Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Pötters/Werkmeister und das AS Skript "Die mündliche Prüfung im 1. Examen" hab ich hier rumfahren. Wie gesagt, ich brauch beide nicht mehr. Kannst Du gerne haben. Pötters/Werkmeister habe ich bei einem Gewinnspiel von juraexamen.info gewonnen
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Danke auch an Dich 4 Wochen sind ja ne ganz gute Zeit eigentlich. Ich hab mir das viel weniger vorgestellt irgendwie.. Aber dann dürfte das gar kein großes Problem seinsl4442 hat geschrieben:Hatte vier Wochen Vorlaufzeit und hab mir die letzten beiden Wochen ein bisschen was angeguckt. Zwischen schriftlicher und mündlicher bin ich weiter zum Rep gegangen (da erst Freischuss), aber ohne das in nennenswerter Form nachzubereiten. Hat für die Wunschnote gereicht.jurOne hat geschrieben:Wie lange habt ihr eigentlich nach der schriftlichen Prüfung nichts gemacht, bzw. wann habt ihr angefangen euch für die mündliche Prüfung vorzubereiten?
Und vor allem, wie habt ihr euch vorbereitet? In demselben Umfang wie zu den schriftliche Prüfungen?
Ich hab jetzt einen Vollzeitjob und mach mir da etwas Sorgen. Gut, die würden mich vor der Prüfung auch etwas zurückstellen. Ich möchte mich für beide Fälle vorbereiten, also endgültig Durchfallen oder Bestehen
Danke
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
D.h. - soweit nicht gearbeitet - habt ihr nach den schriftlichen drei Monate die Füße hochgelegt?
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Zwischendurch natürlich auch die Eier geschaukelt... Aber ja.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Gezielt vorbereiten kann man sich ja eigentlich erst, wenn man die Prüfer kennt. Bei mir war ein Prüfer dabei, der absolut protokollfest war (seit Jahren schon). Man musste aber definitiv die Protokolle durcharbeiten, da waren teilweise Fragen dabei, von denen ich noch nie gehört habe und die man mE auch nicht wissen konnte, ohne die Protokolle. Der hat dann auch seinen Stiefel gefahren und definitiv auch vorausgesetzt, dass man die Protokolle angesehen hatte. Die Fragen fanden sich alle 1 zu 1 in den Protokollen. Meine anderen beiden Prüfer waren überhaupt nicht protokollfest. Der ZivR Prüfer hat immer Teile von Originalexamensklausuren geprüft (Sachverhalt ausgeteilt und dann gings los), da hatte man keine Chance mit den Protokollen. Strafrecht war ein junger Prüfer, der mittlerweile am BGH ist. Da ging es in den Protokollen auch eher kunterbunt zu, man konnte aber teilweise Präferenzen erkennen.Tom_Hagen hat geschrieben:D.h. - soweit nicht gearbeitet - habt ihr nach den schriftlichen drei Monate die Füße hochgelegt?
Wenn man aber jetzt nicht 3 Monate die Füße hochlegen will, könnte man ja auch ein paar Lücken schließen und sich etwas allgemeines Zeug ansehen, Rechtsgeschichte, Methodenlehre, usw.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Gezielt vorbereiten kann man sich da natürlich noch nicht, aber es besteht ja die Möglichkeit, einfach die Wiederholungsmaschinerie von vor dem Examen anzuwerfen.
Bei uns werden zum Beispiel auch über das Semester verteilt elf Simulationen angeboten - für etwas Beschäftigung ist also gesorgt
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Was war da so los? Wozu braucht man beim Strafrecht (Internationales Strafrecht) Schengen II und polnische StPO? Vielleicht für Strafanwendungsrecht?Kroate hat geschrieben:Im zweiten lief vor kurzem eine Strafrechtsklausur bei der Schengen II und Auszüge aus der polnischen StPO abgedruckt waren. Nordostchina ist da gar nicht mal so weit hergeholt
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Ging wohl um Stragklageverbrauch. Genaues weiß ich aber auch nicht.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
kann mir jemand gschwind ein richtig gutes/ausreichendes Skript/Buch für Schuldrecht at u. bt empfehlen?
Würde es gerne nochmals zügig wdh wollen, die jurakompakt werke sind mir für die genannten Rechtsgebiete zu dünn.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
im at ist das prüfe dein wissen buch von köhler/lorenz super zur wiederholung
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Mit welchem Merkmal grenzt man denn die Feststellungsklage von der Fortsetzungsfeststellungsklage genau ab?
Bei der FK geht es ja laut Wortlaut §43 I um "Durch Klage kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage)."
Liegt dann das Merkmal zwischen FK und FFK in der Erledigung nach Klageerhebung bzw vor Urteilsverkündung (je nachdem ob FFK direkt oder analoge Anwendung) ?
Bei der FK geht es ja laut Wortlaut §43 I um "Durch Klage kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage)."
Liegt dann das Merkmal zwischen FK und FFK in der Erledigung nach Klageerhebung bzw vor Urteilsverkündung (je nachdem ob FFK direkt oder analoge Anwendung) ?
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Die Nichtigkeitsfeststellungsklage ist ein Sonderfall (genau so wie die Nichtigkeit eines VAs). Soweit es bloß um die Rechtswidrigkeiteines VAs geht - was der Regelfall ist -, kommen eben nur Anfechtungsklage und (bei Erledigung) Fortsetzungsfeststellungsklage in Betracht.Seb hat geschrieben:Mit welchem Merkmal grenzt man denn die Feststellungsklage von der Fortsetzungsfeststellungsklage genau ab?
Bei der FK geht es ja laut Wortlaut §43 I um "Durch Klage kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage)."
Liegt dann das Merkmal zwischen FK und FFK in der Erledigung nach Klageerhebung bzw vor Urteilsverkündung (je nachdem ob FFK direkt oder analoge Anwendung) ?
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Hey Leute,
ich habe gerade die Ladung zur mündlichen Prüfung im SPB erhalten. Fam- und Erbrecht und IPR sind meine Fächer. Hat da jemand Literaturvorschläge? Finde in Bib und Beck nur Werke zum Staatsteil. Gibts da vielleicht gute Aufsätze?
ich habe gerade die Ladung zur mündlichen Prüfung im SPB erhalten. Fam- und Erbrecht und IPR sind meine Fächer. Hat da jemand Literaturvorschläge? Finde in Bib und Beck nur Werke zum Staatsteil. Gibts da vielleicht gute Aufsätze?
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Familienrecht: Das Verfahren in Familiensachen und Materielles Scheidungsrecht jeweils aus der Reihe Referendarpraxis. IPR das juriq Skript von Krebs.
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