen. Dann in der Lösungsskizze vermerkt, wo ein Knackpunkt ist (P) und dass hier mehr Argumente geliefert werden müssen, als eine saubere Subsumtion unter den Wortlaut des Gesetzes. Das sollte auch im Ernstfall nicht mehr als 90min (Strafrecht eher 60min) dauern. Danach habe ich direkt die Musterlösung durchgearbeitet (die freilich ein Ergebnis mit 18 Punkten oder mehr suggeriert) und überlegt - wirklich ehrlich - ob ich auf diese oder andere Überlegung auch gekommen wäre, ob ich Schwerpunkte richtig gesetzt hätte etc. Dabei habe ich dann zur üblichen Literatur (Lehrbuch/Kommentar) gegriffen um mir unbekannte Probleme (die findet man auch noch 1 Monat vorm Examenstermin) nachzuarbeiten. Alles in allem schafft man so lockere drei Klausuren am Tag. Wichtig ist aber, dass man nicht zu früh damit anfängt, ich habe das erst 3-4 Monate vor dem Examenstermin so gemacht. Zudem darf man nicht vergessen auch ab und an mal eine Klausur richtig auszuschreiben, denn auch das muss geübt werden.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von gaaa28 »

Tibor hat geschrieben:
gaaa28 hat geschrieben:Ok, dann muss ich das wohl einfach mal ausprobieren. Ich habe gesehen, man könnte zusätzlich noch bei Ebay diese Alpmann Klausurhefte kaufen. Lohnen die sich als zusätzliche Übung ? Hat hier jemand Erfahrung mit denen ?
Ja, würde ich kaufen! Eine gute Vorbereitung besteht darin, die Lösungstechnik zu verinnerlichen, also wie man vom Sachverhalt über die Lösungsskizze schnell zur Reinschrift kommt. Die intellektuelle Hauptarbeit besteht aber nicht im "runterschreiben", sondern darin, den SV zu verstehen und einer sauberen Gliederung mit guter Schwerpunktsetzung zuzuführen. Deshalb habe ich bspw. viele Klausuren nur gelesen und geliedert: Also SV wie unter Klausurbedingungen lesen, nur mit Gesetz arbeiten, Lösungsskizze erstellen und überlegen, wo die Schwerpunkte der Klausur sein sollen. Dann in der Lösungsskizze vermerkt, wo ein Knackpunkt ist (P) und dass hier mehr Argumente geliefert werden müssen, als eine saubere Subsumtion unter den Wortlaut des Gesetzes. Das sollte auch im Ernstfall nicht mehr als 90min (Strafrecht eher 60min) dauern. Danach habe ich direkt die Musterlösung durchgearbeitet (die freilich ein Ergebnis mit 18 Punkten oder mehr suggeriert) und überlegt - wirklich ehrlich - ob ich auf diese oder andere Überlegung auch gekommen wäre, ob ich Schwerpunkte richtig gesetzt hätte etc. Dabei habe ich dann zur üblichen Literatur (Lehrbuch/Kommentar) gegriffen um mir unbekannte Probleme (die findet man auch noch 1 Monat vorm Examenstermin) nachzuarbeiten. Alles in allem schafft man so lockere drei Klausuren am Tag. Wichtig ist aber, dass man nicht zu früh damit anfängt, ich habe das erst 3-4 Monate vor dem Examenstermin so gemacht. Zudem darf man nicht vergessen auch ab und an mal eine Klausur richtig auszuschreiben, denn auch das muss geübt werden.
Danke, das hilft mir weiter! :) Darunter kann ich mir gut etwas vorstellen. Wären bis dahin diese kleinen Fallbücher von Hemmer oder AS etwas oder sind die dann wiederum zu klein als wirkliche Überprüfung des Examenswissens ?
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Brainiac »

Tibor hat geschrieben:unbekannte Probleme (die findet man auch noch im Examenstermin)
Fixed that for you.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Mietspantrakt »

Wichtig ist aber, dass man nicht zu früh damit anfängt, ich habe das erst 3-4 Monate vor dem Examenstermin so gemacht.
warum das? ich finde, man kann ruhig ca. ein jahr vor dem examen mit schreiben von ersten examensuebungsklausuren bzw. skizzen davon anfangen. ich habe meine erste im fuenften semester geschrieben.
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
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Seb
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Seb »

Sodele,

ich habe noch eine mündliche im SWP offen. Und jetzt stehe ich vor dem Drama dass ich in dem Teilbereich, in welchem ich die Seminararbeit geschrieben habe, relativ wenig gemacht habe.
Für den Teilbereich in welchem ich die Klausur geschrieben habe bin ich noch relativ gut aufgestellt.

Da ich gerne in der mündlichen gut was rausholen würde, stellt sich mir jetzt die Frage, wie ich am besten effizient an die Sache rangehen kann.(da ich eigl aufs examen lerne)
Und damit geht die Frage einher, wie umfangreich oder detailliert so eine mündliche swp prüfung ausfällt? Falls es jemanden interessiert, ich bin im Teilbereich kapitalgesellschafts- und kapitalmarktrecht so lala aufgestellt. Und gerade letzteres ist jetzt nicht in Windeseile mal so nebenbei wiederholt. :eeeek: (vor allem ist es ewiiiiiiig lange her)

grüße
arlovski
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von arlovski »

muss man das problem der einschränkungsmöglichkeit von art. 4 GG überhaupt in einer klausur noch ausführen, wenn kollidierendes verfassungsrecht greift? ich würde normalerweise im u.g. beispiel zwar jeweils 1-2 sätze zur herleitung verlieren, aber dann auch nicht weiter diskutieren. im examen will ich mir aber auch nichts verbauen und probleme umschiffen. gleichzeitig ist "überflüssiges" ja auch falsch...

beispiel: kopftuchverbot für referendarin

§ 45 HBG => Beamtinnen und Beamte haben sich im Dienst politisch, weltanschaulich und religiös neutral zu verhalten. Insbesondere dürfen sie Kleidungsstücke, Symbole oder andere Merkmale nicht tragen oder verwenden, die objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden zu gefährden.

hM: art. 4 GG wird vorbehaltlos gewährleistet = einschränkung nur durch kollidierendes verfassungsrecht => hier negative religionsfreiheit + staatliches neutralitätsgebot + recht auf gesetzlichen richter

tvA: art. 4 GG ist steht gem. Art. 140 iVm 136 WRV unter dem vorbehalt allgemeiner (= religionsneutraler) gesetze => § 45 HGB richtet sich hier (wohl) gegen die religionsausübung = sonderrecht = keine taugliche schranke

ABER: auch grundrechte die unter einem qualifizierten gesetzesvorbehalt stehen sind erst recht durch kollidierendes verfassungsrecht einschränkbar

= gleiches ergebnis


ganz generell gibt es in fast allen klausurfällen die ich so gesehen habe begrenzungstaugliches verfassungsrecht - sonst wär der fall ja auch schnell vorbei - und ohnehin auch oft religionsneutrale gesetze, sodass dieses problem (das mE recht dankbar ist und zu dem man sehr schön argumentieren kann) so gut wie nie relevant wird?
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