Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Honigkuchenpferd
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Riven hat geschrieben:Kann hier vielleicht jemand einschätzen, wie streng/milde die Notenvergabe in der mündlichen Prüfung vom 1. Examen erfolgt? Ich habe leider meine Prüfungen ziemlich verhauen und gehe nun mit 5,5 aus dem Schriftlichen und 6,67 aus dem abgeschlossenen SPB in die Mündliche.

Meine Ziele wären jetzt primär mal nicht durchzufallen und dann im Verbesserungsversuch so gut es geht auf 7 zu kommen, sekundär wäre es aber echt super, noch auf 6,5 Punkte und damit formal auf ein Befriedigend zu kommen. Dafür bräuchte ich nach meiner Rechnung 8,3 Punkte in der Mündlichen.

Nun bekomme ich wieder das große Zittern. Ich würde mich selbst beschreiben als "solide Grundkenntnisse und kann das Gesetz einigermaßen anwenden, kenne aber kaum Meinungsstreits auswendig". Ist ein Durchfallen mit den Vornoten insgesamt noch gut möglich oder eher abwegig? Und wie schwer sind 8,x zu erreichen?
Ich stimme Eagnai zu: Die Wahrscheinlichkeit, mit diesen Vornoten durchzufallen, ist sehr gering. Ich halte 6,5+X für durchaus realistisch. Ein ordentliches befriedigend in der mündlichen Prüfung liegt sicherlich nicht abseits deiner Möglichkeiten.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Tibor hat geschrieben:
Suchender_ hat geschrieben:Letztlich ist es fast egal, aber ich möchte meine Note auch nicht "falsch" angeben, unabhängig davon, was in dem Zeugnis steht.
Die Note ist aber das, was im Zeugnis steht, nicht das, was man sich selbst händisch ausgerechnet hat.
Ist das so einfach? Wenn das Gesetz bzw. die RVO eine Berechnungsmethode vorgibt und diese nicht beachtet wird (ob dies der Fall war, ist ja gerade meine Frage), dann ist das Zeugnis als VA rechtswidrig (wenngleich natürlich wirksam).

Damit bestünde jedenfalls theoretisch die Möglichkeit einer Aufhebung (§ 48 VwVfG bzw. spezialgesetzliche EGL).
Honigkuchenpferd
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ja, und das wird man wegen 0,01 sicherlich machen, und zwar innerhalb der Aufhebungsfrist. Man kann es schon auch übertreiben.

Du kannst ja mal in Baden-Württemberg beim LJPA nachfragen, ob das dort Verwaltungspraxis ist. Wie du selbst festgestellt hast, ist die JAPrO dazu uneindeutig. Auch das DRiG enthält keine Vorgaben. In anderen Bundesländern ist hingegen ausdrücklich festgelegt, dass auch insoweit keine Rundungen stattfinden.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Ja, und das wird man wegen 0,01 sicherlich machen, und zwar innerhalb der Aufhebungsfrist. Man kann es schon auch übertreiben.

Du kannst ja mal in Baden-Württemberg beim LJPA nachfragen, ob das dort Verwaltungspraxis ist. Wie du selbst festgestellt hast, ist die JAPrO dazu uneindeutig. Auch das DRiG enthält keine Vorgaben. In anderen Bundesländern ist hingegen ausdrücklich festgelegt, dass auch insoweit keine Rundungen stattfinden.
Es ist natürlich keine ernst gemeinte Frage iSv "ich fürchte um mein Zeugnis", zumal sich das LJPA von selbst niemals wieder mit der Frage beschäftigen wird (deshalb auch "theoretisch").

Ich war nur neugierig und dachte, jemand hätte sich bereits damit befasst bzw. etwas dazu gehört.

Wenn nicht, werde ich dafür keinen weiteren Finger krumm machen. ;)
mea parvitas
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von mea parvitas »

Riven hat geschrieben:Kann hier vielleicht jemand einschätzen, wie streng/milde die Notenvergabe in der mündlichen Prüfung vom 1. Examen erfolgt? Ich habe leider meine Prüfungen ziemlich verhauen und gehe nun mit 5,5 aus dem Schriftlichen und 6,67 aus dem abgeschlossenen SPB in die Mündliche.

Meine Ziele wären jetzt primär mal nicht durchzufallen und dann im Verbesserungsversuch so gut es geht auf 7 zu kommen, sekundär wäre es aber echt super, noch auf 6,5 Punkte und damit formal auf ein Befriedigend zu kommen. Dafür bräuchte ich nach meiner Rechnung 8,3 Punkte in der Mündlichen.

Nun bekomme ich wieder das große Zittern. Ich würde mich selbst beschreiben als "solide Grundkenntnisse und kann das Gesetz einigermaßen anwenden, kenne aber kaum Meinungsstreits auswendig". Ist ein Durchfallen mit den Vornoten insgesamt noch gut möglich oder eher abwegig? Und wie schwer sind 8,x zu erreichen?
Eine hohe Punktzahl ist auch mit den Vornoten nicht unerreichbar. Hängt zumindest teilweise auch von den Vornoten der Mitprüflinge ab. Ein Hervorheben in einer schwachen Prüfungsgruppe kann leicht fallen, eine starke Prüfungsgruppe kann dich tragen oder ungewollt zum Dilettanten degradieren. Solides Grundlagenwissen und Gesetzessystematik sollten auf jeden Fall für 8 Punkte+ reichen. Ein Spaziergang wird es natürlich dennoch nicht.
btw: ich kann aus eigenen Erfahrungen und meiner Nahbereichsempirie nur für NRW sprechen
Gelöschter Nutzer

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

mea parvitas hat geschrieben:
Riven hat geschrieben:Kann hier vielleicht jemand einschätzen, wie streng/milde die Notenvergabe in der mündlichen Prüfung vom 1. Examen erfolgt? Ich habe leider meine Prüfungen ziemlich verhauen und gehe nun mit 5,5 aus dem Schriftlichen und 6,67 aus dem abgeschlossenen SPB in die Mündliche.

Meine Ziele wären jetzt primär mal nicht durchzufallen und dann im Verbesserungsversuch so gut es geht auf 7 zu kommen, sekundär wäre es aber echt super, noch auf 6,5 Punkte und damit formal auf ein Befriedigend zu kommen. Dafür bräuchte ich nach meiner Rechnung 8,3 Punkte in der Mündlichen.

Nun bekomme ich wieder das große Zittern. Ich würde mich selbst beschreiben als "solide Grundkenntnisse und kann das Gesetz einigermaßen anwenden, kenne aber kaum Meinungsstreits auswendig". Ist ein Durchfallen mit den Vornoten insgesamt noch gut möglich oder eher abwegig? Und wie schwer sind 8,x zu erreichen?
Eine hohe Punktzahl ist auch mit den Vornoten nicht unerreichbar. Hängt zumindest teilweise auch von den Vornoten der Mitprüflinge ab. Ein Hervorheben in einer schwachen Prüfungsgruppe kann leicht fallen, eine starke Prüfungsgruppe kann dich tragen oder ungewollt zum Dilettanten degradieren. Solides Grundlagenwissen und Gesetzessystematik sollten auf jeden Fall für 8 Punkte+ reichen. Ein Spaziergang wird es natürlich dennoch nicht.
btw: ich kann aus eigenen Erfahrungen und meiner Nahbereichsempirie nur für NRW sprechen
Bitte verzeih mir, falls ich dich falsch verstehe, aber in welchem Universum schafft man es von 5,5 schriftlich auf 8+ gesamt (Staatsteil)?!

Jedenfalls in BaWü bräuchte man dafür im Schnitt (!) 14 Punkte mündlich, was mit der Einreichungsnote quasi unmöglich ist: zum einen, weil bei 5 Punkten schriftlich idR bereits die Fähigkeiten dafür fehlen, zum anderen, weil (hier) kein Prüfer so "großzügig" wäre.

Hier käme man mit einer sehr gut verlaufenden Prüfung maximal auf 7,X. Und selbst das wäre eher unwahrscheinlich, 6,5 wäre regelmäßig das höchste der Gefühle.
mea parvitas
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von mea parvitas »

Die "8 Punkte+" waren auf die mündliche Prüfung bezogen.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

mea parvitas hat geschrieben:Die "8 Punkte+" waren auf die mündliche Prüfung bezogen.
Okay, das macht deutlich mehr Sinn. Sorry! :)
Kezzlerinho
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Kezzlerinho »

Suchender_ hat geschrieben:
mea parvitas hat geschrieben:
Riven hat geschrieben:Kann hier vielleicht jemand einschätzen, wie streng/milde die Notenvergabe in der mündlichen Prüfung vom 1. Examen erfolgt? Ich habe leider meine Prüfungen ziemlich verhauen und gehe nun mit 5,5 aus dem Schriftlichen und 6,67 aus dem abgeschlossenen SPB in die Mündliche.

Meine Ziele wären jetzt primär mal nicht durchzufallen und dann im Verbesserungsversuch so gut es geht auf 7 zu kommen, sekundär wäre es aber echt super, noch auf 6,5 Punkte und damit formal auf ein Befriedigend zu kommen. Dafür bräuchte ich nach meiner Rechnung 8,3 Punkte in der Mündlichen.

Nun bekomme ich wieder das große Zittern. Ich würde mich selbst beschreiben als "solide Grundkenntnisse und kann das Gesetz einigermaßen anwenden, kenne aber kaum Meinungsstreits auswendig". Ist ein Durchfallen mit den Vornoten insgesamt noch gut möglich oder eher abwegig? Und wie schwer sind 8,x zu erreichen?
Eine hohe Punktzahl ist auch mit den Vornoten nicht unerreichbar. Hängt zumindest teilweise auch von den Vornoten der Mitprüflinge ab. Ein Hervorheben in einer schwachen Prüfungsgruppe kann leicht fallen, eine starke Prüfungsgruppe kann dich tragen oder ungewollt zum Dilettanten degradieren. Solides Grundlagenwissen und Gesetzessystematik sollten auf jeden Fall für 8 Punkte+ reichen. Ein Spaziergang wird es natürlich dennoch nicht.
btw: ich kann aus eigenen Erfahrungen und meiner Nahbereichsempirie nur für NRW sprechen
Bitte verzeih mir, falls ich dich falsch verstehe, aber in welchem Universum schafft man es von 5,5 schriftlich auf 8+ gesamt (Staatsteil)?!

Jedenfalls in BaWü bräuchte man dafür im Schnitt (!) 14 Punkte mündlich, was mit der Einreichungsnote quasi unmöglich ist: zum einen, weil bei 5 Punkten schriftlich idR bereits die Fähigkeiten dafür fehlen, zum anderen, weil (hier) kein Prüfer so "großzügig" wäre.

Hier käme man mit einer sehr gut verlaufenden Prüfung maximal auf 7,X. Und selbst das wäre eher unwahrscheinlich, 6,5 wäre regelmäßig das höchste der Gefühle.
So langsam verstehe ich das Naserümpfen über Berlin oder (vom Hörensagen) auch NRW. Ist hier sowohl im 1. als auch im 2. Examen mit der richtigen Prüfungskomission keine Seltenheit. Kenne sogar Kollegen, die gerade im Zweiten von 5,4 auf 9,0X gezogen wurden. Die hatten dann ein sehr gutes erstes Examen und haben sich in der Mündlichen top präsentiert - dann ist schon eine bewusste Entscheidung der Kommission.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also hier ist es (im 1. Examen) jedenfalls idR so, dass eine mündliche Note, die 3-4 Punkte über der schriftlichen liegt, das Maximum darstellt (wobei die Kurve im oberen Notenbereich abflacht). Und das setzt bereits eine gut bis sehr gut verlaufende Prüfung voraus.

Dementsprechend ist idR auch nur eine Steigerung von maximal 1,0 Punkten in der Gesamtnote drin, im unteren Notenbereich u.U. auch mal 1,5.

Bsp.:

5, mündlich ca. 8, i.E. 6
9, mündlich ca. 12, i.E. 10

Tatsächlich wird bei uns auch gar nicht selten "runtergeprüft". Ich kenne mehrere Beispiele von Leuten, die sich von im Bereich um die 10 Punkte um mindestens 0,3 verschlechtert haben. Es ist ebenfalls nicht unüblich, dass sich Kandidaten nicht oder nur unwesentlich (0,1-0,2) verbessern.

Es gibt auch seltene Fälle, in denen es von 7,5 auf die 9 oder von 10 auf 11,5 geht, diese (gerade letzteres Beispiel) stellen aber eher eine Ausnahme dar. Selbst von 8,5 sind die 9 hier kein Selbstläufer (sehr prüferabhängig, bei manchen landet man auch gerne mal bei 8,9 oder sogar 7,9).
julée
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von julée »

Man sollte bei der Diskussion von Notenbeispielen nicht die verschiedenen Faktoren aus den Augen verlieren: Wer schriftlich deutlich zu schlecht abgeschnitten hat, der hat, wenn er sich in der mündlichen Prüfung gut präsentieren kann und auf eine aufgeschlossene Kommission trifft, sehr gute Chancen mündlich ein hohes Ergebnis und eine deutliche Verbesserung der Note zu erzielen. Wer schriftlich eher zu gut als zu schlecht abgeschnitten hat, der dürfte auch mündlich eher an seine Leistungsgrenzen stoßen und dann - gerade bei einer suboptimal verlaufenden Prüfung und / oder einer missmutigen Kommission - ein eher enttäuschendes Ergebnis einfahren. Generell fallen die mündlichen Prüfungen eher besser aus, d. h. bei 5,5 Punkten schriftlich, würde ich ohne besondere Faktoren 8 Punkte mündlich für ein ordentliches Ergebnis halten und 10 Punkte mündlich bereits für ein sehr gutes Ergebnis. Wesentlich mehr Punkte dürften dann eher schwierig bis unrealistisch werden (was nicht heißen soll, dass es nicht vorkommen kann).
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

M.E. überschätzt du sowohl die Objektivität der Examensnote im Allgemeinen als auch die der mündlichen Prüfung im Besonderen.

Ich halte es für sehr fraglich, dass in einer mündlichen Prüfung überhaupt festgestellt werden kann, ob der Prüfling "zu gut" oder "zu schlecht" abgeschnitten hat (was auch immer das überhaupt bedeutet, zumal schriftlich/mündlich zwei sehr unterschiedliche Prüfungsformen sind).

Ich halte es geradezu für eine absolute Unsitte, dass sich mündliche Prüfer (im positiven wie negativen) über ihre zugewiesene Aufgabe (=die Bewertung der mündlichen Leistung) hinausgehen und munter Notenkorrektur spielen.

Das hat dann groteske Folgen, wie die mündliche Bewertung einer mit 10 Punkten eingereichten Gruppe mit im Schnitt 8 Punkten, während eine 7-er Gruppe mit im Schnitt 12 Punkten mündlich herauskommt. Sicherlich waren alle vier 7-er Kandidaten im Schnitt 4 Punkte besser mündlich als ihre 10-er Kollegen...
julée
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von julée »

Suchender_ hat geschrieben:M.E. überschätzt du sowohl die Objektivität der Examensnote im Allgemeinen als auch die der mündlichen Prüfung im Besonderen.

Ich halte es für sehr fraglich, dass in einer mündlichen Prüfung überhaupt festgestellt werden kann, ob der Prüfling "zu gut" oder "zu schlecht" abgeschnitten hat (was auch immer das überhaupt bedeutet, zumal schriftlich/mündlich zwei sehr unterschiedliche Prüfungsformen sind).

Ich halte es geradezu für eine absolute Unsitte, dass sich mündliche Prüfer (im positiven wie negativen) über ihre zugewiesene Aufgabe (=die Bewertung der mündlichen Leistung) hinausgehen und munter Notenkorrektur spielen.

Das hat dann groteske Folgen, wie die mündliche Bewertung einer mit 10 Punkten eingereichten Gruppe mit im Schnitt 8 Punkten, während eine 7-er Gruppe mit im Schnitt 12 Punkten mündlich herauskommt. Sicherlich waren alle vier 7-er Kandidaten im Schnitt 4 Punkte besser mündlich als ihre 10-er Kollegen...
Und Du scheinst die - ungeachtet sämtlicher Unsicherheitsfaktoren - gegebene Objektivität von Prüfungsergebnissen zu unterschätzen. Wer eigentlich ein heller Kopf ist, aber schriftlich - aus welchen Gründen auch immer - mit ausreichend vorbenotet ist, der wird in der mündlichen Prüfung eher 10+ Punkte erreichen können, als derjenige, der die 4 Punkte schriftlich erst im 2. Anlauf und / oder mit etwas Glück geschafft hat. Ebenso wird derjenige, der mit 9 Punkten schriftlich eher unterbewertet ist, mündlich eher auf > 14 Punkte kommen, als derjenige, der mit 9 Punkten schriftlich sein persönlich Leistungs- und Glückspotential bereits voll ausgeschöpft hat. Und ja, neben gruppendynamischen Prozessen mag es tatsächlich so sein, dass in einem Raum mal vier Kandidaten sitzen, von denen zwei gleichermaßen unter- bzw. überbewertet sind, einer sich besonders gut oder schlecht präsentiert und der Vierte im Bunde mit der Gruppe hoch- bzw. runtergeprüft wird, weil er keine eigenen Akzente setzen kann. Ein Freund saß z. B. in einer mit 8-9 Punkten vorbenoteten Prüfungsgruppe, in der die Strafrechtsprüfung grandios schief ging und keiner der Kandidaten irgendetwas Sinnvolles zu der abgeprüften Norm sagen konnte (einige aus der Prüfungsgruppe lasen die zum Pflichtstoff gehörende Norm zum ersten Mal). Da dürfte klar sein, dass die Noten im Strafrecht eher mäßig bis mies ausfielen, ohne dass irgendein böser Wille dabei war.

edit: Und bei der Einordnung "zu gut" / "zu schlecht" geht es auch nicht darum, dass die Prüfer irgendeine Korrektur vornehmen oder hellsehen sollen, welche Gesamtnote für den Kandidaten die "Richtige" ist. Allerdings kann jeder mit Blick auf seine Vornoten aus dem Studium und dem Examensklausurenkurs doch sagen, ob das Klausurergebnis sein Leistungsbild einigermaßen zutreffend wiedergibt oder ob es eigentlich zu gut bzw. zu schlecht ist.
Zuletzt geändert von julée am Donnerstag 20. Juli 2017, 20:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Honigkuchenpferd »

julée hat geschrieben:Ein Freund saß z. B. in einer mit 8-9 Punkten vorbenoteten Prüfungsgruppe, in der die Strafrechtsprüfung grandios schief ging und keiner der Kandidaten irgendetwas Sinnvolles zu der abgeprüften Norm sagen konnte (einige aus der Prüfungsgruppe lasen die zum Pflichtstoff gehörende Norm zum ersten Mal). Da dürfte klar sein, dass die Noten im Strafrecht eher mäßig bis mies ausfielen, ohne dass irgendein böser Wille dabei war.
Kann du sagen, worum es ging?
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von julée »

Wenn ich es öffentlich schreiben wollte, hätte ich es getan ;)
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