Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Ara
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Ara »

Ich hatte 3 Seiten Sachverhalt für den Aktenvortrag im 1. Examen (ÖffR)... War bissel lächerlich.

Auch wenn die Prüfer am Ende sagten "Wir haben solch einen Sachverhalt bisher auch noch nicht gesehen und haben daher den Umfang wohlwollend in die Noten einbezogen"
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von jurOne »

Normalerweise sollte die Nervosität vor der letzten Klausur doch abgenommen haben, oder? Ich glaub, ich bin gerade nervöser als vor allen anderen Klausuren und kann mir nicht erklären wieso.
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Ara
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Ara »

Wenn in einem Sachverhalt steht "Im Vertrag befindet sich folgende vorformulierte Klausel:" dann will der SV-Ersteller schon sagen, dass es AGB sind oder?

Oder was ist hier die allgemeine Forenmeinung?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Tibor
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Tibor »

Klar. Das sind zwei Worte die hellhörig machen (Klausel, vorformuliert). Man muss das zumindest ansprechen, aber ggf steht ja mehr im SV (wurde verhandelt, Änderungen etc).
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Ara
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Ara »

Nope steht nichts weiter... Aber es folgt ein wörtliches Zitat der Klausel und die issen Standard AGB-Fall des BGH.

Hab nem Freund nun gesagt, die wollen ne AGB Prüfung haben, auch wenn da nichts steht zur mehrfachen Verwendung und ähnliches... Ich meine schon das wörtliche Abdrucken ist ja meist ein Zeichen, dass ne AGB-Kontrolle gewünscht ist.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Selbst die mehrfache Verwendung ist nicht immer erforderlich (vgl. § 310 III Nr. 2 BGB).

BTW: Warum funktioniert hier eigentlich die automatische Verlinkung auf Gesetze nicht mehr? Das war echt eine gute Funktion des Forums.
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Tibor
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Tibor »

Honigkuchenpferd hat geschrieben: BTW: Warum funktioniert hier eigentlich die automatische Verlinkung auf Gesetze nicht mehr? Das war echt eine gute Funktion des Forums.
Danke für den Hinweis, ich habe adhoc nicht herausbekommen, warum das dejure plugin nicht mehr geht.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Diese Spaßvögel... letzte Klausur dafür "nur" 2 Seiten (wenig für Strafrechtsverhältnisse).
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von julée »

Suchender_ hat geschrieben:Diese Spaßvögel... letzte Klausur dafür "nur" 2 Seiten (wenig für Strafrechtsverhältnisse).
Man sollte sich im 1. Examen mental auf 1/2 bis 10 Seiten Sachverhalt und im 2. Examen auf 1/2 bis 30 Seiten Aktenstück vorbereiten - dann lebt es sich etwas entspannter. Und wenn man dann noch auf den Abdruck irgendwelcher nordostchinesischer Rechtsnormen, die man bitte prüfen möge, vorbereitet ist, hat man gute Chancen, dass dem Prüfungsamt nichts einfällt, was einen noch so völlig überraschen kann. ;)
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Kroate »

Im zweiten lief vor kurzem eine Strafrechtsklausur bei der Schengen II und Auszüge aus der polnischen StPO abgedruckt waren. Nordostchina ist da gar nicht mal so weit hergeholt :D

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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von jurOne »

Suchender_ hat geschrieben:Diese Spaßvögel... letzte Klausur dafür "nur" 2 Seiten (wenig für Strafrechtsverhältnisse).
Ja, das war wirklich gewöhnungsbedürftig für die zwei Wochen.

Kaum zu fassen, dass es rum ist. Wars das jetzt also.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Justitian »

Nach dem Examen ist vor dem Examen. Oder noch konkreter: vor der mündlichen Prüfung.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Tobias__21 »

jurOne hat geschrieben:
Suchender_ hat geschrieben:Diese Spaßvögel... letzte Klausur dafür "nur" 2 Seiten (wenig für Strafrechtsverhältnisse).
Ja, das war wirklich gewöhnungsbedürftig für die zwei Wochen.

Kaum zu fassen, dass es rum ist. Wars das jetzt also.
:wav: Jetzt darf sich erstmal entspannt werden!
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von jurOne »

Naja..war ja mein letzter Versuch.. Fühl mich gerade etwas verloren, da alles so ungewiss ist und man nicht in die Zukunft blicken kann.. :sad11:
Tobias__21
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Tobias__21 »

jurOne hat geschrieben:Naja..war ja mein letzter Versuch.. Fühl mich gerade etwas verloren, da alles so ungewiss ist und man nicht in die Zukunft blicken kann.. :sad11:
Ja, ich weiß, das hattest Du ja auch in einem anderen Thread geschrieben. Aber ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es jetzt nichts bringt, sich über die Klausuren und das Bestehen Gedanken zu machen. Das ist natürlich alles so leicht gesagt... ich würde Dir jetzt aber erstmal 1-2 Wochen Ruhe verordnen :) Mach das, wonach Dir der Sinn steht, das hast Du Dir jetzt auch verdient!
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