Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Tobias__21 »

Pötters/Werkmeister und das AS Skript "Die mündliche Prüfung im 1. Examen" hab ich hier rumfahren. Wie gesagt, ich brauch beide nicht mehr. Kannst Du gerne haben. Pötters/Werkmeister habe ich bei einem Gewinnspiel von juraexamen.info gewonnen :D
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
jurOne
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 75
Registriert: Dienstag 29. November 2016, 23:52

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von jurOne »

sl4442 hat geschrieben:
jurOne hat geschrieben:Wie lange habt ihr eigentlich nach der schriftlichen Prüfung nichts gemacht, bzw. wann habt ihr angefangen euch für die mündliche Prüfung vorzubereiten?

Und vor allem, wie habt ihr euch vorbereitet? In demselben Umfang wie zu den schriftliche Prüfungen?

Ich hab jetzt einen Vollzeitjob und mach mir da etwas Sorgen. Gut, die würden mich vor der Prüfung auch etwas zurückstellen. Ich möchte mich für beide Fälle vorbereiten, also endgültig Durchfallen oder Bestehen :D

Danke :)
Hatte vier Wochen Vorlaufzeit und hab mir die letzten beiden Wochen ein bisschen was angeguckt. Zwischen schriftlicher und mündlicher bin ich weiter zum Rep gegangen (da erst Freischuss), aber ohne das in nennenswerter Form nachzubereiten. Hat für die Wunschnote gereicht.
Danke auch an Dich :) 4 Wochen sind ja ne ganz gute Zeit eigentlich. Ich hab mir das viel weniger vorgestellt irgendwie.. Aber dann dürfte das gar kein großes Problem sein :)
Tom_Hagen
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 36
Registriert: Mittwoch 29. April 2015, 22:34
Ausbildungslevel: Cand. iur.

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Tom_Hagen »

D.h. - soweit nicht gearbeitet - habt ihr nach den schriftlichen drei Monate die Füße hochgelegt? :eeeek:
"Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen als hundert Männer mit Kanonen." - Don Vito Corleone
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Ara »

Zwischendurch natürlich auch die Eier geschaukelt... Aber ja.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Tobias__21 »

Tom_Hagen hat geschrieben:D.h. - soweit nicht gearbeitet - habt ihr nach den schriftlichen drei Monate die Füße hochgelegt? :eeeek:
Gezielt vorbereiten kann man sich ja eigentlich erst, wenn man die Prüfer kennt. Bei mir war ein Prüfer dabei, der absolut protokollfest war (seit Jahren schon). Man musste aber definitiv die Protokolle durcharbeiten, da waren teilweise Fragen dabei, von denen ich noch nie gehört habe und die man mE auch nicht wissen konnte, ohne die Protokolle. Der hat dann auch seinen Stiefel gefahren und definitiv auch vorausgesetzt, dass man die Protokolle angesehen hatte. Die Fragen fanden sich alle 1 zu 1 in den Protokollen. Meine anderen beiden Prüfer waren überhaupt nicht protokollfest. Der ZivR Prüfer hat immer Teile von Originalexamensklausuren geprüft (Sachverhalt ausgeteilt und dann gings los), da hatte man keine Chance mit den Protokollen. Strafrecht war ein junger Prüfer, der mittlerweile am BGH ist. Da ging es in den Protokollen auch eher kunterbunt zu, man konnte aber teilweise Präferenzen erkennen.

Wenn man aber jetzt nicht 3 Monate die Füße hochlegen will, könnte man ja auch ein paar Lücken schließen und sich etwas allgemeines Zeug ansehen, Rechtsgeschichte, Methodenlehre, usw.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Tom_Hagen
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 36
Registriert: Mittwoch 29. April 2015, 22:34
Ausbildungslevel: Cand. iur.

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Tom_Hagen »

Gezielt vorbereiten kann man sich da natürlich noch nicht, aber es besteht ja die Möglichkeit, einfach die Wiederholungsmaschinerie von vor dem Examen anzuwerfen.
Bei uns werden zum Beispiel auch über das Semester verteilt elf Simulationen angeboten - für etwas Beschäftigung ist also gesorgt :D
"Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen als hundert Männer mit Kanonen." - Don Vito Corleone
StudiVader315226
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 240
Registriert: Mittwoch 12. November 2014, 14:34

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von StudiVader315226 »

Kroate hat geschrieben:Im zweiten lief vor kurzem eine Strafrechtsklausur bei der Schengen II und Auszüge aus der polnischen StPO abgedruckt waren. Nordostchina ist da gar nicht mal so weit hergeholt :D

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Was war da so los? Wozu braucht man beim Strafrecht (Internationales Strafrecht) Schengen II und polnische StPO? Vielleicht für Strafanwendungsrecht?
Benutzeravatar
Kroate
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1466
Registriert: Sonntag 25. Dezember 2011, 09:46
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Kroate »

Ging wohl um Stragklageverbrauch. Genaues weiß ich aber auch nicht.

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Benutzeravatar
Seb
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 285
Registriert: Montag 8. September 2014, 21:09

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Seb »

kann mir jemand gschwind ein richtig gutes/ausreichendes Skript/Buch für Schuldrecht at u. bt empfehlen?
Würde es gerne nochmals zügig wdh wollen, die jurakompakt werke sind mir für die genannten Rechtsgebiete zu dünn.
arlovski
Power User
Power User
Beiträge: 333
Registriert: Freitag 27. Juni 2014, 11:17

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von arlovski »

im at ist das prüfe dein wissen buch von köhler/lorenz super zur wiederholung
Benutzeravatar
Seb
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 285
Registriert: Montag 8. September 2014, 21:09

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Seb »

Mit welchem Merkmal grenzt man denn die Feststellungsklage von der Fortsetzungsfeststellungsklage genau ab?

Bei der FK geht es ja laut Wortlaut §43 I um "Durch Klage kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage)."

Liegt dann das Merkmal zwischen FK und FFK in der Erledigung nach Klageerhebung bzw vor Urteilsverkündung (je nachdem ob FFK direkt oder analoge Anwendung) ?
Benutzeravatar
Vorkriegsjugend
Power User
Power User
Beiträge: 535
Registriert: Freitag 18. April 2014, 14:46

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Ja
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4492
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von OJ1988 »

Seb hat geschrieben:Mit welchem Merkmal grenzt man denn die Feststellungsklage von der Fortsetzungsfeststellungsklage genau ab?

Bei der FK geht es ja laut Wortlaut §43 I um "Durch Klage kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage)."

Liegt dann das Merkmal zwischen FK und FFK in der Erledigung nach Klageerhebung bzw vor Urteilsverkündung (je nachdem ob FFK direkt oder analoge Anwendung) ?
Die Nichtigkeitsfeststellungsklage ist ein Sonderfall (genau so wie die Nichtigkeit eines VAs). Soweit es bloß um die Rechtswidrigkeiteines VAs geht - was der Regelfall ist -, kommen eben nur Anfechtungsklage und (bei Erledigung) Fortsetzungsfeststellungsklage in Betracht.
Riven
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 749
Registriert: Freitag 17. Januar 2014, 17:38

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Riven »

Hey Leute,
ich habe gerade die Ladung zur mündlichen Prüfung im SPB erhalten. Fam- und Erbrecht und IPR sind meine Fächer. Hat da jemand Literaturvorschläge? Finde in Bib und Beck nur Werke zum Staatsteil. Gibts da vielleicht gute Aufsätze?
markus87
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5042
Registriert: Freitag 6. August 2010, 23:30

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von markus87 »

Familienrecht: Das Verfahren in Familiensachen und Materielles Scheidungsrecht jeweils aus der Reihe Referendarpraxis. IPR das juriq Skript von Krebs.

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
Antworten